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HP in Spanien

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CDagmar

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HPA
Hallo zusammen,


kennt sich jemand damit aus, wie es z. B. in Spanien aussieht mit
Heilpraktiker/in sind diese dort zugelassen/anerkannt?

Bitte schreibt mir doch mal eurer Wissen darüber bzw. vielleicht kennt
ihr auch einen "Link" dazu.

Danke und viele Grüße

CDagmar
 
grundsätzlich dürfen in Spanien nur Ärzte die Heilkunde ausüben. Dies gilt auch für Naturheilverfahren, die nur dann lege artis angewendet werden, wenn man mit Schulmedizinern eng zusammenarbeitet und Patienten darüber informiert, dass es sich um ein Naturheilverfahren handelt und dass die schulmedizinische Behandlung nicht abgebrochen werden darf. Derzeit finden in Spanien Bemühungen statt, eine Facharztbezeichnung für Homöopathie, Akupunktur und Naturmedizin zu erreichen, obwohl Methoden verboten sind, die noch nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Unter der Aufsicht von Schulmedizinern dürfen \"lizenzierte Paramediziner\" Zahnprophylaxe, die Psychotherapie und Behandlungspflege durchführen. Nachzuweisen ist ein Studienabschluss der Pflegewissenschaften, der auch physiotherapeutische Maßnahmen einschließt. Das berufsmäßige Ausüben der Heilkunde, ohne Arzt oder Paramediziner zu sein, ist strafbar. Gleichwohl haben spanische Gerichte für Akupunktur und Reflexzonenmassage nicht als Heilkundeausübung qualifiziert solang keine klinische Untersuchung oder Diagnosestellung stattfindet. Seit Mitte der 90er Jahre wertet die spanische Rechtssprechung ausländische Zertifikate und Verbandsmitgliedschaften als Indiz für ausreichende Qualifikation. Die spanische Rechtsprechung ist der Auffassung, dass es noch kein festes Berufsbild für Alternativmedizin gäbe. Jemand, der sie betreibe dringe daher nicht auf das Gebiet der Medizin vor. Um zu bewerten, ob ein Verfahren in Spanien ausgeübt werden kann, ist es daher maßgeblich, ob dieses Verfahren ein \"Eindringen\" in das Gebiet der Medizin ist. In der Schlussfolgerung bedeutet das, dass in Spanien in der Tat kein Berufsstand, der dem Heilpraktiker vergleichbar wäre, existiert und das Ausüben der Naturmedizin grundsätzlich gesetzlich verboten ist. Die geschilderten Ausnahmen sind von der Rechtssprechung entwickelt. Wir können von hier aus daher nicht beurteilen, wie viel Rechtssicherheit damit verbunden ist.


Hallo Dagmar,
dies ist eine Antwort aus dem rechtsforum meines Verbandes.

Liebe Grüße
Sybille
 
Zu SPANIEN kann ich auch noch was beitragen:


u.a hier

und allgemein hier


;)
 
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Hast du Erfahrung mit dem doctorsebastian gemacht und funktioniert das alles tatsächlich so?
Oder hast du ihn im www gefunden.
😊
 
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