Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin seit 24 Jahren Hp'in und seit letztem Jahr Rettungssanitäterin.
Inzwischen arbeite ich Vollzeit im Rettungsdienst, aber Heilpraktikerin bin ich ja immer noch.
Und hier fängt mein "Problem" an: Was genau sind meine Kompetenzen und Pflichten im Rettungsdienst? Die ursprüngliche Aussage währen der Ausbildung letztes Jahr war, "auf dem RTW bist Du RS und sonst nichts".
Nun aber lautet die Aussage: "Du bist und bleibst Heilpraktikerin, 24 Stunden am Tag, und somit gilt auch auf dem RTW die Sorgfaltspflicht" - will heißen, obwohl ich im Einsatz immer einen Vorgesetzten (RA oder NFS) dabei habe, hätte ich die höhere medizinische Qualifikation und müsste eingreifen, wenn ich sehe, daß meinem Kollegen ein Fehler unterläuft. (und das kommt, stressbedingt, gar nicht allzu selten vor)
Ja, ich weiß, ich darf keine Heilkunde im Umherziehen ausüben - aber ich behandle ja nicht, sondern der RTW ist ja per definitionem schon ein Einsatzmittel bei Notfällen, und deswegen müsste ich ja eingreifen- weil es sich um einen Notfall handelt....?
Das halt echt ein Problem - ich kann ja nicht wegsehen, wenn ein Kollege z.B. ein EKG bei einer Synkope vergisst - ich kann aber auch nicht ohne rechtliche Grundlage meine Vorgesetzten tadeln und berichtigen.
Weiß einer von euch, ob es da irgendeine gesetzliche Handhabe gibt? Ich habe hier schon beim Regierungspräsidium nachgefragt, aber bislang ohne Erfolg. Ich mag halt nicht irgendwas versäumen, was ich hätte tun dürfen bzw. müssen, habe aber auch sehr viele Kollegen, die sich sehr auf den Schlips getreten fühlen, wenn ich mich einmische...
Liebe Grüße und vielen Dank
Laurin
ich bin seit 24 Jahren Hp'in und seit letztem Jahr Rettungssanitäterin.
Inzwischen arbeite ich Vollzeit im Rettungsdienst, aber Heilpraktikerin bin ich ja immer noch.
Und hier fängt mein "Problem" an: Was genau sind meine Kompetenzen und Pflichten im Rettungsdienst? Die ursprüngliche Aussage währen der Ausbildung letztes Jahr war, "auf dem RTW bist Du RS und sonst nichts".
Nun aber lautet die Aussage: "Du bist und bleibst Heilpraktikerin, 24 Stunden am Tag, und somit gilt auch auf dem RTW die Sorgfaltspflicht" - will heißen, obwohl ich im Einsatz immer einen Vorgesetzten (RA oder NFS) dabei habe, hätte ich die höhere medizinische Qualifikation und müsste eingreifen, wenn ich sehe, daß meinem Kollegen ein Fehler unterläuft. (und das kommt, stressbedingt, gar nicht allzu selten vor)
Ja, ich weiß, ich darf keine Heilkunde im Umherziehen ausüben - aber ich behandle ja nicht, sondern der RTW ist ja per definitionem schon ein Einsatzmittel bei Notfällen, und deswegen müsste ich ja eingreifen- weil es sich um einen Notfall handelt....?
Das halt echt ein Problem - ich kann ja nicht wegsehen, wenn ein Kollege z.B. ein EKG bei einer Synkope vergisst - ich kann aber auch nicht ohne rechtliche Grundlage meine Vorgesetzten tadeln und berichtigen.
Weiß einer von euch, ob es da irgendeine gesetzliche Handhabe gibt? Ich habe hier schon beim Regierungspräsidium nachgefragt, aber bislang ohne Erfolg. Ich mag halt nicht irgendwas versäumen, was ich hätte tun dürfen bzw. müssen, habe aber auch sehr viele Kollegen, die sich sehr auf den Schlips getreten fühlen, wenn ich mich einmische...
Liebe Grüße und vielen Dank
Laurin
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