Aktuelles für die schriftliche Heilpraktikerprüfung
Bald ist es soweit und die Heilpraktikerprüfung steht vor der Türe. Die schriftliche Überprüfung findet in diesem Jahr am 18. März 2020 statt. Nun heißt es für die Prüflinge, die letzten Lücken zu schließen, Vertrauen in sich zu finden und zuversichtlich nach vorne zu schauen.
Nachfolgend informiere ich über die Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes, gebe wertvolle Prüfungstipps an die Hand und wünsche den Prüflingen von Herzen alles Gute.
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Im Rahmen des sogenannten Masernschutzgesetzes wird das Infektionsschutzgesetz geändert. Die geplanten Änderungen wurden im Februar im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben und treten voraussichtlich ab März 2020 in Kraft. Vermutlich wird dies für die schriftliche Überprüfung noch nicht relevant sein, jedoch sollte man die Änderungen spätestens bei der mündlichen Überprüfung wissen.
Der ausführliche Gesetzestext ist im Bundesanzeiger unter folgendem Link zu lesen: Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention. Nachfolgend habe ich wichtige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zusammengefasst:
Im § 6 IfSG werden die folgenden Meldepflichten fest aufgenommen:
Im § 7 IfSG werden die folgenden Erreger aufgenommen:
Meldepflichtanpassung Coronaviren
Am 30.01.2020 wurde die Meldepflicht gemäß § 15 IfSG auf die neuartigen Coronaviren SARS-CoV-2 ausgedehnt. Es muss eine namentliche Meldung bei VET (Verdacht-Erkrankung-Tod) nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 erfolgen. Ebenso muss das Labor bei Erregernachweis melden (§ 7).
Links zum Coronavirus
Tipps zum Kreuzen der MC-Fragen
Bei den 60 Multiple-Choice-Fragen gibt es Fragen mit Einfachauswahl, Mehrfachauswahl oder Kombinationsaufgaben. Achte daher genau auf die Anzahl der verlangten Antworten und markiere diese entsprechend. Kontrolliere nach dem Übertrag nochmals, ob die Anzahl der verlangten Antworten korrekt ist.
Lies jede Frage genau durch und markiere Aussagen wie nicht, niemals, immer, Leitsymptome, möglich oder keine.
Nimm Dir genügend Zeit für jede Frage. Besser alles gewissenhaft und langsam durcharbeiten, anstatt in Hektik zu verfallen und dabei wichtige Worte zu überlesen.
Ich empfehle folgende Vorgehensweise:
Unverständliche oder schwierige Fragen
Diese kannst Du beim ersten Durchgang auslassen, wenn Du ansonsten sehr unruhig wirst. Aber vergiss diese später nicht! Als Erinnerung und zum besseren Wiederfinden kannst Du ein buntes Post-it zur Frage kleben.
Unsicherheit bei Fragen
Wenn Du Dir bei einer Frage komplett unsicher bist, helfen folgende Tipps:
Kontrolle ist wichtig!
Auch wenn Du froh bist, es geschafft zu haben, vergiss am Ende nie die Kontrolle.
Lies nochmals die Fragen und Antworten durch, aber verschlimmbessere nicht. Gib lieber ohne weitere inhaltliche Kontrolle ab, wenn Du von Dir selbst weißt, dass Du beim erneuten Durcharbeiten eher neue Fehler produzierst. Überprüfe dann nur die folgenden Punkte:
Wenn Du die Prüfungstipps herunterladen möchtest, dann klicke unten auf Datei. Oder schau auf meiner Homepage vorbei, wo ich immer wieder aktuelle Informationen, Merksätze und Lernhilfen einstelle.
Ich wünsche alles Gute für die Überprüfung & toi-toi-toi!
Petra Ochs - Heilpraktikerin, Dozentin & Autorin
Haller Straße 8, 74248 Ellhofen
www.fit-fuer-die-heilpraktikerpruefung.de
Bald ist es soweit und die Heilpraktikerprüfung steht vor der Türe. Die schriftliche Überprüfung findet in diesem Jahr am 18. März 2020 statt. Nun heißt es für die Prüflinge, die letzten Lücken zu schließen, Vertrauen in sich zu finden und zuversichtlich nach vorne zu schauen.
Nachfolgend informiere ich über die Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes, gebe wertvolle Prüfungstipps an die Hand und wünsche den Prüflingen von Herzen alles Gute.
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Im Rahmen des sogenannten Masernschutzgesetzes wird das Infektionsschutzgesetz geändert. Die geplanten Änderungen wurden im Februar im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben und treten voraussichtlich ab März 2020 in Kraft. Vermutlich wird dies für die schriftliche Überprüfung noch nicht relevant sein, jedoch sollte man die Änderungen spätestens bei der mündlichen Überprüfung wissen.
Der ausführliche Gesetzestext ist im Bundesanzeiger unter folgendem Link zu lesen: Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention. Nachfolgend habe ich wichtige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zusammengefasst:
Im § 6 IfSG werden die folgenden Meldepflichten fest aufgenommen:
- Zoonotische Influenza → Meldepflicht bei Verdacht, Erkrankung und Tod
- Clostridioides-Infektionen mit klinisch schwerem Verlauf → Meldepflicht bei Erkrankung und Tod
- SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis) infolge einer Masernerkrankung → Meldepflicht der SSPE bei Erkrankung und Tod
Im § 7 IfSG werden die folgenden Erreger aufgenommen:
- Chikungunya-Virus
- Dengue-Virus
- West-Nil-Virus
- Middle-East-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (MERS-CoV)
- Streptococcus pneumoniae
- humanpathogene Bornaviren
- Vibrio spp., soweit ausschließlich eine Ohrinfektion vorliegt, nur bei Vibrio cholerae
- Zika-Virus und sonstige Arboviren
- der direkte Nachweis folgender Krankheitserreger:
- Staphylococcus aureus, Methicillin-resistente Stämme; Meldepflicht nur für den Nachweis aus Blut oder Liquor
- Enterobacterales bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante oder mit verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen außer bei natürlicher Resistenz; Meldepflicht nur bei Infektion oder Kolonisation
- Acinetobacter spp. bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante oder mit verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen außer bei natürlicher Resistenz; Meldepflicht nur bei Infektion oder Kolonisation
- sowie die nichtnamentliche Meldepflicht (Absatz 3 Satz 1) für „Neisseria gonorrhoeae mit verminderter Empfindlichkeit gegen Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon“.
Meldepflichtanpassung Coronaviren
Am 30.01.2020 wurde die Meldepflicht gemäß § 15 IfSG auf die neuartigen Coronaviren SARS-CoV-2 ausgedehnt. Es muss eine namentliche Meldung bei VET (Verdacht-Erkrankung-Tod) nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 erfolgen. Ebenso muss das Labor bei Erregernachweis melden (§ 7).
Links zum Coronavirus
Tipps zum Kreuzen der MC-Fragen
Bei den 60 Multiple-Choice-Fragen gibt es Fragen mit Einfachauswahl, Mehrfachauswahl oder Kombinationsaufgaben. Achte daher genau auf die Anzahl der verlangten Antworten und markiere diese entsprechend. Kontrolliere nach dem Übertrag nochmals, ob die Anzahl der verlangten Antworten korrekt ist.
Lies jede Frage genau durch und markiere Aussagen wie nicht, niemals, immer, Leitsymptome, möglich oder keine.
Nimm Dir genügend Zeit für jede Frage. Besser alles gewissenhaft und langsam durcharbeiten, anstatt in Hektik zu verfallen und dabei wichtige Worte zu überlesen.
Ich empfehle folgende Vorgehensweise:
- Zuerst die Frage durchlesen und sich kurz Gedanken machen, um was es sich bei der Frage überhaupt dreht.
- Dann erst den ersten Antwortvorschlag anschauen und mit Haken (= richtig), Strich (= falsch) oder Fragezeichen (= weiß nicht) versehen.
- Erst nach dem sorgfältigen Markieren aller Antworten schauen, ob diese Auswahlkombination überhaupt vorhanden ist.
- Wenn Du die Auswahlkombis schon zu Beginn anschaust, ist die Gefahr größer, im Eifer des Gefechtes die falsche Antwortauswahl anzukreuzen.
Unverständliche oder schwierige Fragen
Diese kannst Du beim ersten Durchgang auslassen, wenn Du ansonsten sehr unruhig wirst. Aber vergiss diese später nicht! Als Erinnerung und zum besseren Wiederfinden kannst Du ein buntes Post-it zur Frage kleben.
Unsicherheit bei Fragen
Wenn Du Dir bei einer Frage komplett unsicher bist, helfen folgende Tipps:
- "Zauberwörter": „nie“ und „immer“ sind meistens falsch, hingegen sind die Worte „kann“ und „möglich“ oft richtig.
Aber bitte beachte: Wissen geht stets vor!!! Es kann auch mal eine Frage mit „immer“ richtig sein. Daher nicht automatisch als falsch bewerten, sondern erst, wenn Du Dich nicht für richtig oder falsch entscheiden konntest. - Leitsymptome haben eine ganz andere Bedeutung als „mögliche Symptome“. Wenn Du zu 50 % unsicher bist, ob Du eine Antwort kreuzen sollst oder nicht, würde ich Folgendes empfehlen:
- Bei Fragen mit „Leitsymptomen“ eher die unsichere Antwort weglassen. Das gleiche gilt für Beschreibungen wie "typisch", "kennzeichnend".
- Bei Fragen mit „möglichen Symptomen“ eher die unsichere Antwort mit dazunehmen.
Kontrolle ist wichtig!
Auch wenn Du froh bist, es geschafft zu haben, vergiss am Ende nie die Kontrolle.
Lies nochmals die Fragen und Antworten durch, aber verschlimmbessere nicht. Gib lieber ohne weitere inhaltliche Kontrolle ab, wenn Du von Dir selbst weißt, dass Du beim erneuten Durcharbeiten eher neue Fehler produzierst. Überprüfe dann nur die folgenden Punkte:
- Hast Du die richtige Anzahl der Antworten angekreuzt?
- Hast Du alle Lösungsbuchstaben korrekt übertragen?
- Hast Du Deinen Namen notiert und unterschrieben?
Wenn Du die Prüfungstipps herunterladen möchtest, dann klicke unten auf Datei. Oder schau auf meiner Homepage vorbei, wo ich immer wieder aktuelle Informationen, Merksätze und Lernhilfen einstelle.
Ich wünsche alles Gute für die Überprüfung & toi-toi-toi!
Petra Ochs - Heilpraktikerin, Dozentin & Autorin
Haller Straße 8, 74248 Ellhofen
www.fit-fuer-die-heilpraktikerpruefung.de