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Aktuelles zur Heilpraktikerprüfung

Petra Ochs

Heilpraktikerin, Dozentin, Autorin
Forumsunterstützer
Heilpraktiker
Ort
Nähe Heilbronn
Therapien
Frauenheilkunde, Psychologische Beraterin, Dozentin
Status
HP
Schriftliche Heilpraktikerprüfung Oktober 2020

Wie jedes Jahr möchte ich euch über alles Aktuelle zu den Heilpraktikerprüfung informieren und ein paar Lerntipps an die Hand geben.

Denn nun ist es schon bald wieder soweit und die Oktoberprüfungen stehen für viele Heilpraktiker bevor. Der Termin für die bundesweiten Überprüfungen ist der 14. Oktober 2020, der für die separaten Prüfungen in Husum ist bereits am 21. September 2020.

Leider ist es so, dass viele Prüflinge noch bangen müssen, ob sie wie geplant ihren Prüfungsplatz für Oktober antreten dürfen, denn Corona hat leider einen Strich durch viele Rechnungen gemacht. Abstandsregelungen und Hygienekonzepte müssen eingehalten werden, so dass weniger Prüflinge in einem Raum Platz haben. Manche Gesundheitsämter konnten zum Glück so planen, dass die Prüflinge der ausgefallenen Märzprüfung und die angemeldeten Oktoberprüflinge geprüft werden können (vorausgesetzt, die Pandemielage lässt es zu). Doch leider ist es nicht überall so. Infolgedessen gab und gibt es Verschiebungen an vielen Gesundheitsämtern in Deutschland.

Nun heißt es für die Prüflinge nicht nur, die letzten Lücken zu schließen, sondern auch zu hoffen, dass sie die Prüfung auch antreten dürfen. Unter diesen Voraussetzungen haben die Prüflinge es schwerer als alle zuvor. Daher dürfen wir alle hier, den Prüflingen umso fester die Daumen drücken. Ihr schafft das!

Denkt bitte auch daran, dass es dieses Jahr zahlreiche Änderungen im Infektionsschutzgesetz gab. Diese werde ich nachfolgend nochmals zusammenfassen.


Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Im Rahmen des sogenannten Masernschutzgesetzes wurde das Infektionsschutzgesetz geändert. Die geplanten Änderungen traten im März 2020 in Kraft. Dies kann bereits für die schriftliche Überprüfung relevant sein.

Der ausführliche Gesetzestext ist im Bundesanzeiger unter folgendem Link zu lesen: Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention. Nachfolgend habe ich wichtige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zusammengefasst:

Im § 6 IfSG wurden im März 2020 die folgenden Meldepflichten fest aufgenommen:
  • Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) → Meldepflicht bei Verdacht, Erkrankung und Tod
  • Zoonotische Influenza → Meldepflicht bei Verdacht, Erkrankung und Tod
  • Clostridioides-Infektionen mit klinisch schwerem Verlauf → Meldepflicht bei Erkrankung und Tod
  • SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis) infolge einer Masernerkrankung → Meldepflicht der SSPE bei Erkrankung und Tod

Im § 7 IfSG wurden im März 2020 die folgenden Erreger aufgenommen:
  • Chikungunya-Virus
  • Dengue-Virus
  • West-Nil-Virus
  • Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) → SARS
  • Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) → COVID-19
  • Middle-East-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (MERS-CoV) → MERS
  • Streptococcus pneumoniae
  • humanpathogene Bornaviren
  • Vibrio spp., soweit ausschließlich eine Ohrinfektion vorliegt, nur bei Vibrio cholerae
  • Zika-Virus und sonstige Arboviren
  • der direkte Nachweis folgender Krankheitserreger:
    • Staphylococcus aureus, Methicillin-resistente Stämme; Meldepflicht nur für den Nachweis aus Blut oder Liquor
    • Enterobacterales bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante oder mit verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen außer bei natürlicher Resistenz; Meldepflicht nur bei Infektion oder Kolonisation
    • Acinetobacter spp. bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante oder mit verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen außer bei natürlicher Resistenz; Meldepflicht nur bei Infektion oder Kolonisation
  • sowie die nichtnamentliche Meldepflicht (Absatz 3 Satz 1) für „Neisseria gonorrhoeae mit verminderter Empfindlichkeit gegen Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon“.
Auch weitere Paragraphen werden im Zuge des Masernschutzgesetzes geändert. Insbesondere auch die Paragraphen 20 und 22, welche sich mit der Impfpflicht für Masern befassen.




Tipps zum Kreuzen der MC-Fragen

Bei den 60 Multiple-Choice-Fragen gibt es Fragen mit Einfachauswahl, Mehrfachauswahl oder Kombinationsaufgaben. Achte daher genau auf die Anzahl der verlangten Antworten und markiere diese entsprechend. Kontrolliere nach dem Übertrag nochmals, ob die Anzahl der verlangten Antworten korrekt ist.

Lies jede Frage genau durch und markiere Aussagen wie nicht, niemals, immer, Leitsymptome, möglich oder keine.

Nimm Dir genügend Zeit für jede Frage. Besser alles gewissenhaft und langsam durcharbeiten, anstatt in Hektik zu verfallen und dabei wichtige Worte zu überlesen.

Ich empfehle folgende Vorgehensweise:
  1. Zuerst die Frage durchlesen und sich kurz Gedanken machen, um was es sich bei der Frage überhaupt dreht.
  2. Dann erst den ersten Antwortvorschlag anschauen und mit Haken (= richtig), Strich (= falsch) oder Fragezeichen (= weiß nicht) versehen.
  3. Erst nach dem sorgfältigen Markieren aller Antworten schauen, ob diese Auswahlkombination überhaupt vorhanden ist.
  4. Wenn Du die Auswahlkombis schon zu Beginn anschaust, ist die Gefahr größer, im Eifer des Gefechtes die falsche Antwortauswahl anzukreuzen.


Unverständliche oder schwierige Fragen
Diese kannst Du beim ersten Durchgang auslassen, wenn Du ansonsten sehr unruhig wirst. Aber vergiss diese später nicht! Als Erinnerung und zum besseren Wiederfinden kannst Du ein buntes Post-it zur Frage kleben.



Unsicherheit bei Fragen
Wenn Du Dir bei einer Frage komplett unsicher bist, helfen folgende Tipps:
  • "Zauberwörter": „nie“ und „immer“ sind meistens falsch, hingegen sind die Worte „kann“ und „möglich“ oft richtig.
    Aber bitte beachte: Wissen geht stets vor!!! Es kann auch mal eine Frage mit „immer“ richtig sein. Daher nicht automatisch als falsch bewerten, sondern erst, wenn Du Dich nicht für richtig oder falsch entscheiden konntest.
  • Leitsymptome haben eine ganz andere Bedeutung als „mögliche Symptome“. Wenn Du zu 50 % unsicher bist, ob Du eine Antwort kreuzen sollst oder nicht, würde ich Folgendes empfehlen:
    • Bei Fragen mit „Leitsymptomen“ eher die unsichere Antwort weglassen. Das gleiche gilt für Beschreibungen wie "typisch", "kennzeichnend".
    • Bei Fragen mit „möglichen Symptomen“ eher die unsichere Antwort mit dazunehmen.
Aber wie schon gesagt: Wissen geht stets vor!



Kontrolle ist wichtig!
Auch wenn Du froh bist, es geschafft zu haben, vergiss am Ende nie die Kontrolle.

Lies nochmals die Fragen und Antworten durch, aber verschlimmbessere nicht. Gib lieber ohne weitere inhaltliche Kontrolle ab, wenn Du von Dir selbst weißt, dass Du beim erneuten Durcharbeiten eher neue Fehler produzierst. Überprüfe dann nur die folgenden Punkte:
  • Hast Du die richtige Anzahl der Antworten angekreuzt?
  • Hast Du alle Lösungsbuchstaben korrekt übertragen?
  • Hast Du Deinen Namen notiert und unterschrieben?


Neuer Impfkalender mit aktualisierten Impfempfehlungen

Die STIKO (Ständige Impfkommission) hat den neuen Impfkalender 2020/2021 veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
  • 6-fach-Impfung im Säuglingsalter: Reifgeborene Säuglinge sollen die Sechsfachimpfung (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B) in Zukunft im Alter von 2, 4 und 11 Monaten nach dem neuen 2+1-Impfschema erhalten. Die bisherige Impfung im Alter von 3 Monaten entfällt.
  • Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft: Die Impfung soll in jeder Schwangerschaft erfolgen zu Beginn des 3. Trimenons. Falls eine Frühgeburt droht, sollte die Impfung in das 2. Trimenon vorgezogen werden.
Ausführliche Informationen sowie den aktuellen Impfkalender dazu findet ihr hier…



Weitere Prüfungstipps

Da bei vielen Gesundheitsämtern ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht sein wird, würde ich empfehlen, dass Du diesen auch schon Zuhause beim Kreuzen der MC-Fragen verwendest und testest, ob Du Dich genauso gut konzentrieren kannst. Falls nicht, dann übe das Tragen schon im Vorfeld, so dass Du bei der Prüfung nicht mehr irritiert oder beeinträchtigt bist.

Wenn Du die Prüfungstipps herunterladen möchtest, dann klicke unten auf die Datei. Oder schau auf meiner Homepage vorbei, wo ich immer wieder aktuelle Informationen, Merksätze und Lernhilfen einstelle.


Ich wünsche alles Gute für die Überprüfung & toi-toi-toi! 🍀🐷✊

Petra Ochs - Heilpraktikerin, Dozentin & Autorin
Haller Straße 8, 74248 Ellhofen

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Nachfolgend noch ein paar neuere Änderungen für die Prüflinge 2023


Änderungen Infektionsschutzgesetz September 2022


Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde im September 2022 geändert. Nachfolgend findest du die besonders prüfungsrelevanten Änderungen:


§ 6 Meldepflichtige Krankheiten

namentliche Meldepflicht bei VET (Verdacht-Erkrankung-Tod):

Ergänzung: Orthopockenviren verursachte Krankheiten


§ 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern

namentliche Meldepflicht:
  • Ergänzung: Orthopockenviren

nichtnamentliche Meldepflicht:
  • Ergänzung: Chlamydia trachomatis
  • Änderung: Bei Neisseria gonorrhoeae wurde die Ergänzung "mit verminderter Empfindlichkeit gegen Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon“ entfernt.

§ 8 Zur Meldung verpflichtete Personen
  • Ergänzung: Meldepflicht für Apotheker (verantwortliche Person für die Durchführung von Schutzimpfungen) bei Impfschäden

§ 20c Durchführung von Grippeschutzimpfungen
  • Apotheker dürfen Grippeschutzimpfungen durchführen.

§ 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes
  • Ergänzung: durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten.

Änderungen Infektionsschutzgesetz Januar 2023
  • § 20a wurde gelöscht à die einrichtungsbezogene Impfpflicht für COVID-19 gilt nicht mehr


Geänderte Impfempfehlungen der letzten Jahre:


Affenpocken
(Änderung 2022)
  • postexpositionelle Impfung für Kontaktpersonen (innerhalb 4 Tagen nach Kontakt, evtl. bis 14 Tage möglich)
  • Indikationsimpfung von Personen mit einem erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko. Hierzu zählen derzeit:
  • Männer ≥18 Jahre, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln.
  • Personal in Speziallaboratorien

COVID-19 (Änderung 2023)
  • Impfempfehlung für alle Erwachsene, Schwangere und Jugendliche von 12-17 Jahren, sofern keine Kontraindikationen vorliegen.
  • Impfempfehlung für Kinder von 5-11 Jahren mit Vorerkrankungen oder erhöhtem Risiko.
  • Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist seit 2023 wieder entfallen!

6-fach-Impfung im Säuglingsalter (Änderung 2020)
  • Reifgeborene Säuglinge sollen die Sechsfachimpfung (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B) in Zukunft im Alter von 2, 4 und 11 Monaten nach dem neuen 2+1-Impfschema erhalten. Die bisherige Impfung im Alter von 3 Monaten entfällt Link zum RKI…

Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft (Änderung 2020)
  • Die Impfung soll in jeder Schwangerschaft erfolgen zu Beginn des 3. Trimenons. Falls eine Frühgeburt droht, sollte die Impfung in das 2. Trimenon vorgezogen werden. Link zum RKI…

Masern-Impfpflicht (Änderung 2020)
  • Masernimpfpflicht u.a. für Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Berufen. Auch der Heilpraktiker ist von dieser Pflicht betroffen. Link zum RKI…

Herpes-Zoster-Impfung (Änderung 2018)
  • Herpes-Zoster-Impfung für Personen > 60 Jahre (Indikationsimpfung > 50 Jahre) Link zum RKI…

Weitere Impfempfehlungen



Neues Gesetz zur Reform des Vormundschafts-/Betreuungsrechts

2023 trat auch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft, so dass die Rechte der zu Betreuenden gestärkt und die Qualität der Betreuung erhöht werden soll. Link zum BMJ.



Weitere Prüfungstipps


Wenn Du die Prüfungstipps herunterladen möchtest, dann klicke unten auf die Datei. Oder schau auf meiner Homepage vorbei, wo ich immer wieder aktuelle Informationen, Merksätze und Lernhilfen einstelle.



Ich wünsche alles Gute für die Überprüfung & toi-toi-toi! 🍀🐷✊

Petra Ochs - Heilpraktikerin, Dozentin & Autorin
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