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Heilpraktiker- Rechte im Rettungsdienst

Laurin

Mitglied
Heilpraktiker
Ort
Straubenhardt
Therapien
Homöopathie, Bioresonanz, Dorn/Breuss
Status
HP
Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,


ich bin seit 24 Jahren Hp'in und seit letztem Jahr Rettungssanitäterin.

Inzwischen arbeite ich Vollzeit im Rettungsdienst, aber Heilpraktikerin bin ich ja immer noch.

Und hier fängt mein "Problem" an: Was genau sind meine Kompetenzen und Pflichten im Rettungsdienst? Die ursprüngliche Aussage währen der Ausbildung letztes Jahr war, "auf dem RTW bist Du RS und sonst nichts".

Nun aber lautet die Aussage: "Du bist und bleibst Heilpraktikerin, 24 Stunden am Tag, und somit gilt auch auf dem RTW die Sorgfaltspflicht" - will heißen, obwohl ich im Einsatz immer einen Vorgesetzten (RA oder NFS) dabei habe, hätte ich die höhere medizinische Qualifikation und müsste eingreifen, wenn ich sehe, daß meinem Kollegen ein Fehler unterläuft. (und das kommt, stressbedingt, gar nicht allzu selten vor)

Ja, ich weiß, ich darf keine Heilkunde im Umherziehen ausüben - aber ich behandle ja nicht, sondern der RTW ist ja per definitionem schon ein Einsatzmittel bei Notfällen, und deswegen müsste ich ja eingreifen- weil es sich um einen Notfall handelt....?

Das halt echt ein Problem - ich kann ja nicht wegsehen, wenn ein Kollege z.B. ein EKG bei einer Synkope vergisst - ich kann aber auch nicht ohne rechtliche Grundlage meine Vorgesetzten tadeln und berichtigen.

Weiß einer von euch, ob es da irgendeine gesetzliche Handhabe gibt? Ich habe hier schon beim Regierungspräsidium nachgefragt, aber bislang ohne Erfolg. Ich mag halt nicht irgendwas versäumen, was ich hätte tun dürfen bzw. müssen, habe aber auch sehr viele Kollegen, die sich sehr auf den Schlips getreten fühlen, wenn ich mich einmische...


Liebe Grüße und vielen Dank

Laurin
 
Zuletzt bearbeitet:
0,0 gesetzliche Grundlage!

Selbstverständlich darfst und musst du, wie eine gut weiter gebildete RS, auch Vorgesetzte auf Fehler aufmerksam machen. Ein guter Kollege bzw. Arzt wird für weitere Augen und Ohren immer dankbar sein.

Dass zu restriktiv gehandhabte Hierarchien zu Katastrophen führen hat man in der Luftfahrt seit dem Teneriffa-Unglück erkannt und umgesetzt. Der Kapitän hat jetzt das sagen, aber andere müssen ihn auf Fehler aufmerksam machen und werden genauso zur Verantwortung gezogen, wenn sie es nicht tun.
Das ist in deinem Fall aufgrund der unterschiedlichen Qualifikation nicht der Fall und nicht regelbar. Ein HP ist eben rechtlich gesehen nicht mehr als eine geprüfte 'Nichtgefahr' für die Volksgesundheit.

Tadele deine Vorgesetzten nicht, gib einfach einen freundlichen Tipp, sofern es sich um echte Fehler handelt. Also nicht, wenn ein Vorgehen nicht deine Zustimmung findet, weil du vielleicht eine andere Option wählen würdest, sondern nur dann, wenn offensichtlich etwas übersehen oder vergessen wurde. Das sollte in den meisten Fällen dankbar angenommen werden.
 
Weiß ich. Gemeint war es früher aber auch schon so, wie es heute definiert ist. Nur reden sich leider manche Menschen raus, wenn sie mangels bis ins letzte ausgefeilter Definitionen noch irgendwo ein Schlupfloch sehen.
 
Tadele deine Vorgesetzten nicht, gib einfach einen freundlichen Tipp, sofern es sich um echte Fehler handelt
...oder du "formulierst im Konjunktiv: wäre hier auch..dieses oder jenes ..angezeigt; oder könnte man hier jetzt …dieses oder jenes einsetzen?. Als "Frisch-Sanitäterin hast du ein Recht zu fragen. RS aber , die seit 20 Jahren auf dem "Bock" sitzen, könnten das bei der falschen Formulierung in den falschen Hals kriegen, was auch verständliche wäre. Käme .somit also auf die Situation an. In der offiziellen medizinischen Rangordnung bist du als HPin eben nur Laienmedizinerin und keine halbe 1/2 Medizinerin

Gruß Hans
 
Ein Rettungssanitäter ist im Gesundheitswesen relativ niedrig in der Befehlskette. Wenn du als Rettungssani eingestellt bist, dann bist du auch nur das. Das ist auch bei Medizinern so, die nach dem Studium übergangsweise noch in ihrem alten Job als GuK oder Rettungsassi angestellt sind. Aber als Hp bist du im Gesundheitswesen nur ein med. Laie und mehr nicht für deine Kollegen.

Jeder hat die Pflicht auf Fehler hinzuweisen! Z.b. ein Kollege spritzt viel zu viel Adrenalin oder hat vergessen das Infusionssystem luftleer zu machen. Da würde ich ihn auch warnen, aber kein EKG bei Synkope? Naja, ist nicht immer indiziert und ist jetzt kein Fehler, den der Pat. vermutlich töten würde und in solchen Momenten kann man sich max. dumm stellen und fragen "macht man da kein EKG?".

Sonst hast du nicht sehr lange Spass auf dem RTW.
 
In der HP Ausbildung hab ich irgendwo gelernt, dass ein HP gegenüber dem Rettungsdienst weisungsbefugt ist.
Hab es auch eben über die Google Suche in einem Notfallbuch gefunden.
Keine Ahnung, ob es richtig ist.
Allerdings würde ich, wenn ich im Rettungsdienst angestellt bin auch genau da bleiben mit meinen Kompetenzen, außer es
ist vom AG anders erwünscht und ich würde es auch wollen.
Allerdings bei schweren Fehlern würde ich immer darauf aufmerksam machen.
Das macht man als Krankenschwester z.B. auch bei den Ärzten oder natürlich auch beim Rettungsdienst.
Ist ganz normal und man kann das so machen, dass sich keiner auf den Schlips getreten fühlt oder sonstiges.
 
Ich war vor dem HP eine Zeitlang im RD. Keine Ahnung wie das heute so gesehen wird, aber für uns war ein HP ein Spinner, der meint, er wäre Arzt...

Hinzu kommt, dass man aufgrund der HP-Ausbildung im RD nicht unbedingt mehr Kompetenzen aufweist, als ein RA oder RS, da der Ausbildungsschwerpunkt im RD nicht auf der Behandlung von Krankheiten sondern dem Überleben des Patienten gelegt ist - und beim HP genau umgekehrt. Was für Notfallmedikamente kennt denn ein HP aus eigener Erfahrung? Wie oft intubiert er oder leitet ein EKG ab? Wann setzt er den Defi ein? Wir sind ja gemeinhin eher bei chronischen Krankheiten gefragt und nicht im hochakuten Geschehen, das wiederum im RD im Vordergrund steht.

In der HP Ausbildung hab ich irgendwo gelernt, dass ein HP gegenüber dem Rettungsdienst weisungsbefugt ist.

In der HP-Ausbildung wird auch viel Unsinn erzählt. Die Ärzte erzählen einem, was man angeblich alles nicht darf und HP-Kollegen erzählen, dass man quasi fast ein Arzt sei. Und beides ist Wunschdenken, das hier leider unkontrolliert verbreitet wird.

Das mit der Weisungsbefugnis ist SEHR umstritten - und ich würde da auf keinen Fall drauf rum reiten. Zum Einen bist Du dann bei Deinen Kollegen mit großer Wahrscheinlichkeit unten durch - wenn sie sich überhaupt darauf einlassen. Und zum Zweiten ruht dann die ganze Verantwortung auf Dir, wenn Du sozusagen den "Arzt" raushängen lässt. Die Kollegen weisen dann alle Schuld von sich. Wenn Deine Kollegen im Laufe der Zeit merken, dass Du tatsächlich was drauf hast, dann werden sie automatisch mehr mit Dir abstimmen. Aber als Neuling den "Ich bin schließlich HP" rauszuhängen, ist sicher keine gute Idee.
 
Hallo Laurin,

Und hier fängt mein "Problem" an: Was genau sind meine Kompetenzen und Pflichten im Rettungsdienst? Die ursprüngliche Aussage währen der Ausbildung letztes Jahr war, "auf dem RTW bist Du RS und sonst nichts".
Genau so ist es - Heilpraktiker sind im öffentlichen Rettungsdienst nicht vorgesehen und haben daher keine besonderen Kompetenzen. Deine Aufgabenstellung ergibt sich also aus der Funktion als RS.

Nun aber lautet die Aussage: "Du bist und bleibst Heilpraktikerin, 24 Stunden am Tag, und somit gilt auch auf dem RTW die Sorgfaltspflicht" - will heißen, obwohl ich im Einsatz immer einen Vorgesetzten (RA oder NFS) dabei habe, hätte ich die höhere medizinische Qualifikation und müsste eingreifen, wenn ich sehe, daß meinem Kollegen ein Fehler unterläuft. (und das kommt, stressbedingt, gar nicht allzu selten vor)
Der Heilpraktiker hat keine medizinische Qualifikation, denn die HP-Prüfung ist keine Eignungs-, sondern eine Unbedenklichkeitsprüfung.
Ein Rettungsassistent hatte immerhin eine zweijährige, ein Notfallsanitäter heute eine dreijährige Ausbildung, in der er zu einer hochspezialisierten Fachkraft im Rettungsdienst ausgebildet wird. Bei allem Berufsethos (der mir sonst auch immer sehr wichtig ist): Das notfallmedizinische Wissen, das vom Heilpraktiker erwartet wird, beschränkt sich auf erweiterte Erste-Hilfe-Kenntnisse plus Gabe ausgewählter Medikamente. Hier von einer höheren medizinischen Qualifikation zu sprechen, halte ich schon für gewagt.

Dass du deinen Kollegen auf Fehler hinzuweisen hast, ist Bestandteil des Team Ressource Management und hat aber auch gar nichts mit deiner HP-Tätigkeit zu tun.

Unterm Strich: Du brauchst dir keine Gedanken zu machen, ob von dir ein über RS-Niveau hinausgehendes Handeln erwartet wird. Andererseits kannst du aber bei einer Handlung im rechtfertigenden Notstand geltend machen, dass ein venöser Zugang oder eine Infusion eine für dich angemessene Maßnahme ist, weil du die Venenpunktion durch deine Praxistätigkeit beherrschst. Das könnte vielleicht bei der Erstversorgung eines Notfalls als Beifahrer KTW von Bedeutung sein.

Gruß

Helmut
Heilpraktiker und Notfallsanitäter
 
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