• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Privatpraxis für Physiotherapie und Naturheilkunde

HP-PhysioM

Neues Mitglied
Einen schönen Tag zusammen :)

ich bin seit einigen Jahren als Physiotherapeut in meiner Privatpraxis (neben einer Festanstellung) tätig. Da ich den Heilpraktiker vor einigen Jahren erworben habe möchte ich diesen ebenfalls in der Privatpraxis involvieren und lasse dies demnächst über meinen Steuerberater melden.

Folgende Fragen:
- gibt es spezielle Regelungen die ich in der Kombination beachten muss? Da es sich um eine Privatpraxis handelt habe ich die Information bekommen, dass keine speziellen Öffnungszeiten verwendet werden müssen und die Räumlichkeiten nicht getrennt werden müssen.
- weiter würde mich interessieren ob ich auf meine Visiten karten neben den Berufsbezeichnung (Physio und HP) zu den Therapieformen "Manuelle Therapie", "Bobath" etc. auch die "Osteopathie" aufführen darf. Befinde mich in einem Monat in der Ausbildung, habe aber verschiedene osteopathische Techniken bereit in früheren Ausbildungen gelernt.

Vielen leiben Dank schonmal im voraus,

bis dann
 
- gibt es spezielle Regelungen die ich in der Kombination beachten muss? Da es sich um eine Privatpraxis handelt habe ich die Information bekommen, dass keine speziellen Öffnungszeiten verwendet werden müssen und die Räumlichkeiten nicht getrennt werden müssen.
so kenne ich es auch. Es sind die gesetzlichen Krankenkassen, die auf diese Regelungen bestehen und bei nicht achten die Zulassung entziehen. Als reine Privatpraxis, sofern nicht irgendwer in Deiner Praxis mit der GKV abrechnet betrifft Dich das nicht.
Ob eine betriebswirtschaftliche Trennung von Vorteil ist kann ich mir vorstellen. Das würde ich dann mit meinem Steuerberater absprechen.
- weiter würde mich interessieren ob ich auf meine Visiten karten neben den Berufsbezeichnung (Physio und HP) zu den Therapieformen "Manuelle Therapie", "Bobath" etc. auch die "Osteopathie" aufführen darf. Befinde mich in einem Monat in der Ausbildung, habe aber verschiedene osteopathische Techniken bereit in früheren Ausbildungen gelernt.
Als HP spricht nichts dagegen Osteopathie anzuwenden. Wie weit Deine Therapien Dich dazu befähigen, kannst nur Du selber einschätzen. Es sollte ja immer die Sorgfaltspflicht gewahrt sein - also wenn Du in einem Monat erst anfängst und meines Wissens die Ausbildung 5 Jahre dauert, so finde ich es ermessen das jetzt schon auf die VK zu schreiben...
Auch sind aus meiner Sicht VK das "kleine Stückchen" für die schnelle Weitergabe der Daten. Auf meiner VK stehen keine Therapien drauf. Die kann jeder auf den verlinkten Homepages nachlesen
 
Zurück
Oben