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Vereinbarkeit "alter" Beruf und HP-Ausbildung

Hallo HP Micki :) ,
Auch von mir herzlichen Glückwunsch !!! Toll, dass Du das geschafft hast, jetzt kannst Du richtig loslegen !

Ich habe jetzt seit 2 Jahren einen Praxisraum mit allen Genehmigungen durch Bauamt und GA im eigenen Haus und behandel dort so 2 bis 3 Patienten in der Woche. Ich habe mich als Schwerpunkt für die tcm + Ohrakupunktur entschieden, da mich dass einfach überzeugt hat.
Meinen "Butter und Brot-Job" mache ich nach wie vor (halbtags) sehr gerne, meine Nebentätigkeit habe ich problemlos angemeldet und aus meiner Praxis kein Geheimnis gemacht, hänge es aber nicht an die große Glocke. Ich habe den Eindruck, dass ich durch meine Praxis eher noch Ansehen bei meinem Arbeitgeber gewonnen habe, meine Arbeitsleistung ist weiterhin gut.
Z.Zt. fehlt mir etwas die Zeit für Fortbildungen, das ändert sich hoffentlich bald. ...
Also ich bin sehr froh über meine Ausbildung und meine Praxis und genieße mein "anspruchsvolles Hobby" wirklich sehr,
Ich wünsche auch Dir alles Gute !!!!

Liebe Grüße
Karin
 
Hallo Karin!

Vielen Dank!
Eine Praxis im eigenen Haus ist natürlich wirklich wunderbar!
So etwas könnte ich mir auch vorstellen, aber da müsste dann "erst noch" das eigene Haus her.

Womit ich mich zurzeit schwer tue ist noch Folgendes: ich bilde mich ja gerade auch in der Ohrakupunktur fort und möchte natürlich jetzt gerne so viel wie möglich üben. Genügend Interessenten, die ihre Ohren zur Verfügung stellen würden, gibt es. Aber in welchem Rahmen -außerhalb des Seminars- tue ich das und bin rechtlich auf der sicheren Seite? Ein Praktikum ist zzt. leider nicht möglich. Wie war das bei Dir und Deinen Akupunkturkollegen?
 
Micki, wie wäre es mit der Gründung eines Arbeitskreises? Dann kannst du das Gelernte gut üben.
 
..ich bilde mich ja gerade auch in der Ohrakupunktur fort und möchte natürlich jetzt gerne so viel wie möglich üben. Genügend Interessenten, die ihre Ohren zur Verfügung stellen würden, gibt es. Aber in welchem Rahmen -außerhalb des Seminars- tue ich das und bin rechtlich auf der sicheren Seite? ...

Du bist ja nun HP, also darfst du auch behandeln. Je nach GA ist es möglich, "erstmal" eine reine Hausbesuchspraxis anzumelden. Damit hast du eine Praxisadresse und darfst loslegen. Was ich aber an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, bevor ich starte, ist, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
 
Hallo Micki, jetzt liegt deine HP Ausbildung schon einige Jahre zurück. Hattest du die Ausbildung deinem Dienstherrn gemeldet?
Ich stehe gerade vor der selben Frage. Möchte einmal in der Woche eine Abendschule besuchen und frage mich, ob das als Nebentätigkeit zählt. Meine derzeitige Arbeitszeit ist durch die Kinder auf 30 h.
Viele Grüße Sabine
 
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