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Infusionstherapie

Nordpol

Neues Mitglied
Heilpraktiker
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin Berufseinsteigerin und eröffne im Herbst meine Praxis. Definitiv möchte ich Infusionskonzepte anbieten. Jetzt habe ich unterschiedliche Informationen von erfahreneren Kolleginnen und Kollegen erhalten.

1. Ich darf keine apothekenpflichtigen Mittel bevorraten und berechnen, da ich sonst gegen das AMG verstoße. Soweit alles klar. Aber wie mache ich das praktisch? Spezielle auf diese Frage wurde mir der Tipp gegeben alles zu rezeptieren und kaum etwas vorzuhalten (nur für eine Erstanwendung). Ich finde das für den Behandlungsablauf sowie den Aufwand des Kunden recht ungünstig. Er soll dann auf einmal bspw. eine Infusionsserie für 5-10 Einheiten kaufen? Das ist auch ein happiger Preis auf einmal. IFalls möglich würde ich das gerne einfach je Behandlung berechnen und bei mir auch vorrätig haben dürfen. Wie handhabt ihr das?

2. Wo habt ihr diesbezüglich eure Ausbildung gemacht? Ich höre immer wieder Akademie für Cellsymbiosis. Diese scheint aber nicht mehr aktiv zu sein. Ich möchte ungern mich ausschließlich auf vorgefertigte Präparate stützen, sondern prinzipiell auch die Möglichkeit haben individuell anzupassen.

Beste Grüße aus München
 
Es gibt hier unterschiedliche Vorgehensweisen. Viele Kollegen rezeptieren die komplette Serie und lagern dann die Ampullen des Patienten für ihn - oder er/sie bringt sie jedes mal mit. Das hat den Vorteil, dass Du Dir kein Lager anlegst, ggf. mit Großpackungen, die Du dann wegwerfen musst, weil sie übers Verfalldatum raus sind.

Mit der individuellen Mischung ist Folgendes zu beachten: Wenn Du Ampullen mischst, hast Du - nach AMG - ein Arzneimittel hergestellt und bist damit zum Einen anzeigepflichtig und zum zweiten in der Hersteller-Haftung. Du musst also die zuständige Stelle (bei uns das Regierungspräsidium) davon in Kenntnis setzen, dass Du solche Mischungen herstellst, und zwar - streng genommen - mit Angabe aller Mischungen, die Du herstellst. Außerdem geht dadurch die Haftung vom Hersteller der Ampullen auf Dich über, denn Du bist jetzt die Herstellerin. Nehmen wir also den Fall an, eine gekaufte Ampulle hat eine "Macke", dann ist normalerweise der Hersteller der Ampulle für den Schaden haftbar. Wenn Du aber die Ampulle mit anderen zusammen mischst, dann bist zuerst einmal Du in der Haftung. Deine Mischung wird wie ein neues Arzneimittel behandelt.

Ich lasse mir meine Infusionen daher inzwischen von einer Apotheke zusammen stellen. Und/oder spritze die zu mischenden Ampullen einzeln über den Zugang nach. Das ist zwar praktisch gesehen Haarspalterei, aber Juristen spalten gerne Haare. Wenn sich sozusagen die Mittel im Patienten erst mischen, dann ist das keine Herstellung eines Arzneimittels, wenn Du die Mittel vorher in der Infusion zusammen mischst, dann ist das ein neues Arzneimittel. Ja, so ist das mit den Gesetzen und der Logik...

Aber, wenn Dir ein Patient kollabiert und Dich anzeigt, dann macht es eben einen Riesenunterschied, ob Du so oder so infundiert hast.
 
Danke für deine ausführliche Antwort Rudolf,

dass sich anzeigepfilichtig bin, wusste ich. Ist es denn bei allen Präparaten möglich, sie über den Port zu spritzen? Soweit ich weiß sind einige Substanzen darauf angelegt über eine etwas längere Zeit infundiert zu werden, so z.B. Vitamin C oder Curcumin.
Selbst wenn die Ampulle eine Macke hätte, müsste ich das nachweisen.
 
Ja, man kann nicht alles schnell geben. Aber Curcumin oder Vitamin C würde ich sowieso nicht mit irgendwas mischen... Ich infundiere den Hauptwirkstoff und spritzen z.B. Homöopathika über die liegende Kanüle nach.
 
Curcumin gibt es als Fertiginfusion von der Viktoria-Apotheke. Eine Verdünnung einer Einzelsubstanz, die zur Infusion vorgesehen ist, gilt nicht als Herstellung. Es gibt ja viele Wirkstoffe, die nicht pur gegeben werden können.
Ansonsten gilt eben: Wer mischt übernimmt die Herstellerhaftung. Solange nichts passiert, ist das ja auch kein Problem.
 
Also in unserer HP-Schule damals haben sie gemeint, dass es schon Mischen ist, wenn ich eine Ampulle mit NaCl mische. Evtl. war diese Auskunft nicht korrekt?
 
Nein, das ist nicht korrekt. Dann wäre z.B. eine Suprarenin-Ampulle, die mit NaCl verdünnt werden MUSS ebenfalls eine Herstellung - und jeder Notarzt ein Hersteller...

Erst wenn mehrere Wirkstoffe gemischt werden (wobei auch Homöopathika als Wirkstoff gelten) fällt das unter die Verordnung. Daher lasse ich solche Mischinfusionen bereits von der Apotheke herstellen. Das kostet nicht mehr als die Einzelsubstanzen und ich bin aus der Haftung raus. Ich arbeite auch oft mit Aminosäuren, Vitaminen etc. und die Apotheke prüft auch gleich, ob die Substanzen sich vertragen.
 
Hallo und guten Tag.

Du fragst ob Du alle Mittel über einen Port geben kannst.
Und diese Frage zeigt mir, dass Du Dich evtl. mit Ports nicht so gut auskennst.

Also deswegen meine Frage, ob Du darüber wirklich Injektionen/Infusionen geben willst?

Es ist ein großer Unterschied ob Du zentralvenös oder peripher was verabreichst.
Man darf nicht mit allen Spritzen an den Port, sondern nur ab einem bestimmten Volumen und und und....

Auch solltest Du dich genau informieren, ob der Umgang mit Portkathetern von Deiner Berufshaftpflicht gedeckt ist.

Falls Du das alles weißt und ich jetzt klugscheisserisch daher komme tut es mir leid.

Viele Grüße
Nicole
 
ist die Punktion eines Portes nicht unter Arztvorbehalt? bzw. nur Fachpersonal auf Anweisung durch den Arzt erlaubt?
 
Vielleicht handelt es sich einfach um ein Mißverständinis (Port = venöser Zugang..)
 
Ja, es handelt sich dann wohl um ein Missverständnis. Mit Port meine ich einen venösen Zugang mit 3-Wege-Hahn.

Rudolf, rezeptierst du dann die Mischung für den Pat und die Apotheke stellt es so her? Das ist sicher mit Wartezeit verbunden? Das muss ich hier bei den Apos direkt mal erfragen. Ich kann mir schwer vorstellen, dass das ohne Zusatzkosten ist. Wenn ja, wäre das prima!
 
Das macht auch nicht jede Apo. Klar kostet das mehr, aber das ist halt so.
 
Genau, so mache ich das auch.
 
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