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ich blick echt nicht mehr durch
Eine offizielle Info habe ich auch nicht. Die Freundin meines Sohnes (lernt MFA) sagte, auch hier sei es ausgesetzt. Habe aber irgendwo gelesen, dass die Testpflicht von täglich auf 2x wöchentlich geändert wurde. Allerdings für Geimpfte, bei Ungeimpften weiß ich es nicht.ich blick echt nicht mehr durch. in baden württemberg wurde der ausgesetzt, versteh ich das richtig? und wie siehts in den anden ländern aus? ich find für rheinland pfalz keine infos
Ich habe mein GA angeschrieben und gefragt, wie ich mich als Solo-HP verhalten soll. Als Antwort bekam ich einen Link mit den neuen Änderungen im IfsG.....Soviel dazu. Bin genauso schlau wie vorher.Da geht es Dir nicht anders als den ganzen Gesundheitsämtern und den Politikern in Deutschland. Die haben allesamt den Durch- und Weitblick verloren. RA Sasse empfiehlt für Einzelheilpraktiker, ohne Angestellten dies direkt mit dem Gesundheitsamt zu klären.
Siehe auch hier: https://lemniscus.de/news/2021/11/24/ifsg-testpflicht.html
So ist es aber wohl. Die Daten sollen anonymisiert gesendet werden. Man gibt wohl an wieviele Personen wie oft getestet wurden. Dazu ob positiv oder negativ. Ebenso den Impfststus der Getesteten.Was soll ich eigentlich dem GA melden? Ich habe mich selbst getestet und der Test war negativ? Würden sich ja die Querdenker HP`s ins Fäustchen lachen......?
Naja, wenn man Ungeimpft ist gilt das 4-Augen-Prinzip. Da muss dann jemand anders unterschreiben. Nur wenn man geimpft ist, kann man sich alleine selbst testen.Was soll ich eigentlich dem GA melden? Ich habe mich selbst getestet und der Test war negativ? Würden sich ja die Querdenker HP`s ins Fäustchen lachen......?
und was ist da medizinisch praktisch jetzt der Unterschied? Das macht jeden Alleintester (Ungeimpft) also vorab zum Täter, da man ja dann davon ausgeht dass die Person alleine Besch.. würde?!Naja, wenn man Ungeimpft ist gilt das 4-Augen-Prinzip. Da muss dann jemand anders unterschreiben. Nur wenn man geimpft ist, kann man sich alleine selbst testen.
Als ob das ein Problem wäre….Naja, wenn man Ungeimpft ist gilt das 4-Augen-Prinzip. Da muss dann jemand anders unterschreiben. Nur wenn man geimpft ist, kann man sich alleine selbst testen.
Also, davon ausgehend, dass das auch für Solo-HP gilt, musst du einen offiziellen Testnachweis vom Testcenter haben.informieren.
(2) Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in den folgenden Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) sind und einen Testnachweis mit sich führen: