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In Lemniscus sendest Du ein pdf mit Deinem Rezept als "Briefpapier" hoch welches als Blaupause für die Rezepte verwendet wird. In der Anwendung selbst klickst Du Dir die Arzneimittel zusammen und diese werden dann zusammen mit den Patientendaten auf das Rezept gedruckt.Würde auch gerne wissen wie Ihr eure Rezepte bedruckt.
Du kannst Lemniscus 30 Tage lang testen und schauen ob es Deinen Anforderungen genügt.Bin ganz neu in der Branche, bisher selbst. PT, würde Mitte des Jahres gerne als HP arbeiten. Eine meiner derzeitigen suchen ist ein gutes Programm und dazu gehört auch das bedrucken von Rezepten.
Kommt aus dem PC bei LemniscusWird schön und gut, aber aus der PT kenne ich es so, dass es sehr nervig sein kann, jeden Rezeptkopf aus zu füllen. Das muss direkt aus dem PC kommen...
Andrea, ich denke Du meinst A4, denn das Briefpapier in A6 ist sehr kleinin A6 erstellen lassen, genau wie mein Briefpapier
Ich habe auch keine Vorlage - wie bei dem Briefpapier (also mit den gelben und grünen Feldern, die dann bedruckt werden) gefunden. Ich habe aber irgendwann mal etwas dazu gefunden... weiß nur nicht mehr woIch habe bei Lemniscus keine Vorlage für Rezepte gefunden, das wäre auch noch eine Anregung an Papick
Nein nur A6 Hochformat ist möglich@HPSepp
Vielen Dank, habe mir die Testversion schonmal zugelegt, aber noch nicht zum Stöbern gekommen. Deine Antworten machen aber sehr neugierig.
Danke sehr informativ.
A6 quer geht aber nicht? Habe ich gelesen?
Nein nur A6 Hochformat ist möglich
Das Finanzamt ist doch für Rezepte gar nicht zuständig, höchstens wenn die Apotheke ihren Stempel und den Preis darauf ausweist.Wie lange braucht ihr denn um das umzustellen?
V.a. Weil das „Standard“ Privatrezept ja eine Quervorlage ist. Rechtlich zwar auch auf nem Bierdeckel möglich, meine Finanzbeamten sind aber häufig nicht so sch_au
Rezept und Finanzamt - das hat ja nun wirklich nichts miteinander zu tun.
Oder meintest du die PKV, Beihilfe? Die haben gerne ordentliche Rezepte
Blöderweise gibt es nur keine offiziellen Vorlagen. Außer für diejenigen, die sich im Bereich der kassenärztlichen Versorgung tummeln. Die müssen solche Vorlagen verwenden, damit die Kassen die Behandlungen erstatten.
Ärzte, die für Privatpatienten rezeptieren, so wie auch HP dürfen diese Vorlagen nicht mal verwenden. Hier steht dem nämlich unter anderem das Urheberrecht entgegen.
Weil nämlich diese Vorlagen ausschließlich für die Verwendung innerhalb des Verbundes der kassenärztlichen Vereinigungen geschaffen wurden. Dies ergibt sich schon aus den vorgesehenen Feldern für das IK, Feldern für die Gebührenpflicht etc. pp. Ein Feld für „privat“ fehlt entsprechend. Alleine daraus erschließt sich, dass diese Vorlagen für privatärztliche Verordnung wie auch für Verordnungen durch HP nicht geeignet sind. Erläuterungen und Muster findet man unter anderem hier: https://heilmittelkatalog.de/index.php/prinzip-der-heilmittelverordnung.html
Übrigens kommt man ohne Kassenzulassung nicht mal so eben an die Formulare ran. Man kann sie sich meines Wissens nicht so ohne weiteres auf dem freien Markt bestellen. Zudem darf seit 2017 für das Ausfüllen der Formulare nur noch eine von der KBV zertifizierte Verordnungssoftware eingesetzt werden! Selbstredend, dass diese Software nur denjenigen zur Verfügung steht, die den KV angeschlossen sind. Siehe http://www.kbv.de/html/22246.php
Alleine daraus ergibt sich schlüssig selbst für einen Finanzbeamten die Unmöglichkeit wie auch der Unsinn der Verwendung solcher Formulare für HP.