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Kassensicherungsverordnung - bis zum 30. September handeln!

pgtaboada

Papick G. Taboada
Forumsunterstützer
Ort
Karlsruhe
Status
Interessierte(r)
Achtung!

Betriebe müssen nachweisen, dass sie bis spätestens 30. September 2020 - also dem offiziellen Ende der Nichtbeanstandungsfrist - einen Kassenfachhändler, Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau oder der Einbindung einer TSE beauftragt haben.

Jeder, der Bareinnahmen in der Praxis annimmt und diese elektronisch Aufzeichnet (z.Bsp. in der Praxissoftware), MUSS eine TSE einsetzen.
Auskunft über welche TSE eingesetzt werden soll kann nur der Softwareanbieter erteilen, denn die Software muss entsprechend angepasst werden.


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Das gar nicht neue Kassengesetz,
Jahressonderheft Natur und Praxismanagement, Ausgabe 2020/2021




Ich habe doch nur eine offene Ladenkasse!

Eine offene Ladenkasse bedeutet, dass man KEINE technische Hilfsmittel einsetzt. Sobald die Bareinnahmen in einer Software aufgezeichnet werden, ist es keine offene Ladenkasse mehr, sondern ein elektronisches Kassensystem!

Ich BIN doch weder Kassenbuch- noch Registrierkassenpflichtig!

Das ist richtig. Dennoch gilt eine Aufzeichnungspflicht. Deine Aufzeichnungen müssen Kassensturzfähig sein. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Finanzamt nicht angekündigt eine Kassen-Nachschau durchführen darf.

Deine Aufzeichnungen müssen zudem der GoBD Anforderungen gerecht werden. Somit fällt Word & Excel schonmal weg.

Ich mache für jede Einnahme eine Privatentnahme - ich habe also keine Kasse

Ja und nein. Du hast zwar in der Buchhaltung am Ende keine Kassenbuchungen, aber du musst trotzdem Einzelaufzeichnungen durchführen:

Einnahme, Privatentnahme, Einnahme, Privatentnahme, Einnahme, Privatentnahme, Einnahme, Privatentnahme

Das am Ende kein Geld in der Kasse ist, spielt keine Rolle für deine Aufzeichnungsplicht. Nach dieser Logik würde keiner jemals eine Kasse haben - man müsste ja nur am Ende des Tages entsprechend das Saldo entnehmen.
 
Hey,
gilt nur für Bareinnahmen,richtig? Bei EC-Zahlung z.B. bleibt es so wie es ist? Benötigt keine Änderung?

VG Andrea
 
Sehe ich es richtig, dass das Modul noch nicht eingerichtet/ freigeschaltet wurde? Habe mir gerade analog Anleitung das TSE Rädchen bei meinen Nummernkreisen gesucht.
 
Geldkarten sind mit Bargeld gleichzusetzen, nur wer ausschliesslich Debit-/ Kreditkarten und "auf Rechnung" hat, braucht keine TSE...

Wie bitte? Nochmal zum Verständnis: EC Karte ist mit Bargeld gleichzusetzen und benötigt TSE? Kreditkarte nicht?
Ich hatte in deinem Video verstanden EC,Kreditkarte, Rechnung wäre alles ohne TSE möglich.
 
EC Karte ist keine Geldkarte. Das sind zwei verschiedene Dinge: bei der Geldkarte handelt es sich um elektronisches Geld (die Karte muss aufgeladen werden und funktioniert wie Geld auch offline), während eine EC- bzw. Debitkarte nur eine Zugangsform zum Konto darstellen.
 
EC Karte ist keine Geldkarte. Das sind zwei verschiedene Dinge: bei der Geldkarte handelt es sich um elektronisches Geld (die Karte muss aufgeladen werden und funktioniert wie Geld auch offline), während eine EC- bzw. Debitkarte nur eine Zugangsform zum Konto darstellen.

Puh, danke für die schnelle Erklärung!
 
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