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Heilpraktikerin Freiberuflich ohne Praxis? Geht das?

Laura.paris

Neues Mitglied
Guten Tag! Ich hoffe ich habe meine Nachricht in die richtige Ort gepostet.
Erstmal, entschuldigen Sie mein Deutsch bitte, ich bin nicht Mutter Sprache und mache ganz viele Fehlern, tausende mal in voraus Sorry :)!
Ich bin Physiotherapeutin und ich habe die Prüfung für die "Große" HP letzes Jahr absolviert. Ich bin in derzwischen Zeit Schwanger geworden. Mein Plan war ursprunglich einen Praxis Raum zu vermieten, aber ich werde das später noch machen ( geben die Umstände ;)). Eine Physiotherapeutin hat mit gefragt ob ich für Sie als Freiberuflich arbeiten könnte. Es würde mich schon sehr interessieren ( es konnte eine gute Start sein, weniger Risiko als sofort ein Raum zu vermieten und Flexibilität). Allerdings, muss ich immer an den paragraph 6.1 der HP Gesetzt denken. Und ich schaffe daß nicht sehr gut zu interpretieren und bitte euere Hilfe. Hier ist der Text: "Der Heilpraktiker übt seine Tätigkeit am Ort seiner Niederlassung aus. Einem Ruf nach auswärts darf Folge geleistet werden (Hausbesuch). Es ist nicht zulässig, Patienten in Sammelbestellungen oder einzeln an einen anderen Ort als den der Niederlassung zur Behandlung zu bestellen. "
Konnte ich meine Niederlassung bei Ihr machen lassen ( in Ihre Praxis?)
In andere Wörte: ist es legal als HP freiberufler zu arbeiten ohne Praxis? Braucht Mann unbedingt eine ? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe in Voraus.
Liebe Grüße,
Laura
PS Ein andere Problem, der mir klar ist, ist die Gefahr die Scheinselbständigkeit. Ich weiss daß ich sollte minimum eine andere Arbeitsgeber finden.
 

ich habe diese Seite gefunden, aber die Frage wird direkt nicht wirlich antwortet.. Oder ich habe daß nicht gut verstanden (?)
 
Hallo Laura,
mir ist nicht völlig klar, ob du nun als Angestellte oder Selbstständige für die Physiotherapeutin tätig sein willst. Ich gehe einfach mal auf beides ein:

Wenn du als Angestellte für die Physiotherapeutin tätig sein willst, hat die Physiotherapeutin für alle Voraussetzungen zu sorgen. Du musst dich um nichts kümmern, lediglich selber beim Gesundheitsamt die Tätigkeit bekannt geben.

Wenn du selbstständig – und dann bist du natürlich als Freiberuflern tätig – für die Physiotherapeutin tätig sein willst, dann rechnest du selbstverständlich selbst ab (so sollte es sein, vor allem, weil Patienten ansonsten von ihrer Krankenversicherung nichts erstattet bekommen). Natürlich kannst du frei vereinbaren, dass die Physiotherapeutin einen entsprechenden Anteil bekommt; vielleicht lässt sich dies ja auch über eine feste Miete regeln.

Sollte die Physiotherapeutin alles selbst abrechnen wollen, was du in ihren Diensten leistest, besteht – wie oben erwähnt – für die Patienten das Problem, dass sie keine Erstattung von ihrer Krankenversicherung bekommen. Das machen viele Patienten nur einmal, bis sie es merken, und dann gehen sie woanders hin.
Zudem besteht, wie du ja schon richtig bemerkt hast, in diesem Fall das Problem der Scheinselbstständigkeit, weil du ja nur einen Auftraggeber hast. Das Risiko hoher Kostennachforderungen solltest du nicht unterschätzen. Möchtest du, obwohl dieser Fall nur Nachteile mit sich bringt, dies trotzdem tun, brauchst du zur Vermeidung der Scheinselbstständigkeit keinen weiteren Arbeitgeber (eine Angestellte Tätigkeit würde dir diesbezüglich überhaupt nichts bringen), sondern weitere Auftraggeber bzw. Patienten, mit denen du selbst abrechnest.

Zum Praxissitz: sofern du keine eingerichtete Praxis vorweisen kannst, kannst du nur als HP legal tätig werden, wenn dein Gesundheitsamt eine Tätigkeit als Hausbesuchspraxis genehmigt. In diesem Fall meldest du den Praxissitz bei dir zu Hause an und kannst natürlich nur Hausbesuche machen – die Tätigkeit bei der Physiotherapeutin wäre, sofern du dort nur feste Termine hast und keine „Laufkundschaft“ behandelst, als solche auch zu sehen.
Invasive Verfahren verbieten sich selbstverständlich, da du die hygienischen Voraussetzungen außer Haus nicht gewährleisten kannst.
Frag doch vorab einfach mal telefonisch bei deinem Gesundheitsamt an, ob sie Hausbesuchspraxen genehmigen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Henry , vielen lieben Dank für die nette und detaillierte Antwort. Jetzt, habe ich das sehr gut verstanden ! Ich bin also nicht bei ihr Angestellte. Ich wünsche Dir einen Schönen Abend! Liebe Grüße, Laura
 
Da ist zu unterscheiden: sollst du freiberuflich als Physioterapeutin arbeiten oder als Heilpraktikerin? HP muss von Physio auch räumlich getrennt sein.
 
Hallo Manja! Danke für deine Antwort. Ich habe gedacht als HP freiberuflich zu arbeiten. Wenn ich das gute verstehe ich hätte in ihre Praxis eine Zimmer wo die andere Physio würden nicht arbeiten? Oder soll der Praxis lehr sein wenn ich da arbeite?
Übrigens sie hat mir angerufen und nach Gespräch mit dem Steurberater ist die Risiko für die Scheinselbständigkeit doch zu hoch ( wie Henry meinte). Liebe Grüße
 
Ach na dann ist es ja leider schon erledigt.
 
Hallo,

Könntest du eventuell einen Raum in ihrer Praxis mieten und selbstständig da arbeiten?

Dürfen grundsätzlich HP und Physio eine Art Praxisgemeinschaft gründen?
 
Praxisgemeinschaft ist von Seiten der Physiotherapeutin, falls sie kassenzugelassen ist, nicht ohne weiteres möglich. Die Zulassung ist daran geknüpft, dass in den zugelassenen Räumen nichts anderes als Physiotherapie stattfindet. Gibt es für den HP Räume, die außerhalb der Zulassung vorhanden sind, wäre es möglich.
 
Hallo, also bei mir hieß es auch ursprünglich ich düfte nicht mit, bzw. in einer Physiopraxis arbeiten. Also als selbständige freiberufliche HP. Muss räumlich getrennt sein usw. Letztlich würde es aber genehmigt. Ergo Praxisraum mitten in der Physiopraxis. Ist schon ein paar Jahre her. Und es gibt auch andere, die das so machen. Bin in Bayern.
 
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