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Aus für Eigenblutbehandlungen durch HPs?

RWH

Rudolf
Forumsunterstützer
Heilpraktiker
Ort
Baden-Baden
Therapien
PSE, Komplexhomöopathie, Orthomolekulare Therapie, Dorn, Matrix-Rhythmus-Therapie und andere
Status
HP
Folgende Info erhielt ich gerade von meinem Verband:

Wichtige Information zum Eigenblut und Transfusionsgesetz


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
liebe Mitglieder,

am 6.7.2018 erhielten wir von der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker - AMK -nachfolgende Mitteilung:

„Das Bundesministerium für Gesundheit hat bzgl. der Eigenblutthematik an die AMK geschrieben und mitgeteilt, dass sich der AK Blut des BMG zusammen mit den Bundesoberbehörden BfArM, PEI und RKI der Position der AG AATB (AG der leitenden Medizinialbeamten der Länder) anschließt, dass mit Ausnahme der homöpathischen Eigenblutanwendung nach HAB alle anderen Anwendungen von Eigenblut bzw. die Herstellung dieser Produkte in der Praxis unter das Transfusionsgesetz fallen und somit ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden dürfen.

Wir werden in der AMK in der nächsten Woche beraten, wie mit dieser Position des BMG umgegangen werden sollte. ... Falls inzwischen durch einzelne Landesbehörden Versagungen der Eigenblutanwendungen erfolgen, bitte wir um Information der AMK bzw. um Zusendung dieser Bescheide.“


Somit würden alle Eigenblutprodukte wie z.B. Eigenblutinjektionen, Ozonisierung und UV-Bestrahlung unter den Arztvorbehalt des TFG fallen. Die einzige Ausnahme wird in § 28 TFG beschrieben:

„Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Entnahme einer geringfügigen Menge Blut zu diagnostischen Zwecken, auf homöopathische Eigenblutprodukte …“

Der FVDH wird sich gemeinsam mit den Trägerverbänden des DDH (Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.) sowie mit der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker zu diesem Thema abstimmen, um die daraus entstandenen Konsequenzen, aber auch juristischen Möglichkeiten zu eruieren.

Durch diese Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit werden uns und dem Patienten sichere und gute Therapiemethoden genommen, da Heilpraktiker bei Strafe keine Eigenbluttherapie mehr anwenden dürfen.

Durch den Wegfall der Eigenbluttherapie, der ein deutlicher Eingriff in unsere Therapiefreiheit ist, wird uns und somit den Patienten der Zugang zu einer wichtigen Therapieart verwehrt.

Um jetzt sicher einschätzen zu können, wie die Behörden weiter verfahren und welche weiteren Maßnahmen wir ergreifen können und werden, bitten wir alle praktizierenden Heilpraktiker/innen, sämtliche Schreiben in dieser Angelegenheit und evtl. Verbotsverfügungen möglichst sofort an uns und die AMK weiterzuleiten:

AMK: amk@amk-heilpraktiker.de
FVDH e.V.: info@fvdh.de

Sowie uns Untersagungen durch Behörden vorliegen, werden wir selbstverständlich Hilfestellung leisten und Sie im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren unterstützen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 
Hallo Rudolf
danke für die erschreckende Info. Das wäre wirklich sehr, sehr schade! Eigenbluttherapie ist auch in meiner Praxis ein großer Bestandteil.
VG Andrea
 
Ja, aber es ist wohl derzeit tatsächlich so. Es war schon länger in der Diskussion und es gab viel Verwirrung, weil es ganz unterschiedliche Bescheide gab. Die Verbände hatten daraufhin das Ministerium um eine eindeutige Aussage ersucht. Daraufhin wurde diese Kommission gebildet - und die hat nun entschieden, dass alle Eigenblutanwendungen - außer der homöopathischen - unter das Transfusionsgesetz fallen. Und dort wiederum ist der Arztvorbehalt verankert.

Die Verbände wollen wohl mit einer Musterklage dagegen vorgehen, aber dafür muss erst mal ein HP konkret angeklagt werden - und dann der Rechtsweg durchgezogen werden. Und das kann dauern.

Im Grunde ist es jetzt so, dass die Genehmigungen zur "Herstellung" von Eigenblut, die bereits jetzt erforderlich waren (und beantragt werden mussten), von den Landesämtern zurückgezogen werden. Damit wäre dann jede weitere Herstellung von Eigenblut-Präparaten (außer den homöopathischen) ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.

Fraglich ist, ob man diesen Rückruf abwartet oder gleich auf Eigenblut verzichtet.
 
Ich vermute, dass es sehr sinnvoll ist, in diesem Stadium jede Außenwerbung (Flyer, Praxisschild und vor allem Internet) mit Eigenbluttherapien zu stoppen. Also Flyer weg, PRaxisschild mit einem Hinweis auf EigenblutTherapie überkleben und vor allem die Webseiten anzupassen. Sonst kommen nicht nur Gesundheitswächter sondern auch Abmahnzocker auf ganz dumme Ideen. Was für eine Hexenjagd. ;-(
 
Ja, das sehe ich auch so. Bin gerade dabei "Eigenblut" und "Ozon" aus allen Verzeichnissen zu tilgen - und auch von der Website...
 
Die spinnen, die Römer
 
Naja, nachdem es mit dem "Verbot" der HPs nicht so einfach klappt, versucht man es eben mit Aushungern...
 
Also ist es jetzt schon nicht mehr rechtens die Eigenbluttherapie anzuwenden? Oder warum muß es von Homepage, Flyern etc?

Wieso bekommt man keine offiziellen Infos? Kann doch nicht sein, das ich es aus "Zufall" hier lese

Mir macht es echt keinen Spaß mehr.
 
Also ist es jetzt schon nicht mehr rechtens die Eigenbluttherapie anzuwenden? Oder warum muß es von Homepage, Flyern etc?
Wieso bekommt man keine offiziellen Infos? Kann doch nicht sein, das ich es aus "Zufall" hier lese
Mir macht es echt keinen Spaß mehr.
Du hast doch den Eingangsbeitrag bereits kommentiert. Arztvorbehalt ist eindeutig. Und selbst Ärzte, die das durchführen, benötigen dann einen Transfusionsbeauftragten.
 
Okay, aber sollte man denn über sowas nicht von Offiziellen Stellen informiert werden? Es ist doch nicht jeder Heilpraktiker im HP-Forum!

Auf der Seite vom Bundesministerium für Gesundheit ist auch keine Info zufinden.

Wieso bekomme ich so eine wichtige Info nicht von meinem Berufsverband?

Mich wundert, das es hier offensichtlich so gut wie keinen Interessiert. Erstaunlich
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Andrea, es gibt ständig neue Gesetze und Gesetzesänderungen. Im Grund hat man da eine "Holschuld", d.h. die Gesetze werden veröffentlicht, aber nicht jeder Bürger wird persönlich informiert.

Ich weiß, dass außer dem FVDH auch der DH seine Mitglieder per Rundschreiben informiert hat. Was mit den anderen Verbänden ist, weiß ich nicht.

Im Grund läuft es jetzt so ab: Das Gesundheitsministerium wird die einzelnen Landesämter per Rundschreiben von seiner Entscheidung informieren. Die wiederum werden dann die erteilten Genehmigungen zur Herstellung von Eigenblut-Zubereitungen widerrufen bzw. keine neuen Anträge mehr genehmigen. Spätestens ab dem Zeitpunkt ist das Arbeiten mit Eigenblut dann ein Gesetzesverstoß (gegen das AMG) und damit strafbewehrt.

Sollte allerdings vorher bereits etwas passieren, dann greift das Transfusionsgesetz schon vorher. Anders gesagt, im Grund ist ab jetzt das Arbeiten mit Eigenblut bereits illegal.

Es wundert mich auch, dass hier so wenige Reaktionen kommen. Vermutlich ist das wie mit der DSGVO: Viele denken, das betrifft mich ja (noch) nicht. Vermutlich werden erst dann viele wach werden, wenn es konkreten Ärger gibt. Auf der anderen Seite: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Das mit dem Transfusionsbeauftragten wusste ich auch nicht. Wenn auch die Ärzte betroffen sind, kann es gut sein, dass man für Eigenblut eine Ausnahme ins Gesetz aufnimmt.
 
Okay, aber sollte man denn über sowas nicht von Offiziellen Stellen informiert werden? Es ist doch nicht jeder Heilpraktiker im HP-Forum!

Auf der Seite vom Bundesministerium für Gesundheit ist auch keine Info zufinden.

Wieso bekomme ich so eine wichtige Info nicht von meinem Berufsverband?

Mich wundert, das es hier offensichtlich so gut wie keinen Interessiert. Erstaunlich

Genau - das ging mir auch durch den Kopf - nicht alle HP's sind hier im Forum. Könnte man natürlich wieder argumentieren,
Informationen muss man sich holen (Holepflicht), aber - wie du schon schreibst - wo holen, wenn es nirgendwo offiziell
und eindeutig steht. Eindeutig meine ich im Sinne von ist es nun ab sofort verboten für HP's?

In dem von Rudolf eingestellten Artikel steht:

"Wir werden in der AMK in der nächsten Woche beraten, wie mit dieser Position des BMG umgegangen werden sollte. ... Falls inzwischen durch einzelne Landesbehörden Versagungen der Eigenblutanwendungen erfolgen, bitte wir um Information der AMK bzw. um Zusendung dieser Bescheide.

Somit würden alle Eigenblutprodukte ..."


Sollte, würden, Beratung in der nächsten Woche - und was mache ich, wenn morgen (als Beispiel) ein Patient zur Eigenbluttherapie zu mir kommt?

Ich befürchte, es geht vielen so wie mir - Verunsicherung und Erschrecken (auch in meiner Praxis bricht eine große Säule weg)
und daher erst mal Sprachlosigkeit. Also die scheinbare Ruhe hier ist aus meiner Sicht kein Desinteresse, eher Unsicherheit.

edit: mein Eintrag hat sich mit Rudolfs überschnitten ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem Transfusionsbeauftragten wusste ich auch nicht. Wenn auch die Ärzte betroffen sind, kann es gut sein, dass man für Eigenblut eine Ausnahme ins Gesetz aufnimmt.

Aber ob auch für uns als HP bleibt fraglich. Aber vielleicht ja doch - ich sag ja - Unsicherheit allenthalben.
 
Da fragt man sich doch, weshalb sogar der BDH noch auf Lets Work die "Blaue Ozonkarte" als Seminar anbietet!
Das fällt dann doch da auch drunter? Oder wird da kein Eigenblut mit vermischt?

Also, verstößt es jetzt schon gegen das Transfusionsgesetz. Dann habe ich wohl gestern meine letzte Eigenbluttherapie gemacht. Ich bin entsetzt!

Bei Rene Sasse finde ich auch noch nichts auf der Homepage
 
Wieso bekommt man keine offiziellen Infos?
Weil alle Gesetze so leise und still durchgesetzt werden. Das ist bei allen Gesetzen so... und wird manchesmal sogar bewusst so gemacht. Die Presse ist schon lange nicht mehr dazu da, um die Bürger zu informieren... seit den letzten 2 Jahren glaube ich da an so einiges nicht mehr...
...ist so und jegliches Lamentieren bringt nix...

Die Verbände finde ich auch eine Lachnummer, weshalb ich mich immer noch nicht für einen entscheiden konnte...

Oder warum muß es von Homepage, Flyern etc?
Das wäre für mich der erste Weg um sicher zu sein...

Dann habe ich wohl gestern meine letzte Eigenbluttherapie gemacht.
Für weiteres würde ich mich gezielt bei Deinem GA informieren und nach dem aktuellen Länderrecht schauen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und es ist eine Holschuld sich zu informieren...
 
Es ist doch nicht jeder Heilpraktiker im HP-Forum!
ich bin froh hier zu sein.
Jeder HP kann sich hier anmelden. Da steht nichts im Weg.
Es sind die anderen Bereiche meines Lebens, in denen Gesetzesänderungen richtig zugeschlagen haben UND wo ich bis heute nicht weiß, wie ich die Information hätte erhalten können... Lt. meiner Anwältin und Notarin ist das Gesetz bewusst leise vollzogen worden und nur in Amtsblättern veröffentlich worden. Ist so - kann ich auch nichts dran ändern.
Deshalb sind Foren und social networks wichtig. So gibt es die Chance, dass immer wieder jmd etwas erfährt und teilt bzw informiert.
 
In meinem Verband wurde informiert VUH und BDHN hat auch reagiert soweit ich mich erinnern kann.

Ozon, HOT, natives und gemischtes Eigenblut sind nicht mehr erlaubt.

Übrigens Oxyvenierung fällt nicht darunter ;-)

Ich würde, weil ich gerade meine Praxisausrichtung umbaue mein Gerät verkaufen. Bei Interesse bitte melden.
 
ich habe gerade gegoogelt. Bei der Oxyvenierung wird kein Blut entnommen.
 
:LOL::ROFLMAO::LOL:
oder meinst Du Oxyvenierung?
Warum fällt diese nicht drunter und HOT schon?
Ich antworte trotzdem weil es tatsächlich eine Anwendung ist mit viel Potential:
Bei der Oxyvenierung werden Sauerstoffbläschen direkt in die Vene infudiert und das ist einer der elementaren Unterschiede zu HOT und Ozon.
Das Wirkspektrum richtet sich auf Durchblutung und Entzündung. Die Materialkosten sind sehr gering, Sauerstofffilter und Butterfly, thats it :)
 
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