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Abrechnung in der Naturheilkunde

HP-PhysioM

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich bin seit etwa 10 Jahren Physiotherapeut und habe seit kurzem meinen Heilpraktiker in der Praxis integriert.

Ich sitze gerade vor den ersten Rechnungen und hätte einige Fragen:
- viele gesetzlich versicherte Patienten haben sogenannte Zusatzversicherungen für Naturheilkunde, könnt ihr mir sagen wieviel diese Zusatzversicherungen in etwa von den bekannten GebüH-Beträgen in der Regel übernehmen? Selbstverständlich ist mir klar, dass sich dies stark unterscheidet aber in meinen Preisen möchte ich dies natürlich Berücksichtigen. Aus einer anderen Quelle habe ich gehört, dass bei Privatversicherten in der Regel der Höchstbetrag übernommen wird. Habt ihr vielleicht einen Erfahrungswert wie hoch der Betrag bei Zusatzversicherungen ist?
- Ist es möglich die gleiche Diagnose aus einem Arztbrief / MRT Befund des Patienten zu nehmen? Bei Diagnosen wie LWS-Syndrom sehe ich dies unbedenklich, aber wie sieht es mit spezifischen Diagnosen wie Radiculitis, Osteochondrosen etc. aus? Müssen die Diagnosen immer gestellt werden oder reicht auch ein Verdacht auf ...
- Wen ein Patient bereits nach einer Behandlung zahlen möchte & eine Rechnung erhält und in einer Woche nochmals eine Behandlung erbittet. Benötige ich dann eine erneute / andere Diagnose? Nach wievielen Behandlungen schreibt ihr in der Regel eine Rechnung?

Sorry für die vielleicht nervigen Anfängerfragen...
Ich freue mich über eure Infos :)
Danke und einen schönen sonnigen Samstag
 
Hallo HP-PhysioM,

ich würde Dir empfehlen, dass Du ein Abrechnungsseminar machst. Denn mit ein paar Sätzen sind Deine Fragen nicht so beantwortet, dass es Dir auch wirklich was für Deine Praxis bringen wird.

Bei der Abrechnung gibt es sehr viel zu beachten und jede Zusatzversicherung ist anders. Und die Information über die Privatversicherten, welche du erhalten hast, stimmt so leider auch nicht. Da muss man unterscheiden, welche Privatversicherung es ist und ob die Patienten Beamte sind oder nicht. Die Tarife sind unterschiedlich und je nach Versicherung kann es auch nochmals Differenzen darüber geben, was bezahlt wird und was nicht.

Diagnosen können übernommen werden, wenn sie denn auch (noch) zutreffen. Wichtig ist zudem, dass die Diagnose mit der Therapie übereinstimmt. Wenn Du aufgrund der Diagnose eine Folgebehandlung machst, dann wäre es richtig, diese anzugeben. Nur kannst Du dann ggf. nicht mehr alle Gebührenziffern berechnen bei so einem kurzen Abstand.

Da gibt es wirklich sehr viel zu beachten und Du tust Dir keinen Gefallen, wenn Du auf ein Seminar zur Abrechnung verzichtest. Hier im Forum können viele Fragen beantwortet werden, aber es ersetzt keine Fachfortbildung dazu.

Viele Grüße und alles Gute für die Praxis
Petra
 
Hallo HP-PhysioM,
ich schließe mich dem an, was die Kollegin Petra geschrieben hat. Das ist ein recht komplexes Thema.
Grundsätzlich ist es wichtig, den Patienten nach Einschränkungen seiner Versicherung zu fragen. Das kann die Diagnosen betreffen, den Satz und die Gebührenziffern.
Privat versichert sein heißt oft, einen hohen Selbstbehalt zu haben und häufig haben diese Patienten den niedrigsten Satz abgeschlossen, weil die Versicherung sonst unbezahlbar ist.
Bei Beamten ist immer der Beihilfesatz die Grundlage der Berechnung. Und die Beihilfe schränkt uns auch sehr ein. Das würdest Du in einer Fortbildung sicher vermittelt bekommen. Ansonsten stehen leider viele Fettnäpfchen bereit. Gute Kommunikation mit dem Patienten ist auch hier sehr wichtig.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und Freude am Tun.
Kollegiale Grüße
Gisela Eckerle
 
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