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GEMA-Frage: Musik in der Therapie nutzen, ist das gema-pflichtig?

Clemens

Mitglied
Heilpraktiker
Ort
69483 Wald-Michelbach
Therapien
Gestalttherapie, Traumatherapie / Entwicklungs- / Bindungstrauma, NARM (L. Heller), SEI Dami Charf, SE Peter Levin
Status
HPP
Gemeinsames Singen und Tanzen ist in meinen körper-integrativen Psychotherapie-Angeboten enorm wichtig. Zudem möchte ich verstärkt Musik zum Erlernen von Selbstregulation in der Therapie einsetzen. Alle Angebote sind natürlich keine "öffentliche Veranstaltung" sondern richten sich an den "geschlossenen Teilnehmerkreis" von Klienten. Bei manchen Angeboten können die Klienten diesen Klienten-Status auch auf eine einmalige Teilnahme an einem zwei oder mehr Stunden dauernden Gruppentherapie-Angebot begrenzen.

konkrete Beispiele:
Interessenten melden sich über meine Website zu therapeutischem "freien Tanzen" an und nehmen nach Vorauszahlung an diesem Angebot teil. Innerhalb dieses Angebot wird außer dem Tanzen selbst auch eine therapeutische Anleitung gegeben und ein therapeutisch wirksamer Dialog geführt. Im Wesentlichen geht es therapeutisch u.a. um die Erfahrungen, sich seinen Platz zu nehmen und da sein zu dürfen, wie man sein möchte, sowie Nähe und Distanz regulieren zu können.

Interessenten melden sich über meine Website zu gemeinsamem Singen an. Gezeigt werden YouTube-Videos mit den Song-Texten, sodass die Teilnehmer problemlos mitsingen können. Die heilsame Kraft des Singen im Sinne von Selbstregulation und Erfahrung von Ganzheit ist das therapeutische Ziel und wird auch durch Anleitungen und Dialog mit den Teilnehmern angestrebt.

Einerseits sind es nicht-öffentliche Veranstaltungen. Andererseits sind es kommerzielle Angebote, da ich Geld dafür nehme.
Einerseits wird (auch gemapflichtige) Musik genutzt. Andererseits liegt der Schwerpunkt und Nutzen auf der Therapie.
Und ohne die (auch gemapflichtige) Musik sind die o.g. Therapie-Angebote nicht durchführbar.

Ich frage hier im Forum und nicht bei der GEAM an, denn von dort kann ich ja nur erwarten, dass die Auskunft lautet: Ja, alles ist immer gemapflichtig und zu bezahlen. Am Ende lohnen sich dann solche therapeutischen Angebote für mich nicht mehr.

Kennt sich jemand damit aus? Gibt es Erfahrungen damit?
 
Nach meiner Kenntnis des eine Ausnahme begründenden Urteils des EuGH und des konformen Urteils des BGH (siehe dazu https://www.bdc.de/gema-gebuehren-in-der-arztpraxis/) treffen für dich keine Ausnahmen zu.

Die Öffentlichkeit ist zwar nicht gegeben, aber das Kriterium „Dienens der Nutzungshandlung zu Erwerbszwecken“ ist erfüllt. Anders als beim Abspielen von Musik im Wartezimmer eines Zahnarztes ist dein Erwerbserfolg vom Abspielen der Musik abhängig.
Und ohne die (auch gemapflichtige) Musik sind die o.g. Therapie-Angebote nicht durchführbar.


Nach meiner Ansicht musst du also an die GEMA Gebühren zahlen. Es ist allerdings günstiger, als du vielleicht meinst. Ich denke nicht, dass sich bei einer soliden Kalkulation deine therapeutischen Angebote nicht mehr lohnen werden.
 
Danke für deine Antwort. Das klingt ja fast so, als ob du einen juristischen Hintergrund hast! :)
Es gibt auf der GEMA Website beim Tariffinder allerdings keine Einteilung für meine Anwendung. Ich werde wohl individuell nachfragen müssen.
 
Danke für deine Antwort. Das klingt ja fast so, als ob du einen juristischen Hintergrund hast! :)
Es gibt auf der GEMA Website beim Tariffinder allerdings keine Einteilung für meine Anwendung. Ich werde wohl individuell nachfragen müssen.
Hallo, hast Du zu Deiner Frage noch eine abschließende Antwort, die anderen Therapeuten (z.B. mir als beginnende Musiktherapeutin) weiterhelfen können? Zu welchem Ergebnis bist Du gekommen?
Danke im
Voraus und viele Grüße
sendet Susanne
 
Hallo,
soweit ich weiß ist das gemapflichtig. Bei mir stand in der alten Praxis tatsächlich mal jemand von der gema und wollte wissen, ob ich sogar nur Hintergrundmusik spiele.
Ich hab ihm dann meine gemafreie Musik (bzw das Zertifikat dazu) gezeigt und dann war‘s ok.
In deinem Fall ist die Musik ja sogar Bestandteil der Therapie, das dürfte noch eindeutiger sein.
 
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