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Rechnungskorrektur erstellen

Buchhaltung MO

Neues Mitglied
Liebe Community und Lemniscus-Programmierer!
Wie erstelle ich eine Rechnungskorrektur (früher: "Stornorechnung" oder "Gutschrift") im Programm? Ich bin leider nicht fündig geworden.
Das Rechnung-Status-Fenster berücksichtigt einen Button "Stornieren", der eine bereits erstellte Rechnung "löscht und den Besprechungstermin wieder freigibt". Das Stornieren von Rechnungen ist allerdings sowohl steuerrechtlich als auch buchhalterisch nicht zulässig! "Storniert" werden, im umgangssprachlichen Sinne, MUSS eine Rechnung (oder ein Rechnungsteilbetrag) über eine Rechnungskorrektur. Wo finde ich eine entsprechende Funktion?
Für den Fall, dass (nachträglich und eigenmächtig) von Patienten eine Rechnung "gekürzt" bezahlt wird, gibt es den "Rolle rückwärts"-Knopf. Um diesen verwenden zu können, muss aber erst einmal ein (Teil-) Zahlungseingang vorliegen. Darüber hinaus wird auch hier der falsche Begriff "Storno" für die Gegenbuchung verwendet. Im aktuellen Fall verlangt ein Patient aber zuvor eine berichtigte Rechnung.
Für Hinweise bin ich sehr dankbar!
 
Hallo zusammen, ich habe die gleiche Frage, denn eine wirkliche Antwort habe ich nicht gefunden. In diesem Forum gibt es einen anderen Thread, der erläutert, wo ich die stornierten Rechnungen finde. Aber das oben beschriebene Problem finde ich nicht. Gibt es eine Funktion in Lemniscus, mit der ich eine echte Stornorechnung erstellen kann?
Danke für Hinweise!
 
Interessanterweise suche ich auch gerade danach. Eine Klientin hatte per Vorkasse 10 Sitzungen gezahlt. Leider können wir nur 5 davon absolvieren, d. h. sie bekommt wieder Geld zurück. Wie stelle ich das am besten an? Gutschrift? Die Rechnung kann ich ja nicht stornieren, da ja das gesamte Geld einging. Irgendwelche Tipps? Lieben Dank schon einmal im Voraus.
 
Hallo,

es muß kein extra Beleg erstellt werden, der Wasserzeichen-Vermerk "storniert" auf der Rechnung reicht aus. So ist das System GOBD-zertifiziert worden, damit ist sichergestellt, daß wir alle aktuellen Anforderungen einhalten.

Jools:
Eine Rechnung kann nicht teilstorniert werden. Dann mußt Du - wie oben ja auch schon beschrieben - erst die Zuordnung der Zahlung mit der "Rolle rückwärts" machen, dann die Rechnung stornieren und eine neue Rechnung über den tatsächlichen Betrag erstellen, der Du dann die Teilsumme wieder zuordnest.

Oder Du erstellst eine weitere Rechnung mit einem Minus-Betrag (also quasi dadurch dann eine Gutschrift), und überweist den Betrag zurück.

Am besten fragst Du Deinen Steuerberater, wie er das haben möchte.

Viele Grüße,
Anja
 
Hallo Anja,
ich wusste nicht, ob das mit einem Minus, also einer Gutschrift, funktioniert. Prima, dass das geht, das scheint mir die beste Lösung zu sein.

Lieben Dank dir,
Julia
 
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