Hallo Steffi,
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In Anjas Fall ist das die
Hygiene-Verordnung NRW, was dich angeht, ist es die
Hygieneverordnung von Niedersachsen.
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Tja, genau da geht es ja schon los mit der unzureichenden Information. Auch ich habe vom Gesundheitsamt ein Merkblatt in die Hand gedrückt bekommen, auf dem u.a. diese Hygieneverordnung abgedruck ist.
Wenn man sich den ersten Paragrafen mal durchliest, kommt man ganz schnell zu der Erkenntnis, dass diese Vorschrift für uns gar nicht gilt.
Zitat aus der Hygieneverordnung:
§ 1
Geltungsbereich
Wer, ohne Ärztin oder Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt oder Heilpraktikerin oder Heilpraktiker zu sein, berufs- oder gewerbsmäßig Tätigkeiten ausübt, bei denen Krankheitserreger, insbesondere Erreger von Aids oder Virushepatitis B oder C, oder deren toxische Produkte durch Blut auf Menschen übertragen werden können, unterliegt dieser Verordnung....
Diese Vorschrift gilt in erster Linie für Tattoo-/Piercing-Studios, den Kosmetikbereich etc.
Ich habe daraufhin genauer nachgefragt und da es nicht möglich war, eine schriftliche Information zu bekommen, die auch tatsächlich für uns gilt, habe ich mich an das Landesgesundheitsamt gewandt. Leider bekam ich hier auch nur die telefonische Auskunft "dann müsse man sich eben an die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention halten" (diese sieht allerdings zwingend getrennte Umkleideräume für männliches und weibliches OP-Personal vor
.. über das wir ja selbstverständlich alle verfügen).
(Geht nicht um Besserwisserei, sondern weil solche widersprüchlichen ANsichten oft auch Thema im Unterricht sind).
LG Helmut
Hab ich auch nicht so verstanden.
Ich finde dieses ganze Thema sowieso sehr unbefriedigend geklärt bzw. nicht geklärt. Kein Mensch weiß offenbar etwas genaues bzw. kann dies anhand eines Gesetzes belegen. Daher gehen immer mehr auch die Heilpraktikerverbände in Richtung "bloss keinen Fehler machen, lieber zu viel als zu wenig" .. und geben in ihren eigenen Mitteilungen die Empfehlung, selbst beim Trockenschröpfen die Gläser zu sterilisieren, beim blutigen aber auf jeden Fall.
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Da mir das alles zu undurchsichtig ist, habe ich vor einiger Zeit die Anschaffung eines Autoklaven in Erwägung gezogen (allerdings aus Gründen wie Kosten, Aufwand, Platz etc. recht schnell wieder verworfen).
Ich habe mehrere Hersteller angesprochen und ich bekam auch hier widersprüchliche Informationen bzgl. Zulassung der Geräte für verschiedene Zwecke. Auch die Klassifizierung, in die die Schröfpgläser eingeordnet werden (med. Prod. aus Glas? / Hohlkörper? / andere), die für die Art des Autoklaven wichtig wäre, konnte ich nicht abschließend klären. Die Hersteller verwiesen auf die Verkäufer der Schröpfgläser und andersrum. Ein Teufelskreis.
Steffi