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Anmeldung beim Gesundheitsamt ?

ToniP

Neues Mitglied
Status
HP
Hallo, habe nun Gott sei Dank auch die Pruefung bestanden, Praxis besteht schon ,nun muss ich mich ja beim Gesundheitsamt anmelden, muss das schriflich machen das es nicht bei uns im Ort ist. Wie formuliere ich das am besten? Reicht es wenn ich Sie informiere ueber meine Praxiseroeffnung oder muss ich um Erlaubnis bitten?

Vielen Dank Toni
 
Ich möchte dir nur schnell zur bestandenen Prüfung gratulieren. HERZLIUCHEN GLÜCKWUNSCH!!!!

Zum Rest kann ich dir leider nichts sagen.
 
Wir hier im Saarland müssen eine Praxiseröffnung anzeigen/mitteilen - aber nix mit um Erlaubnis bitten! ;)

Susanne
 
Ruf doch da einfach an und frag was sie dort haben wollen? Damit habe ich gute Erfahrungen - die Frau am Tel. hat mir sogar den Text diktiert, damit keine Nachfragen seitens des GA erforderlich werden.
 
Also ich war persönlich im Gesundheitsamt, habe eine Kopie der HPBestallung abgegeben und die Adresse angeben müssen ... das wars.

Ganz formlos. Ich wurde dann gleich noch gefragt, was ich anbiete und wir haben ein bißchen geplaudert. Sie hat dann noch gemeint, dass erst, wenn ich Angestellte habe, jemand mal vorbeischauen würde.

VG
Isabel
 
Hallo Toni;

herzlichen Glückwunsch!!

...was häufig vergessen wird: nicht nur das Gesundheitsamt benachrichtigen, sondern auch die Räumlichkeiten beim Gewerbeaufsichtsamt müssen fürs Gewerbe freigegeben sein/werden. Wir sind zwar Freiberufler, aber die Praxis-Räumlichkeiten müssen fürs Gewerbe freigegeben sein (Parkplätze usw.). Und das Gewerbeaufsichtsamt kann auch noch eine Kontrolle vor Ort durchführen, was bei einer Ummeldung von Wohnraum zu Geschäftsraum gerne gemacht wird.
 
Hallo Toni;

herzlichen Glückwunsch!!

...was häufig vergessen wird: nicht nur das Gesundheitsamt benachrichtigen, sondern auch die Räumlichkeiten beim Gewerbeaufsichtsamt müssen fürs Gewerbe freigegeben sein/werden. Wir sind zwar Freiberufler, aber die Praxis-Räumlichkeiten müssen fürs Gewerbe freigegeben sein (Parkplätze usw.). Und das Gewerbeaufsichtsamt kann auch noch eine Kontrolle vor Ort durchführen, was bei einer Ummeldung von Wohnraum zu Geschäftsraum gerne gemacht wird.

Wenn ein Haus überwiegend als Wohnhaus genutzt wird, kann man einen kleinen Teil als Freiberufler ( auch als HP für eine Praxis) nutzen. Eine Anmeldung als Gewerberaum ist in dem Fall nicht nötig.

Gruss
Ulli
 
Hallo Ulli;

Hm...wo hört 'klein' auf und fängt 'groß' an...

Dann muss es sich entweder geändert haben; oder es ist von Bundesland zu Bundesland - oder von Stadt/Gemeinde zu Stadt/Gemeinde - unterschiedlich. Bei mir wurde die Deckenhöhe nachgemessen und ein Parkplatznachweis gefordert. Ein 3 Etagen-Haus ist mit 2 Etagen bewohnt und 1 als Praxis deklariert. Hier wäre ja der 'größere' Teil bewohnt.

Gruß Hans
 
Hallo Ulli;

Hm...wo hört 'klein' auf und fängt 'groß' an...

Dann muss es sich entweder geändert haben; oder es ist von Bundesland zu Bundesland - oder von Stadt/Gemeinde zu Stadt/Gemeinde - unterschiedlich. Bei mir wurde die Deckenhöhe nachgemessen und ein Parkplatznachweis gefordert. Ein 3 Etagen-Haus ist mit 2 Etagen bewohnt und 1 als Praxis deklariert. Hier wäre ja der 'größere' Teil bewohnt.

Gruß Hans

Ich hab mal meine Antwort aus einem anderen Thread hierher kopiert:

http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php?t=9906&page=5

Ich möchte euch das Neueste berichten:

Ich hatte letztes Jahr Räumlichkeiten für meine Praxis im Auge. Ein Anruf beim Bauamt ergab, dass eine Nutzungsänderung nötig sein. Zusätzlich 1 Parkplatz, Feuerschutztür, Notausgang, behindertengerechter Zugang. Dieselbe Auskunft bekam der potentielle Vermieter vom gleichen Ansprechpartner persönlich.

Daher hab ich von der Anmietung der Räumlichkeiten abgesehen und erst mal eine reine Hausbesuchspraxis angemeldet.

Die Sache hat mir aber keine Ruhe gelassen, da ich schon mal freiberuflich im IT-Bereich gewesen bin und dafür keine Nutzungsänderung brauchte.

Also habe ich mich schriftlich ans Bauamt gewandt und darauf hingewiesen, dass ich als HP freiberuflich eine Naturheilkunde-Praxis eröffnen möchte.

Ich habe angeführt, dass ich eine reine Bestellpraxis führen möchte und daher kein erhöhter Parkplatzbedarf besteht.

Ausserdem habe ich darauf hingewiesen, dass ich keine Liegendanfahrten haben werde und gebehinderte oder anderweitig gehandicapte Menschen per Hausbesuch aufsuchen werde.

Ich habe darum gebeten, mir mitzuteilen, welche Vorgaben seitens des Bauamtes für die freiberufliche Tätigkeit bestehen und ob eine gewerbliche Nutzungsänderung beantragt werden muss, damit ich gezielt nach Räumen suchen kann.

Heute bekam ich Anwort:
wenn ich einen untergeordneten, des ansonsten als Wohnhaus genutzten Bereich für die freiberufliche Tätigkeit verwende, ist eine Genehmigung zur Nutzungsänderung nicht erforderlich.

Ich muss jedoch Brandschutzauflagen erfüllen. Darunter sind 2 Rettungswege zu verstehen. Erstens das Treppenhaus und zweitens ein Fenster mit der Größe 0,90 mal 1,20

Die Tür zwischen privatem und freiberuflichem Raum muss der Feuerwiderstandsklasse T30 entsprechen und selbstschließend sein.

Raumhöhe mindestens 2,40 m.

Nix mehr mit Parkplatz, behindertem gerechten Zugang.


So, läßt sich doch viel einfacher ein Raum finden - Juchu

Und das schönste ist, ich habe es schriftlich

Gruss
Ulli
 
Hallo Ulli;

danke für den Link. Hier scheint sich mein Verdacht zu bestätigen, dass auch in diesem Bereich so mancher Beamter seine Daseinsberechtigung zu demonstrieren weiß.

Gruß Hans
 
Hallo FroNatur
am besten machst Du für Deine Frage einen neuen Thread auf mit entsprechender Überschrift zB Hausbesuchspraxis NRW

Viel Erfolg
 
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