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Familienberatung - Umsatzsteuer...?

Spiral

Neues Mitglied
Heilpraktiker
Hallo,

Mir ist eine Sache unklar. Wenn ich als HPP Familienberatung anbieten möchte (weil ich vermute, dass dieser Begriff einige potenzielle Kunden mehr anspricht als Familientherapie), was muss ich beachten? Bisher stelle ich nur Quittungen aus, keine Rechnungen. Muss ich auf der Quittung etwas vermerken? Muss ich eine Rechnung ausstellen? Beratung ist ja umsatzsteuerpflichtig. Muss ich gegenüber dem Finanzamt etwas tun?
 
Für Beratung als HPP brauchst du nur die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze dem Finanzamt anzugeben, wie du es seither auch - vermutlich mit 0 Euro - getan hast.

Unterhalb eines Umsatzes von 17.500€ p.a. (nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze) bist du von der Erhebung der Umsatzsteuer nach der Kleinunternehmerregelung befreit. Das muss auf Rechnungen und Quittung vermerkt werden. Z.B. "Umsatzsteuerfrei nach § 19, Abs. 1 UStG".

Quittungen kannst du für umsatzsteuerpflichtige Umsätze seit 12.5.17 bis 250€ ausstellen, darüber musst du eine Rechnung schreiben.
 
Danke für deine schnelle Antwort.
Also schreibe ich auf die Quittungen jedes Mal den o.g. Vermerk.
Bei der Anmeldung beim Finanzamt habe ich die Kleinunternehmerregelung nicht angekreuzt, weil ich als HPP ja eh von der Ust befreit bin. Muss ich denen jetzt noch nachträglich Bescheid geben? Oder ist das egal?
 
Du wirst beim Finanzamt so oder so mit Umsatzsteuer geführt und musst jedes Jahr auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben - auch als HPP. Vielleicht hat das bisher Dein Steuerberater gemacht, ohne dass es Dir aufgefallen ist.

Zur Kleinunternehmerregelung musst Du nichts bekanntgeben. Die gilt so oder so bis 17.500 € Umsatz. Nur, wenn Du sie explizit nicht in Anspruch nehmen willst, also Umsatzsteuer erheben willst, musst Du das dem Finanzamt vorab bekannt geben.
 
Ach klar, die Steuererklärung - Brett vorm Kopf. Danke.

Ok. Ich schaue nochmal, was genau ich bei der Anmeldung angekreuzt habe.

Quittungen kannst du für umsatzsteuerpflichtige Umsätze seit 12.5.17 bis 250€ ausstellen, darüber musst du eine Rechnung schreiben.

Das gilt pro Quittung? Ich biete nichts an, was annähernd so viel kostet.
 
Es ist egal, was Du bei Anmeldung angekreuzt hast. Das dient diesbezüglich lediglich dem Finanzamt zur ersten Einschätzung, u.a. für Vorauszahlungen.

Pro Quittung gilt das, ja. Bis 12.5.17 war die Grenze bei 150 €.
Beachte die Vorgaben, was auf Quittungen bzw. Rechnungen drauf stehen muss. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html und https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html
Das ist verpflichtend.

Anders als bei Quittungen für Umsätze aus Heilkunde am Menschen, die kannst Du sogar so schreiben, weil die Vorgaben aus dem UStG nicht gelten.
klopapier.jpg
 
Moin lieber Henry,

also mich hat das Finanzamt noch nie nach einer Umsatzsteuererklärung gefragt, schon gar nicht bei Einnahmen aus HPP-Tätigkeiten ;). Liebe Grüße Carola
 
Hallo Carola,
mein FA fordert es ein, das FA des Nachbarkreises auch. Mag sein, dass die Ämter das unterschiedlich handhaben.
Gruß
Henry
 
..auf jeden Fall gut zu wissen!!! Danke!
 
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