Oh, sorry, ich bin nicht direkt auf dein Problem eingegangen sondern habe versucht das Thema allgemein und ganz speziell im Lemniscus-Kontext zu erklären. Da Lemniscus mehr als Abrechnung ist (da wir auch die Terminierung einbeziehen), habe ich den Google Kalender als Beispiel für das Verletzen der GoBD Regeln zitiert. Im Rahmen der Nachvollziehbarkeit müssen wir die Terminplanung in Lemniscus auch unveränderbar gestalten, sobald diese Termine teil einer Abrechnung sind. Die "Schnapsidee" war definitiv nicht auf dich bezogen, sondern auf das Verändern einer Rechnung, die dann notwendig wäre, wenn ich nachträglich Positionen und Diagnose verändern müsste. Wie gesagt, ich habe auf "warum kann lemnsicus nicht Termine aus der Zukunft abrechnen" geantwortet. Und die Antwort ist schlicht: weil die in der Zukunft liegen.
Ich habe in meinem Beitrag ausgeholt und versucht den Kontext für viele Entscheidungen, die wir treffen mussten, klarzustellen.
Liebe Petra, ich danke dir sehr für die Empfehlungen, das ist sehr lieb von dir.
zu 1) eine Vorbereitete Rechnung liegt auch in der Vergangenheit und kann keine erbrachte Leistungen in Rechnung stellen. Überhaupt, du kannst nie noch nicht erbrachte Leistungen in Rechnung stellen. Du kannst eine Reservierung, eine Buchung für ein Seminar in der Zukunft stellen, aber der Tag der Rechnung ist heute und Leistung ist die Reservierung oder die Buchung und die hat nunmal heute stattgefunden. Was wenn ein Termin verschoben wird? Was wenn du mal krank wirst? Was wenn ein Patient mal nicht kommen kann? Das was du beschreibst ist eigentlich wie eine Buchung:
Hiermit stelle ich folgendes in Rechnung: 6x Akkupunktur für drölf Euro, Termine wie vereinbart. Rechnungsdatum ist heute, Leistungsdatum (Buchung der Termine) ist heute. Hier wird nichts aus der Zukunft in Rechnung gestellt, sondern die heutige Buchung. Ob man das als HP machen darf, kann ich nicht sagen.
Du kannst dann auch am Ende der Behandlungsreihe eine Abrechnung erstellen. Hier können dann die Termine konkret samt Leistung und Diagnose aufgelistet werden. Preise wie nach GebüH oder wie auch immer, zusätzlich "minus drölf Euro" wegen der Anzahlung.
Das wäre mMn der korrekte Weg.
zu 2) du schreibst entweder eine Buchung (Leistungsdatum ist vor dem Seminar) oder eine Rechnung über die Teilnahme (Leistungsdatum ist nach dem Seminar). Soweit zur Theorie. Praktisch und bezogen auf Lemniscus ist die Abrechnung von Seminaren schon immer ein ungelöstes Problem gewesen, da wir keine Gruppen im System kennen.
Das mit der Diagnose ist aktuell nicht mehr nur bei den Versicherungsrechnungen. Das war früher nicht so, das hat sich geändert - habe das in zwei verschiedene, unabhängige Abrechnungskurse kürzlich gehört. Wenn das falsch ist, bitte ich um Verzeihung, das habe ich so gehört und auch gehört, dass es da richtig Probleme mit Abmahnungen & co gibt (da geht es gerade bei den Osteopathen rund, die gerne einen Pauschalpreis ohne Diagnose für Selbstzahler in Rechnung gestellt haben.).
Deine Steuerberaterin hat recht: du musst keine Kasse führen. Wenn du aber auf die Idee kommst (auch wenn freiwillig), eine Registrierkasse zu benutzen, dann muss diese GoBD konform sein. Die GoBD hat nicht definiert wer eine Kasse braucht, nur wie eine Kasse auszusehen hat. Das gilt übrigens auch für ein Kassenbuch. Du musst keinen führen, aber wenn du es tust, dann musst dieses Kassenbuch GoBD konform sein.
Allerdings verstehe ich nicht, was die Aussage mit dem ganzen Thread hier zu tun hat. Die GoBD schreibt dir, als selbständige, folgendes vor: Nachvollziehbarkeit, zeitliche nahe Erfassung, Nachprüfbarkeit, Unveränderbarkeit, Protokollierung, Datensicherheit, usw. Diese GoBD Anforderungen gelten für dich.