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Liebe Forumsmitglieder,
auch wenn das Thema hier bereits mehrfach diskutiert wurde, verunsichert mich das Lesen der Beiträge mehr und mehr. Zudem finde ich meine "Problematik" hier nicht wirklich wieder. Folgender Sachverhalt:
Nach nunmehr 1 1/2 Jahren nach meiner bestandenen HP-Prüfung habe ich nun endlich geeignete Räume für meine Naturheilpraxis gefunden. Jetzt stellen sich mir Fragen bezüglich der Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde.
Die Räumlichkeiten befinden sich in Solingen (NRW), sie liegen in einem Gewerbemischgebiet in einem 9 Parteienhaus (9 Wohneinheiten) im Souterrain. Der Eingang befindet sich auf der Hausrückseite und würde nur von mir genutzt werden. Die Praxis hat 62qm, 3 Räume (wovon jeder einen Wasseranschluß aufweist). Die Deckenhöhe liegt (unterschiedlich in den Räumen) zwischen 2,22m (wäre mein Büroraum) und 2,35m (Behandlungsräume). Es sind in allen Räumen große Fenster vorhanden, die in einen ausreichend großen, offenen Lichtschacht führen (Rettungsweg). Der Flur (ehemals Kellerflur) der zu den Räumen führt, ist etwas eng und niedrig (problemlose Durchgangsmöglichkeit von Höhe und Breite, habe leider nicht gemessen). Ich hätte eine eigene Garage (ca. 10m vom Eingang entfernt) vor der auch geparkt werden darf.
Vor mir wurden die Räumlichkeiten von einer Kosmetikerin genutzt, die auch Massagen angeboten hat. Früher einmal war wohl eine Sprachschule darin. Laut Vermieter sind die Räume immer ordentlich von den Vormietern gewerblich angemeldet worden. Was auch immer damit gemeint ist. Selbstverständlich ist die Vermietung auch gewerblich.
Nun meine Frage:
Muss ich der Bauaufsichtsbehörde anzeigen, dass ich dort eine HP-Praxis eröffnen möchte?
Man kann sich ja nun darüber streiten, ob der Zweck der Nutzung (Kosmetik/Massagen -> HP) ein anderer ist (kurzfristiger Aufenthalt von Patienten / Klienten / Kunden). Bezüglich der Deckenhöhe unter 2,40m habe ich halt bedenken. Spielt denn die Deckenhöhe bei anderen Gewerbetreibenden (Kosmetik) keine Rolle?
Was soll ich tun? Wie würdet Ihr vorgehen?
Ich würde mich sehr über ein paar Tipps freuen.
Viele Grüße und einen sonnigen Feiertag.
Marion
Nachtrag:
Ich habe mich entschlossen, morgen beim Bauamt vorstellig zu werden und Fragen dort zu klären, bzw. einen Antrag zu stellen. Wenn es klappt, dann freue ich mich … wenn nicht, dann muss ich halt weiter suchen.
auch wenn das Thema hier bereits mehrfach diskutiert wurde, verunsichert mich das Lesen der Beiträge mehr und mehr. Zudem finde ich meine "Problematik" hier nicht wirklich wieder. Folgender Sachverhalt:
Nach nunmehr 1 1/2 Jahren nach meiner bestandenen HP-Prüfung habe ich nun endlich geeignete Räume für meine Naturheilpraxis gefunden. Jetzt stellen sich mir Fragen bezüglich der Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde.
Die Räumlichkeiten befinden sich in Solingen (NRW), sie liegen in einem Gewerbemischgebiet in einem 9 Parteienhaus (9 Wohneinheiten) im Souterrain. Der Eingang befindet sich auf der Hausrückseite und würde nur von mir genutzt werden. Die Praxis hat 62qm, 3 Räume (wovon jeder einen Wasseranschluß aufweist). Die Deckenhöhe liegt (unterschiedlich in den Räumen) zwischen 2,22m (wäre mein Büroraum) und 2,35m (Behandlungsräume). Es sind in allen Räumen große Fenster vorhanden, die in einen ausreichend großen, offenen Lichtschacht führen (Rettungsweg). Der Flur (ehemals Kellerflur) der zu den Räumen führt, ist etwas eng und niedrig (problemlose Durchgangsmöglichkeit von Höhe und Breite, habe leider nicht gemessen). Ich hätte eine eigene Garage (ca. 10m vom Eingang entfernt) vor der auch geparkt werden darf.
Vor mir wurden die Räumlichkeiten von einer Kosmetikerin genutzt, die auch Massagen angeboten hat. Früher einmal war wohl eine Sprachschule darin. Laut Vermieter sind die Räume immer ordentlich von den Vormietern gewerblich angemeldet worden. Was auch immer damit gemeint ist. Selbstverständlich ist die Vermietung auch gewerblich.
Nun meine Frage:
Muss ich der Bauaufsichtsbehörde anzeigen, dass ich dort eine HP-Praxis eröffnen möchte?
Man kann sich ja nun darüber streiten, ob der Zweck der Nutzung (Kosmetik/Massagen -> HP) ein anderer ist (kurzfristiger Aufenthalt von Patienten / Klienten / Kunden). Bezüglich der Deckenhöhe unter 2,40m habe ich halt bedenken. Spielt denn die Deckenhöhe bei anderen Gewerbetreibenden (Kosmetik) keine Rolle?
Was soll ich tun? Wie würdet Ihr vorgehen?
Ich würde mich sehr über ein paar Tipps freuen.
Viele Grüße und einen sonnigen Feiertag.
Marion
Nachtrag:
Ich habe mich entschlossen, morgen beim Bauamt vorstellig zu werden und Fragen dort zu klären, bzw. einen Antrag zu stellen. Wenn es klappt, dann freue ich mich … wenn nicht, dann muss ich halt weiter suchen.
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