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Finanzberichte Brutto /Netto Ausweisung

Alchemilla_78

Mitglied
Heilpraktiker
Ort
Ellhofen
Status
HP
Hallo mal wieder
Wenn ich meine Ausgaben erfasse habe ich in 2018 immer netto und die MWST in den Feldern ausgefüllt. Brutto wurde dan ja automatisch angezeigt. Als ich dann für's Finanzamt auf der Suche einer Aufstellung der Ausgaben nach Finanzkategorien gesucht habe wurdeda immer nur der Nettobetrag angegeben. Ich brauch doch aber den Brutto Betrag weil ich ja keine MWST geltend machen darf. Krieg ich irgendwie beide Werte also brutto und netto abgebildet ? Oder muss ich dann immer den Bruttowert eintragen bei netto?
Hilflose Grüsse
Antje
 
Hallo Antje,
Du bist also nicht mehrwertsteuerpflichtig, hast aber Rechnungen mit Mehrwertsteuer gebucht? Habe ich das richtig verstanden?
Ich bin ehrlich gesagt nicht sicher, ob das in dem Fall so zulässig ist. Darüber solltest Du mit Deinem Steuerberater sprechen.
Vielleicht mußt Du die Rechnungen dann stornieren und ohne Mehrwertsteuer neu schreiben. Das kann Dir aber nur ein Finanzexperte sagen.

Hast Du denn mehrere Nummernkreise?
Also einen für "mit Mehrwertsteuer" und einen für "ohne Mehrwertsteuer"?

Viele Grüße,
Anja
 
Es geht nicht um meine gestellten Rechnungen an Patienten sondern um die Ausgaben. Also z.B. eine Rechnung für Arzneimittel aus einer Online Apotheke.
LG Antje

Also ich bin ja kein Steuerberater, aber in der Regel gibt es nur einen Vorsteuerabzug, wenn man selbst auch Mehrwertsteuer in Rechnung stellt (das ist natürlich super Laienhaft ausgedrückt). Als Angehörige eines Heilberufes, also MwSt-befreit nach § 4 Nr. 14 UStG, darfst Du also ach bei Eingangsrechnungen keine Mehrwertsteuer abziehen. Sie müssen also mit dem Bruttobetrag inkl. MwSt gebucht werden und mindern also auch Deinen Betriebsgewinn in voller Höhe inkl. MwSt.

Dass es hier auch abweichende Einzelfälle gibt, mag durchaus sein. Siehe dazu auch: http://www.bundesfinanzministerium....eitsfachberufe.pdf?__blob=publicationFile&v=3
So dürfte ein Artikel, den Du verkaufst, der aber "nur der Wellness" dient, nicht MwSt-frei sein. Wer das wann wie und mit welcher Kompetenz beurteilt und bewertet, muss man vermutlich bis zu einer Betriebsprüfung abwarten. Selbst ein Steuerberater kann hier nur "informiert raten und hoffen".

Gruß

Joachim
 
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