• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Untervermietung meiner Hp-Räume / Gewerbesteuerpflichtig?

Basarmaus

Mitglied
Status
HPA
Hallo, ich habe vor ca 2 Monaten eine Praxis übernommen. Jetzt habe ich mit der vorherigen Mieterin abgemacht, das sie dort noch einmal im Monat ihre "liebgewonnen" Patienten weiter behandeln darf. Die Vermieterin weiß Bescheid. Muss ich da rechtlich etwas beachten? Ich habe mal gehört, das es evtl sein kann, das ich Gewerbesteurpflichtig wäre.
Hoffentlich weiß hier jemand Beschein.
Vielen Dank schon mal im Voraus
 
Gewerbesteuer entsteht bei Gewerbetreibenden, wenn der Gewinn den Freibetrag von 24.500€ pro Kalenderjahr übersteigt.

Da du als HP Freiberuflerin bist, fällst du nicht darunter, zahlst also aus dieser Tätigkeit heraus niemals Gewerbesteuer.

Dennoch musst du die Einnahmen aus der Untervermietung deinen Einnahmen zurechnen und den Gewinn daraus versteuern. In diesem Fall sind die mit dem Betrieb der Praxis in Zusammenhang stehenden Einnahmen aus 'Vermietung und Verpachtung' der freiberuflichen Tätigkeit zuzurechnen.
 
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