Laura.paris
Neues Mitglied
Guten Tag! Ich hoffe ich habe meine Nachricht in die richtige Ort gepostet.
Erstmal, entschuldigen Sie mein Deutsch bitte, ich bin nicht Mutter Sprache und mache ganz viele Fehlern, tausende mal in voraus Sorry !
Ich bin Physiotherapeutin und ich habe die Prüfung für die "Große" HP letzes Jahr absolviert. Ich bin in derzwischen Zeit Schwanger geworden. Mein Plan war ursprunglich einen Praxis Raum zu vermieten, aber ich werde das später noch machen ( geben die Umstände ). Eine Physiotherapeutin hat mit gefragt ob ich für Sie als Freiberuflich arbeiten könnte. Es würde mich schon sehr interessieren ( es konnte eine gute Start sein, weniger Risiko als sofort ein Raum zu vermieten und Flexibilität). Allerdings, muss ich immer an den paragraph 6.1 der HP Gesetzt denken. Und ich schaffe daß nicht sehr gut zu interpretieren und bitte euere Hilfe. Hier ist der Text: "Der Heilpraktiker übt seine Tätigkeit am Ort seiner Niederlassung aus. Einem Ruf nach auswärts darf Folge geleistet werden (Hausbesuch). Es ist nicht zulässig, Patienten in Sammelbestellungen oder einzeln an einen anderen Ort als den der Niederlassung zur Behandlung zu bestellen. "
Konnte ich meine Niederlassung bei Ihr machen lassen ( in Ihre Praxis?)
In andere Wörte: ist es legal als HP freiberufler zu arbeiten ohne Praxis? Braucht Mann unbedingt eine ? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe in Voraus.
Liebe Grüße,
Laura
PS Ein andere Problem, der mir klar ist, ist die Gefahr die Scheinselbständigkeit. Ich weiss daß ich sollte minimum eine andere Arbeitsgeber finden.
Erstmal, entschuldigen Sie mein Deutsch bitte, ich bin nicht Mutter Sprache und mache ganz viele Fehlern, tausende mal in voraus Sorry !
Ich bin Physiotherapeutin und ich habe die Prüfung für die "Große" HP letzes Jahr absolviert. Ich bin in derzwischen Zeit Schwanger geworden. Mein Plan war ursprunglich einen Praxis Raum zu vermieten, aber ich werde das später noch machen ( geben die Umstände ). Eine Physiotherapeutin hat mit gefragt ob ich für Sie als Freiberuflich arbeiten könnte. Es würde mich schon sehr interessieren ( es konnte eine gute Start sein, weniger Risiko als sofort ein Raum zu vermieten und Flexibilität). Allerdings, muss ich immer an den paragraph 6.1 der HP Gesetzt denken. Und ich schaffe daß nicht sehr gut zu interpretieren und bitte euere Hilfe. Hier ist der Text: "Der Heilpraktiker übt seine Tätigkeit am Ort seiner Niederlassung aus. Einem Ruf nach auswärts darf Folge geleistet werden (Hausbesuch). Es ist nicht zulässig, Patienten in Sammelbestellungen oder einzeln an einen anderen Ort als den der Niederlassung zur Behandlung zu bestellen. "
Konnte ich meine Niederlassung bei Ihr machen lassen ( in Ihre Praxis?)
In andere Wörte: ist es legal als HP freiberufler zu arbeiten ohne Praxis? Braucht Mann unbedingt eine ? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe in Voraus.
Liebe Grüße,
Laura
PS Ein andere Problem, der mir klar ist, ist die Gefahr die Scheinselbständigkeit. Ich weiss daß ich sollte minimum eine andere Arbeitsgeber finden.