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Anmeldung zur Prüfung - Absichtserklärung zur Niederlassung

OMJ92

Mitglied
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und schreibe zugleich meinen ersten Beitrag, der wahrscheinlich in der falschen Kategorie gelandet ist :D Aber konnte keinen besseren Ort ausmachen.

Ich bin zurzeit Heilpraktikeranwärter und muss mich nun zur Prüfung anmelden. Unser HP-Ausbilder hat uns ein paar "Empfehlungen" an die Hand gegeben, wo die Prüfung erfahrungsgemäß "angenehmer" verläuft. Die mündliche natürlich.

Wenn man sich in diesen Städten anmelden möchte, muss man eine Absichtserklärung unterschreiben und erklärt damit die "Absicht sich nach bestandener Prüfung in der Stadt XY niederzulassen".

Inwiefern hat so etwas rechtlichen Wert? Kann ich solch eine Erklärung bedenkenlos unterschreiben und mich wo anders niederlassen? Selbst wenn ich die Absicht hätte, mich in der jeweiligen Stadt niederzulassen, kann sich doch alles recht schnell ändern, wenn man konkret plant und Stadt XY als schlechten Standort auserkoren hat.
Habt ihr da Erfahrungen?

LG
 
Also... meinem Wissensstand nach, wird sich in der Stadt/Gemeinde/Bezirk angemeldet, indem der Wohnort bei Anmeldung liegt.
Ausnahme EU-Bürger aus einem anderen EU-Land, die die HP-Überprüfung machen wollen.
Ich wohne in F und bin unter die Bestimmung gefallen. Aber auch ich kann Dir sagen, dass sie genau fragen, warum ich da und dort mich anmelden will und nicht woanders.
In der Realität war das der Regionalverband Saarbrücken, in dem ich mich angemeldet habe und später habe ich meine Praxis in der Stadt Saarbrücken eröffnet. Für beides ist das GA Saarbrücken zuständig.
Letztlich musst Du nicht dort die Praxis eröffnen, wo Du im Vorhinein geplant hast. Abweichungen bringt das Leben mit sich. Allerdings wird je nach GA genau geguckt. Ich kenne einige, die auf diese Art und Weise die Überprüfung beim GA Mainz umgehen wollten aber nicht damit durchgekommen sind.
Melde Dich dort an, wo Du wohnt. Alles andere hat für mich ein schales Geschmäckle...
 
Seit es grundsätzlich frei ist, wo man die Überprüfung ablegt, verlangen viele Gesundheitsämter eine Absichtserklärung – teilweise sogar schriftliche Bestätigung von Vermietern etc.
Sie wollen dadurch einen Prüfungstourismus unterbinden. Es ist jedenfalls eine Hürde. Inwieweit das auch rechtliche Konsequenzen haben könnte, wenn man sich dann doch nicht im Zuständigkeitsbereich niederlässt, sehe ich nicht.

Im Zuge der neuen Leitlinien ist es bei einigen Gesundheitsämtern in meinem heimischen Umfeld bereits so, dass diese gar keine Anmeldungen mehr annehmen. Sie verwiesen auf die kommenden Änderungen und wollen im Juni weiteres bekannt geben.
Die Bundesländer sind ja angehalten, die Überprüfungen zukünftig zentralisiert abzuhalten.

Ob somit die bisherigen Erfahrungen zu „freundlichen“ Gesundheitsämtern noch Bestand haben, scheint mir fraglich.
 
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