• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Endgültiges Aus für alle Eigenblutbehandlungen (für HPs)?

RWH

Rudolf
Forumsunterstützer
Heilpraktiker
Ort
Baden-Baden
Therapien
PSE, Komplexhomöopathie, Orthomolekulare Therapie, Dorn, Matrix-Rhythmus-Therapie und andere
Status
HP
Gerade erhalte ich folgende Info der Kollegin Laubstein (ANME e.V.)

Zitat: "
Handstreichartig wurde in der Nacht vom 15. auf den 16. August im deutschen Bundestag im Namen der Arzneimittelsicherheit die Behandlung mit Eigenblut als Injektion oder Infusion der Verschreibungspflicht unterstellt (nur die homöopathische D4-Version ist ausgenommen). Im Vorfeld hatten sich engagierte VertreterInnen von Heilpraktikerverbänden im April und im Juni bei Anhörungen dagegen gewandt- vergeblich. Diese über jahrzehntelange traditionell angewandte Immunbehandlung steht den Patienten in deutschen Heilpraktikerpraxen nun nicht mehr zu Verfügung.
Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) folgt in diesem Zusammenhang dem Wunsch einer Initiative, die darauf abzielt dem deutschen Heilpraktikerberuf zu schaden. Die gesundheitspolitische Zielrichtung dieses berufspolitisch motivierten Therapieverbotes scheint klar: Eine bewährte individuell ausgerichtete Immunbehandlung im Rahmen eines ganzheitlichen Therapiekonzeptes ist nicht länger erwünscht! Patienten, die gezielt im Rahmen einer pluralistischen Medizin eine Alternative wünschen, werden verstärkt zu nur noch rudimentär vorhandenen ärztlichen Angeboten verwiesen.
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern wird hiermit nicht-ärztlichen Anwendern erneut ein Handwerkzeug weggenommen. Gerade diese AnwenderInnen bewahren und entwickeln das kulturelle Erbe der Traditionellen Heilkunde und Medizin zum Wohl der Allgemeinheit– und genau dagegen scheint es mit diesem Verbot zu gehen. In unserer Satzung steht der Erhalt von Therapien und Heilmitteln an oberster Stelle – es ist eine traurige Nachricht!" Zitat Ende.

Mit der Einführung der Verschreibungspflicht ist also Eigenblut für uns "tot".
 
Der Rat des Berufsverbandes "jeder muss selbst entscheiden, wie er mit der Rechtslage umgeht" ist SEHR bedenklich. Mit der Aufnahme von Eigenblutbehandlungen unter die Verschreibungspflicht ist jede Anwendung ein Gesetzesverstoß, denn das ist nun mal das - derzeit - gültige Recht. Wer als HP verschreibungspflichtige Mittel einsetzt, muss mit dem Entzug der Zulassung rechnen. Das war bisher auch schon so, nur war Eigenblut eben nicht verschreibungspflichtig.

Wenn die Zulassung entzogen wird, muss man die Praxis schließen. Nehmen wir mal den - unwahrscheinlichen - Fall an, dass irgendwann eine höchstrichterliche Instanz zu dem Schluss kommt, das Gesetz wäre so nicht rechtskonform (und warum sollte sie zu diesem Schluss kommen?), dann würde es bis dahin Jahre dauern. Inzwischen wären die Praxen der fraglichen Kollegen geschlossen - und die Patienten weg. Wenn dann nach 10 Jahre ein günstiges Urteil gefällt würde - wem würde das noch nützen?

Auch würde ich es nicht darauf ankommen lassen, ob unverändertes Eigenblut nun unter diese Regelung fällt oder nicht. Aus den og. Gründen, denn auch da müsste man den Weg durch die Instanzen gehen (können).

Offensichtlich ist es Wille der Politik, den Heilpraktikern die Methode wegzunehmen, daher kann man sich hier kaum auf "guten Willen" verlassen oder auf "Milde"...

Das Beispiel mit den Osteopathen ist schlecht gewählt, weil die einfach in einer Grauzone agieren - und offiziell Wellness betreiben, wie andere graue Heiler auch. Eine Eigenblutinjektion kann man aber schlecht als "Wellness" tarnen. Man darf auch davon ausgehen, dass Ärzte, sobald sie von der neuen Gesetzeslage Kenntnis haben - und sowieso nichts von HPs halten - gerne das Gesundheitsamt davon in Kenntnis setzen, dass der Patient X nach Besuch beim HP Y auffällige blaue Flecke hatte oder von der Ozontherapie erzählt hat.
 
Der Rat des Berufsverbandes "jeder muss selbst entscheiden, wie er mit der Rechtslage umgeht" ist SEHR bedenklich. Mit der Aufnahme von Eigenblutbehandlungen unter die Verschreibungspflicht ist jede Anwendung ein Gesetzesverstoß, denn das ist nun mal das - derzeit - gültige Recht. Wer als HP verschreibungspflichtige Mittel einsetzt, muss mit dem Entzug der Zulassung rechnen. Das war bisher auch schon so, nur war Eigenblut eben nicht verschreibungspflichtig.
Genau so sehe ich das auch.
Ich finde es sehr bedenklich, wenn ein Verband seine Mitglieder ermutigt, sich nicht an vorgegebene Rechtslagen zu halten.
Für den wirtschaftlichen Totalschaden bei Entzug der Heilerlaubnis wird kaum der Verband aufkommen.

Wer jetzt also noch etwas mit EB machen möchte, muss sich genau mit der homöopathischen Herstellung nach HAB beschäftigen und entsprechende Apotheken suchen, damit EB oral verschrieben werden kann.
 
Zurück
Oben