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Delegation der Blutentnahme durch Heilpraktiker

StaBo

Mitglied
Hallo zusammen,

wie ist eigentlich die rechtliche Lage, wenn ein Heilpraktiker in seiner Praxis eine Krankenschwester beschäftigt hat und ihr die Blutentnahme seiner Patienten aufträgt.

Mfg
Stabo
 
Dann hat die Krankenschwester auf Anweisung gehandelt. Ich denke mal nicht, dass die Blutentnahme unter Zwang stattfand. Oder!? :D Zudem gibt es mit Sicherheit eine heilkundliche Relevanz.
 
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