Hallo Ihr 2,
ich werde mich als HP, die ebenfalls psychotherapeutisch arbeitet dazu äußern - auch wenn ich keine Überprüfung als HPP gemacht habe und deshalb keine Erfahrung in dem Bereich habe.
Voraussetzung zur Befähigung ist u.a. eine Ausbildung in einem Therapieverfahren, die mindestens einen Zeitraum von 2 Jahren beinhaltet.
Meine ehrliche Meinung dazu ist, dass das gerade innerhalb der psychotherap. Verfahren auch notwendig ist. Ich habe eine 2-jährige Ausbildung in Gestalttherapie n. Fritz Perls plus 9 Tage Gesprächstherapie n. Rogers. Rogers ist für mich (vor allem bei HPPs) Basiswissen - so wie das Wissen über Hygiene Basiswissen sein sollte.
Ihr wollt psychisch kranke Menschen diagnostizieren und therapieren. Dazu gehört eine fundierte Ausbildung.
Die darf später gerne mit anderen Verfahren erweitert werden und womit ihr dann arbeitet, ist nochmal etwas anderes. Es geht darum, dass ihr das Fundament für Eure Praxis errichtet. Die bestandene Überprüfung ist sowas wie eine Baugenehmigung - deshalb steht da noch kein Haus (um bei der Metapher zu bleiben).
Zu meiner Ausbildung gehörte eine Behandlungsstudie über 10 Sitzungen mit Verlaufsprotokoll und Analyse. Dabei wurde nicht nur der Klient analysiert und dessen Verlauf protokolliert, sondern auch der eigene. Ein Kernfrage der Ausbildung war (über die 2 Jahre hinweg und vor allem bei der Studie) "an welchem meiner Themen hat mein Klient heute gearbeitet!"
Es ist unsagbar wichtig, dass Ihr als Therapeut zwischen den eigenen Themen und Triggern und den Themen des Klienten unterscheiden könnt. Das heißt, dass ihr Eure eigenen Grenzen kennenlernt.
Ich selber habe die Erfahrung gemacht, dass eine Psychotherapeutin (Dipl. Psychologin und HPP) eine Aufstellung abgebrochen hat, weil sie Muffen wegen dem aufgekommenen Thema hatte und mich dann um 21.00 Uhr (die Aufstellung war abends) mehr oder weniger alleine mit komplett kaputtem Gefühl nach Hause geschickt hat mit der Empfehlung einen Traumatherapeuten auszusuchen. Das ist ein nogo! Ein Patient/Klient darf die Praxis erst wieder verlassen, wenn er/sie stabil ist.
Ich frage mich auch, ob ich der Einzige bin, der ohne eine Therapieausbildung in die Prüfung geht???
Hier bei uns im SAL ist es schon lange üblich, dass ein Therapieverfahren bei der mündlichen Überprüfung angegeben werden muss und daraufhin dann geprüft werden muss. Kommt hier jmd. in die Mündliche OHNE eine Therapie zu können, so wird er/sie wieder nach Hause geschickt. Ich kann das sehr gut verstehen, denn ab Bestehen der Überprüfung darf therapiert werden und da der Amtsarzt dafür gerade stehen muss, dass ihr keine "Gefahr für die Volksgesundheit" seid, muss er/sie auch sehen, dass ihr therapieren könnt.
Ich kann das Ganze auch von Eurer Warte aus verstehen...
...aber OHNE Therapie in die Überprüfung zu gehen und ab dem nächsten Tag therapieren zu dürfen...
Schaut Euch das auch mal aus der Warte der Amtsärzte an, die mit ihrer Unterschrift haften.
Ich bin in meiner Schule darauf hingewiesen worden, dass ich Therapien bei der Überprüfung beherrschen muss und darauf habe ich meine Ausbildung aufgebaut und parallel Theorie und Therapien erlernt.
Also eine simulierte Therapiesitzung, in der deine therapeutischen Fähigkeiten praktisch überprüft werden.
Hier möchte ich Euch die Angst nehmen. Amtsärzte und Beisitzer sind auch Menschen. Es wird Kompetenz geprüft und geschaut wie ihr mit stressigen und/oder unsicheren Situationen umgeht. Ihr dürft dabei auch durchaus zu Lücken stehen - ich hatte einen Blackout am Anfang meiner Überprüfung und habe den ganz einfach ausgesprochen. Ich bin bestimmt 15-20 Minuten stockend gefragt worden bis es dann klar war und als dann das Wissen sprudelte, habe ich auch sofort bestanden. Glaubt mir, dort sitzen nicht Eure Feinde. Meine Erfahrung mit meiner Amtsärztin ist, dass sie nur wirklich ein Bild davon haben wollte, wie kompetent ich bin und wie ich mit Stress umgehen kann. (ich habe meine Beisitzer später im Treppenhaus getroffen und sie meinten ich wäre sehr souverän gewesen - nun, also habe ich souverän gewirkt obwohl ich einen Blackout hatte...)
Es kann Euch durchaus auch in der Praxis passieren, dass Ihr gerade mal verwirrt seid. In der Gestalttherapie wird diese Verwirrung dann mit einbezogen. Natürlich darf das nicht grundsätzlich der Fall sein - aber ob das der Fall ist merkt der Amtsarzt.