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Rezeptieren ohne Praxis

SAM_TANGO

Neues Mitglied
Hallo,
ich hätte folgende Fragestellung:
Ich habe im Moment keine Praxis, habe aber seit 23 Jahren eine Erlaubnis zur Heilkunde ohne Bestallung. Kann ich auch weiterhin Rezepte für mich und meine Familie ausstellen, wenn ich derzeit nicht niedergelassen bin?
Danke für die Beantwortung meiner Frage.
 
Solange sie nicht privatversichert sind und das Geld wiederbekommen wollen. Außerdem brauchen sie ja keines, wenn das nicht der Fall ist.
 
Hallo,

falls Dir die Antwort von Susanne nicht ganz klar ist (immerhin ist die Überprüfung 23 Jahre her)
- verschreiben obliegt dem Arzt und darunter fallen alle verschreibungspflichtigen Medis, welche für uns nicht im Zugriff stehen
- verordnen können wir als HP alles was frei verkäuflich ist.
Frei verkäufliche Mittel kann jeder auch ohne Rezept erwerben. Das Rezept wird notwendig, wenn mit der Kasse (beim HP ausschließlich die PKV) abgerechnet werden will.

Allerdings habe ich selber schon erlebt, dass eine Apothekerin bei der Bestellung eines isopathischen Hormonproduktes mich gefragt hat, wie ich darauf komme und mich vor den Gefahren gewarnt hat. Als ich darauf hinwies selber HP zu sein, war sie beruhigt. Dieses habe ich als ein verantwortungsvolles Verhalten der Apothekerin wahrgenommen. Rechtlich war jedoch kein Rezept für dieses Produkt notwendig.

Du brauchst also für Deine Familienmitglieder kein Rezept auszustellen, sondern es reicht ein Zettel mit den notwendigen Informationen zum Kauf in der Apotheke.
Grundsätzlich ist es schwer bis unmöglich über die eigene Praxis die Behandlung der engen Familie abzurechnen. Theoretisch könnte ich die Behandlung meines Sohnes (er ist privat versichert) abrechnen, praktisch wird es die Kasse aber nicht übernehmen. Es besteht jedoch auf den Wege, bei angemeldeter Praxis, die Rezepte bei der versicherung einzureichen. Jedoch habe ich das bisher auch noch nicht getan sondern handhabe es mit den Mitteln wie bei mir: kaufen und gut.

LG Tina
 
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