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Steuernummer auf Quittung etc

MTW

Mitglied
Heilpraktiker
Ort
Mannheim
Status
HP
Hallo zusammen,

Ich möchte meine Steuernummer in Lemniscus auf der Quittung und Rechnung als Item (zb unter der Rechnungs Nummer) Standard mäßig auf den Dokumenten haben.

Wie und wo mache ich das denn?




Liebe Grüße und vielen Dank für die Antwort!
 
Warum willst Du das tun? Meine Steuernummer brauchen die Patienten nicht, sollt so weit ich weiß, eher geschützt sein.
 
Also hatte gestern ein Seminar über Buchhaltung und da hieß es unmissverständlich, dass diese im Impressum und auf der Rechnung auftauchen "muss"...

Ich weiß jetzt nur nicht mehr, ob das nur bei Umsatzsteuer pflichtigen Leistungen so ist (worunter HP Tätigkeiten ja NICHT zählt)...
 
Hallo zusammen,

Ich möchte meine Steuernummer in Lemniscus auf der Quittung und Rechnung als Item (zb unter der Rechnungs Nummer) Standard mäßig auf den Dokumenten haben.

Wie und wo mache ich das denn?
Liebe Grüße und vielen Dank für die Antwort!

Bei der Quittung kann ich Dir nicht weiterhelfen.

Ich kann Dir nur für die Rechnung den Tip geben, diese mit Deinen Daten im Briefkopf oder in der Fußzeile zu hinterlegen. In Lemniscus gibt es kein Feld für die Steuernummer.
 
Hallo,
Dein Seminar scheint da nicht so ganz exakt die gesetzlichen Vorgaben wiedergegeben zu haben.


Hier mal eine kurze Zusammenfassung, was sein muss und was nicht:
Nach §5 Telemediengesetz muss lediglich im Impressum die Umsatzsteueridentifikationsnummer genannt werden, sofern diese erteilt ist. In das Impressum gehören keine anderen Steuernummern!

Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG (u. a. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin) steuerfrei ist (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Dementsprechend unterliegen Rechnungen und Quittungen gemäß §4 Nr. 14 UStG, also Umsätze aus Heilbehandlungen am Menschen, nicht den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes. Bei diesen Rechnungen und Quittungen muss also keine Formvorschrift eingehalten werden; auch eine Steuernummer gehört entsprechend nicht auf die Rechnung.

Welche Angaben auf Rechnungen für umsatzsteuerpflichtige Umsätze gehören, steht in §14 ,Abs. 4 UStG. Dementsprechend muss für diese Umsätze die Steuernummer genannt werden oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern sie erteilt wurde.

Auf Quittungen zu umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen muss keine Steuernummer genannt werden. Welche Angaben eine Quittung enthalten muss steht in §33 UStDV.


edit: Gesetze verlinkt
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Text ist übrigens mit Vorsicht zu genießen. Darin ist vieles falsch. Das TDG ist bereits 2007 außer Kraft getreten und wird hier im Artikel von 2010 noch erwähnt. Ferner sind Gutschriften nichts anderes als Rechnungen – zumindestens nach dem Umsatzsteuergesetz – entsprechend ist bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen auch hier die Steuernummer anzugeben. Ferner differenziert der Steuerberater nicht zwischen den einzelnen Unternehmensformen, für die jeweils unterschiedliche Anforderungen gelten können.
 
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