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Rezension zu dem Buch „Kompendium für die Heilpraktikerprüfung“
Autorin: Margit Allmeroth, Inhaberin der „Heilpraktikerschule Margit Allmeroth“ in 40549 Düsseldorf
Lehr- und Nachschlagewerk
Zielgruppe: Heilpraktikeranwärter
Erschienen im Haug Fachbuch-Verlag am 8. August 2018, 6. aktualisierte Auflage, ISBN 9783132419049, Preis in Deutschland: 59,99 €.
Die Autorin will – so schreibt sie es im Vorwort – mit dem Buch erreichen, dass „alle Heilpraktikeranwärter ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und auf dem Weg dahin – entlang eines roten Fadens – ein angenehmes und zielorientiertes Lernen genießen dürfen“. Zudem sei es ihr besonders wichtig, dass die fachliche Vermittlung stets von hoher Qualität ist und dem aktuellen Wissensstand entspricht.
Das Buch ist gegliedert in Hauptfächer, Nebenfächer, Spezielles Prüfungswissen und einen Anhang.
Unter den Hauptfächern finden sich die Themen der inneren Medizin, und zwar
· Atmungssystem
· Blut und Abwehr
· Harnsystem
· Herz, Kreislauf und Gefäßsystem
· Hormonsystem
· Infektionskrankheiten
· Verdauungssystem
Die Nebenfächer befassen sich mit weiteren Organsystemen, nämlich
· Auge und Ohr
· Bewegungsapparat
· Fortpflanzungsorgane
· Haut
· lymphatisches System
· Nervensystem
· Psychiatrie
In der Rubrik ‚Spezielles Prüfungswissen‘ werden folgende Bereiche behandelt
· Pharmakologie
· Leitsymptome der Erkrankungen
· Gesetzeskunde
· Hygieneanforderungen in der Praxis
· Injektionstechniken
· Notfall
· Schwangerschaft
· Pädiatrie
· Fragenkatalog: spezielle Prüfungspraxis
Der vierte Teil, der Anhang, enthält
· Literaturverzeichnis
· Abkürzungsverzeichnis
· Sachverzeichnis
In den ersten beiden Teilen starten die meisten Kapitel mit der Vermittlung von anatomischen und physiologischen Grundlagen. Lediglich das Kapitel Infektionskrankheiten beginnt mit einem Überblick zur Mikrobiologie und das Kapitel Psychiatrie vermittelt eingangs Grundlagen sowie einen Überblick über den psychopathologischen Befund und Elementarfunktionen.
Hiernach befassen sich alle Kapitel mit der jeweiligen Pathologie. Es wird zu den Erkrankungen bzw. Störungen auf Ursachen, Symptome, ggf. den Pathomechanismus, auf Komplikationen und Therapiemöglichkeiten eingegangen.
Tabellen und Schautafeln ergänzen den flüssig geschriebenen Text. Farblich abgesetzte spezielle Lern- und Merkhinweise sowie besondere Hinweise zu Notfällen weisen den Leser auf wichtige Punkte hin.
Die Rubrik ‚Spezielles Prüfungswissen‘ enthält wesentliche Informationen und Inhalte zu den Themenbereichen. Auch hier finden sich farblich unterlegte spezielle Lernhinweise zu wichtigen Punkten sowie mit ‚Cave‘ gekennzeichnete wichtige Informationen, beispielsweise zu Behandlungsverboten. Des Weiteren soll dem Leser bei Gesetzen und Vorschriften mit farblich hervorgehobenen Hinweisen und Erläuterungen das Verständnis erleichtert werden.
Am Ende dieses Teiles findet der Leser eine Sammlung von – laut Buchbeschreibung bei Amazon – 500 originalen Prüfungsfragen.
Im Anhang befinden sich, jeweils alphabetisch geordnet, Literaturangaben, ein Verzeichnis medizinischer Abkürzungen sowie ein Stichwortverzeichnis mit Seitenangaben zu den jeweiligen Fundstellen im Buch.
Mit insgesamt 632 Seiten, einem großen Themenumfang, dem Verkaufspreis von rund 60 € und einem renommierten Verleger weckte das Buch bei mir hohe Erwartungen. Gleich vorweg, diesen konnte das Buch nicht gerecht werden.
Zwar ist das Buch insgesamt sehr übersichtlich aufgebaut und scheint auf den ersten Blick dafür geeignet, Heilpraktikeranwärtern vor der amtsärztlichen Überprüfung eine gute Zusammenfassung zu bieten sowie das bisher erworbene Wissen zu vertiefen und zu strukturieren.
Jedoch fand ich bereits beim ersten Querlesen eine erhebliche Anzahl von Fehlern und Ungenauigkeiten, die diesen Eindruck trübten.
So fiel mir zunächst auf, dass das Kapitel „Psychiatrie“ unter den „weiteren Organsystemen“ geführt wird und dass eine Vielzahl der verwendeten Fachtermini nicht im Sachverzeichnis wiederzufinden ist.
Manche Informationen wirken zudem, als wären sie aus an Laien gerichteten Publikationen entnommen. So ungenau sind sie. Beispielsweise heißt es auf Seite 346 „Die Menge des Spermas stammt zu ca. 25 % aus der Prostata und zu ca. 75 % aus den Samenbläschen.“ Den Ansprüchen medizinischen Fachwissens genügt das nicht. Das Wissen um die immerhin bis zu 10 % enthaltenen Anteile aus den Hoden und Nebenhoden sowie den Cowperschen Drüsen ist für angehende Fachleute durchaus relevant.
Einen ähnlichen Eindruck hatte ich angesichts mehrfacher Verwendung der – falschen – Bezeichnung „Thyreoglobin“ (Seite 158, richtig ist „Thyreoglobulin“), die ich beim Recherchieren ausschließlich in fehlerbehafteter Sekundärliteratur wiederfand.
Ebenfalls fiel mir die häufig falsche Schreibweise medizinischer Termini ins Auge. Als Beispiele seien nur Diarrhöe (richtig Diarrhö, auch Diarrhoe), Gonnorhöe, (richtig Gonnorhö, auch Gonnorhoe) und Kochlea (richtig Cochlea) genannt. Auch diese falschen Schreibweisen fand ich nur in solcher Sekundärliteratur.
Die Kenntnis medizinischer Fachterminologie ist im Übrigen in den neuen Leitlinien gefordert. Hierzu gehört auch ein sicherer Umgang mit Singular und Plural. Zumindest sollte es in einem Lehr- und Nachschlagewerk nicht falsch vermittelt werden. Beispielsweise steht zu „Xantelasma“ auf Seite 298 unter Definition: „Xantelasma sind …“. Die Mehrzahl von Xantelasma heißt Xantelasmen.
Gleichfalls sicher beherrschen sollte ein angehender Heilpraktiker Begriffe zur Diagnostik. Zu den Untersuchungsmethoden der Schilddrüse wird auf Seite 159 das Szintigramm genannt. Das Szintigramm ist jedoch nur das Bild, also das Ergebnis der „Szintigrafie“, wie die Untersuchungsmethode richtigerweise heißt.
Ungenauigkeiten und fehlende Informationen finden sich an weiteren Stellen.
Zwar wird – sogar als wichtiger Lernhinweis hervorgehoben – zur Physiologie der Schilddrüse erwähnt, dass Deutschland zu den Jodmangelgebieten zählt, sodass ein gehäuftes Auftreten von Schilddrüsenerkrankungen die Folge ist. Jodmangel finde ich jedoch unter „Hypothyreose“ nicht unter Ursachen erwähnt, obwohl extremer Jodmangel zu den Formen der Hypothyreose nach Empfehlung der „Sektion Schilddrüse der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie“ hinzugerechnet wird (siehe auch Pschyrembel). Lediglich bei „Angeborene Hypothyreose“ findet sich unter der Rubrik „Symptome“ (warum eigentlich da?) ein Merkhinweis, dass Jodmangel weltweit die häufigste vermeidbare Ursache für geistige Retardierung ist.
Beim „Asthma bronchiale“ ist wissenschaftlich erwiesen, dass neben rein körpermedizinischen Anteilen auch die Psychosomatik eine wichtige Rolle spielt (siehe u.a. S2k-Leitlinie aus 2014, AWMF-Registernummer 020-009). Dies findet unter diesem Stichwort (Seite 34 f.) keine Erwähnung.
Veraltete Zahlen fand ich beispielsweise bei „Subarachnoidalblutung“. Hier wird im Buch von einer Letalitätsrate von 50 % innerhalb der ersten 4 Wochen gesprochen. Aktuelle Daten weisen jedoch nur noch eine Gesamtletalitätrate von 35 % aus (Ärzteblatt 13/2017; S. 226).
Immer wieder gerne wird in der amtsärztlichen Überprüfung Wissen zur Suizidalität abgefragt. Erwähnt wird auf Seite 424, dass in Deutschland mehr Menschen an Suizid als im Straßenverkehr sterben. Da mir aus Heilpraktikerüberprüfungen genauere Nachfragen nach dem Verhältnis hierzu bekannt sind, hätte ich mir für Heilpraktikeranwärter die Information gewünscht, dass es etwa dreimal so viele Suizide wie Verkehrstote in Deutschland gibt.
Ebenso wird gerne nach der Prävalenz der Schizophrenie gefragt. Unter dieser Überschrift auf den Seiten 431 f. findet der Heilpraktikeranwärter hierzu keine unterstützende Information.
Bei Injektionstechniken (Seite 508) fiel mir eine äußerst merkwürdige Information auf. Das Buch empfiehlt „Entsorgung der Nadeln in stabile undurchsichtige Behälter“. Warum soll eine Kanülenabwurfbox zwingend undurchsichtig sein? Mir erschließt sich das jedenfalls nicht. Durchstichsicher, flüssigkeitsdicht, standsicher und möglichst mit Abziehhilfe für Kanülen muss sie sein. Das wird allerdings nicht erwähnt.
Auf Seite 492 geht die Autorin auf das Heilmittelwerbegesetz ein, bezieht sich aber bei den Erläuterungen zu den Paragrafen 1 und 2 ausschließlich auf die Berufsordnung für Ärzte. Diese regelt für Ärzte, und zwar nur für diese, ergänzend zum Heilmittelwerbegesetz Rechte und Grenzen der Werbung noch einmal gesondert. Im Übrigen scheint der ganze Text im Erläuterungskästchen alleinig für Ärzte bestimmt und ohne weitere Überprüfung der Relevanz für Heilpraktiker von einer anderen Quelle kopiert und eingefügt worden zu sein. So schließt der erläuternde Text mit „Wegen möglicher Detailfragen empfiehlt sich jedoch eine Abstimmung mit der zuständigen Ärztekammer“. Nein, ein Heilpraktiker muss sich in keinem Fall mit der Ärztekammer abstimmen!
Zu § 7 des Heilmittelwerbegesetzes wird auf derselben Seite in der sinngemäßen Wiedergabe des Paragrafen behauptet, dass der Heilpraktiker keine kostenlosen Werbeabgaben tätigen darf und im selben Satz widersprechend hinzugesetzt, dass die tatsächliche Zugabe 0,50 € nicht überschreiten darf. Keine Werbeabgabe ist etwas anderes als eine mit beschränktem Wert; was denn nun? Auf Seite 499 wird im Übrigen noch einmal unter „Werbegesetz“, § 7 ein Verbot der Abgabe kostenloser Werbegeschenke behauptet, dort sogar ohne jede Einschränkung. Übrigens: was soll das „Werbegesetz“ denn für ein Gesetz sein, zumal darunter abgesetzt das Heilmittelwerbegesetz noch einmal gesondert Erwähnung findet?
Heilpraktiker dürfen und müssen werben, um ihre Praxis erfolgreich zu führen. Werbeabgaben von geringem Wert bis 0,50 € pro Stück (LG Frankfurt, 2004) und sogar ein „Bündel von Werbebeigaben im Gesamtwert von 1,75 DM“ (BGH, 2002) sind durchaus erlaubt und sinnvoll.
Werbewirksam heißt es auf dem Buchumschlag, dass alle Inhalte gemäß der aktuellen Heilpraktikerüberprüfungsleitlinie wären. Ich vermisse allerdings nicht nur Informationen zu den dort explizit geforderten Kenntnissen um das „Gesundheitssystem in Deutschland in seinen wesentlichen Strukturen“, sondern auch noch zu vielen weiteren Themen, zu denen der Heilpraktikeranwärter nach den neuen Leitlinien sein Wissen darlegen muss.
In den Leitlinien werden ebenfalls Kenntnisse der relevanten Rechtsvorschriften des Patientenrechtegesetzes gefordert. Das Patientenrechtegesetz schreibt den Abschluss eines Behandlungsvertrages vor, soweit wird dies auf Seite 496 richtig erwähnt. Wichtige Inhalte des Gesetzes wie die Verpflichtung zur Dokumentation, die Behandlungspflicht nach geltenden fachlichen Standards und die Einsichtnahme in die Patientenakten, bleiben leider unerwähnt.
Unrichtig sind die Ausführungen zur Schweigepflicht (Seiten 494 und 500). Der Heilpraktiker unterliegt nicht nur aus Gründen der Sorgfaltspflicht oder bei Unterwerfung unter eine Berufsordnung – wozu der Heilpraktiker nicht verpflichtet ist – der Schweigepflicht. Die Schweigepflicht ergibt sich nach einhelliger juristischer Ansicht als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag. Und dieser ist – siehe Patientenrechtegesetz – gesetzlich vorgeschrieben.
Ich blicke gerade auf meine Notizen, die ich mir bei Durchsicht des Buches gemacht habe und sehe mit Schrecken, dass ich noch seitenweise notierte Fehler und Ungenauigkeiten bisher nicht erwähnt habe. Als nächstes wäre der auf Seite 499 falsch genannte § 247 StGB (richtig ist § 174c) zum berufsrechtlichen Abstinenzgebot dran und dann einige Fehler zum Thema DSGVO.
Ich werde meine Ausführungen jedoch an dieser Stelle beenden.
Bei so vielen innerhalb weniger Stunden gefundenen Fehlern stellt sich mir die Frage, wie viele ich bei weiterem Zeiteinsatz wohl noch finden würde.
Zu der Frage, inwieweit ein Heilpraktikeranwärter dieses Buch überhaupt zum Lernen verwenden sollte, wenn er eine realistische Chance auf das Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung haben will, mag sich ein jeder Leser dieser Zeilen selbst eine Meinung bilden.
Mein Fazit lautet jedenfalls: nicht empfehlenswert!
Bezugsquelle: Amazon
Autorin: Margit Allmeroth, Inhaberin der „Heilpraktikerschule Margit Allmeroth“ in 40549 Düsseldorf
Lehr- und Nachschlagewerk
Zielgruppe: Heilpraktikeranwärter
Erschienen im Haug Fachbuch-Verlag am 8. August 2018, 6. aktualisierte Auflage, ISBN 9783132419049, Preis in Deutschland: 59,99 €.
Die Autorin will – so schreibt sie es im Vorwort – mit dem Buch erreichen, dass „alle Heilpraktikeranwärter ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und auf dem Weg dahin – entlang eines roten Fadens – ein angenehmes und zielorientiertes Lernen genießen dürfen“. Zudem sei es ihr besonders wichtig, dass die fachliche Vermittlung stets von hoher Qualität ist und dem aktuellen Wissensstand entspricht.
Das Buch ist gegliedert in Hauptfächer, Nebenfächer, Spezielles Prüfungswissen und einen Anhang.
Unter den Hauptfächern finden sich die Themen der inneren Medizin, und zwar
· Atmungssystem
· Blut und Abwehr
· Harnsystem
· Herz, Kreislauf und Gefäßsystem
· Hormonsystem
· Infektionskrankheiten
· Verdauungssystem
Die Nebenfächer befassen sich mit weiteren Organsystemen, nämlich
· Auge und Ohr
· Bewegungsapparat
· Fortpflanzungsorgane
· Haut
· lymphatisches System
· Nervensystem
· Psychiatrie
In der Rubrik ‚Spezielles Prüfungswissen‘ werden folgende Bereiche behandelt
· Pharmakologie
· Leitsymptome der Erkrankungen
· Gesetzeskunde
· Hygieneanforderungen in der Praxis
· Injektionstechniken
· Notfall
· Schwangerschaft
· Pädiatrie
· Fragenkatalog: spezielle Prüfungspraxis
Der vierte Teil, der Anhang, enthält
· Literaturverzeichnis
· Abkürzungsverzeichnis
· Sachverzeichnis
In den ersten beiden Teilen starten die meisten Kapitel mit der Vermittlung von anatomischen und physiologischen Grundlagen. Lediglich das Kapitel Infektionskrankheiten beginnt mit einem Überblick zur Mikrobiologie und das Kapitel Psychiatrie vermittelt eingangs Grundlagen sowie einen Überblick über den psychopathologischen Befund und Elementarfunktionen.
Hiernach befassen sich alle Kapitel mit der jeweiligen Pathologie. Es wird zu den Erkrankungen bzw. Störungen auf Ursachen, Symptome, ggf. den Pathomechanismus, auf Komplikationen und Therapiemöglichkeiten eingegangen.
Tabellen und Schautafeln ergänzen den flüssig geschriebenen Text. Farblich abgesetzte spezielle Lern- und Merkhinweise sowie besondere Hinweise zu Notfällen weisen den Leser auf wichtige Punkte hin.
Die Rubrik ‚Spezielles Prüfungswissen‘ enthält wesentliche Informationen und Inhalte zu den Themenbereichen. Auch hier finden sich farblich unterlegte spezielle Lernhinweise zu wichtigen Punkten sowie mit ‚Cave‘ gekennzeichnete wichtige Informationen, beispielsweise zu Behandlungsverboten. Des Weiteren soll dem Leser bei Gesetzen und Vorschriften mit farblich hervorgehobenen Hinweisen und Erläuterungen das Verständnis erleichtert werden.
Am Ende dieses Teiles findet der Leser eine Sammlung von – laut Buchbeschreibung bei Amazon – 500 originalen Prüfungsfragen.
Im Anhang befinden sich, jeweils alphabetisch geordnet, Literaturangaben, ein Verzeichnis medizinischer Abkürzungen sowie ein Stichwortverzeichnis mit Seitenangaben zu den jeweiligen Fundstellen im Buch.
Mit insgesamt 632 Seiten, einem großen Themenumfang, dem Verkaufspreis von rund 60 € und einem renommierten Verleger weckte das Buch bei mir hohe Erwartungen. Gleich vorweg, diesen konnte das Buch nicht gerecht werden.
Zwar ist das Buch insgesamt sehr übersichtlich aufgebaut und scheint auf den ersten Blick dafür geeignet, Heilpraktikeranwärtern vor der amtsärztlichen Überprüfung eine gute Zusammenfassung zu bieten sowie das bisher erworbene Wissen zu vertiefen und zu strukturieren.
Jedoch fand ich bereits beim ersten Querlesen eine erhebliche Anzahl von Fehlern und Ungenauigkeiten, die diesen Eindruck trübten.
So fiel mir zunächst auf, dass das Kapitel „Psychiatrie“ unter den „weiteren Organsystemen“ geführt wird und dass eine Vielzahl der verwendeten Fachtermini nicht im Sachverzeichnis wiederzufinden ist.
Manche Informationen wirken zudem, als wären sie aus an Laien gerichteten Publikationen entnommen. So ungenau sind sie. Beispielsweise heißt es auf Seite 346 „Die Menge des Spermas stammt zu ca. 25 % aus der Prostata und zu ca. 75 % aus den Samenbläschen.“ Den Ansprüchen medizinischen Fachwissens genügt das nicht. Das Wissen um die immerhin bis zu 10 % enthaltenen Anteile aus den Hoden und Nebenhoden sowie den Cowperschen Drüsen ist für angehende Fachleute durchaus relevant.
Einen ähnlichen Eindruck hatte ich angesichts mehrfacher Verwendung der – falschen – Bezeichnung „Thyreoglobin“ (Seite 158, richtig ist „Thyreoglobulin“), die ich beim Recherchieren ausschließlich in fehlerbehafteter Sekundärliteratur wiederfand.
Ebenfalls fiel mir die häufig falsche Schreibweise medizinischer Termini ins Auge. Als Beispiele seien nur Diarrhöe (richtig Diarrhö, auch Diarrhoe), Gonnorhöe, (richtig Gonnorhö, auch Gonnorhoe) und Kochlea (richtig Cochlea) genannt. Auch diese falschen Schreibweisen fand ich nur in solcher Sekundärliteratur.
Die Kenntnis medizinischer Fachterminologie ist im Übrigen in den neuen Leitlinien gefordert. Hierzu gehört auch ein sicherer Umgang mit Singular und Plural. Zumindest sollte es in einem Lehr- und Nachschlagewerk nicht falsch vermittelt werden. Beispielsweise steht zu „Xantelasma“ auf Seite 298 unter Definition: „Xantelasma sind …“. Die Mehrzahl von Xantelasma heißt Xantelasmen.
Gleichfalls sicher beherrschen sollte ein angehender Heilpraktiker Begriffe zur Diagnostik. Zu den Untersuchungsmethoden der Schilddrüse wird auf Seite 159 das Szintigramm genannt. Das Szintigramm ist jedoch nur das Bild, also das Ergebnis der „Szintigrafie“, wie die Untersuchungsmethode richtigerweise heißt.
Ungenauigkeiten und fehlende Informationen finden sich an weiteren Stellen.
Zwar wird – sogar als wichtiger Lernhinweis hervorgehoben – zur Physiologie der Schilddrüse erwähnt, dass Deutschland zu den Jodmangelgebieten zählt, sodass ein gehäuftes Auftreten von Schilddrüsenerkrankungen die Folge ist. Jodmangel finde ich jedoch unter „Hypothyreose“ nicht unter Ursachen erwähnt, obwohl extremer Jodmangel zu den Formen der Hypothyreose nach Empfehlung der „Sektion Schilddrüse der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie“ hinzugerechnet wird (siehe auch Pschyrembel). Lediglich bei „Angeborene Hypothyreose“ findet sich unter der Rubrik „Symptome“ (warum eigentlich da?) ein Merkhinweis, dass Jodmangel weltweit die häufigste vermeidbare Ursache für geistige Retardierung ist.
Beim „Asthma bronchiale“ ist wissenschaftlich erwiesen, dass neben rein körpermedizinischen Anteilen auch die Psychosomatik eine wichtige Rolle spielt (siehe u.a. S2k-Leitlinie aus 2014, AWMF-Registernummer 020-009). Dies findet unter diesem Stichwort (Seite 34 f.) keine Erwähnung.
Veraltete Zahlen fand ich beispielsweise bei „Subarachnoidalblutung“. Hier wird im Buch von einer Letalitätsrate von 50 % innerhalb der ersten 4 Wochen gesprochen. Aktuelle Daten weisen jedoch nur noch eine Gesamtletalitätrate von 35 % aus (Ärzteblatt 13/2017; S. 226).
Immer wieder gerne wird in der amtsärztlichen Überprüfung Wissen zur Suizidalität abgefragt. Erwähnt wird auf Seite 424, dass in Deutschland mehr Menschen an Suizid als im Straßenverkehr sterben. Da mir aus Heilpraktikerüberprüfungen genauere Nachfragen nach dem Verhältnis hierzu bekannt sind, hätte ich mir für Heilpraktikeranwärter die Information gewünscht, dass es etwa dreimal so viele Suizide wie Verkehrstote in Deutschland gibt.
Ebenso wird gerne nach der Prävalenz der Schizophrenie gefragt. Unter dieser Überschrift auf den Seiten 431 f. findet der Heilpraktikeranwärter hierzu keine unterstützende Information.
Bei Injektionstechniken (Seite 508) fiel mir eine äußerst merkwürdige Information auf. Das Buch empfiehlt „Entsorgung der Nadeln in stabile undurchsichtige Behälter“. Warum soll eine Kanülenabwurfbox zwingend undurchsichtig sein? Mir erschließt sich das jedenfalls nicht. Durchstichsicher, flüssigkeitsdicht, standsicher und möglichst mit Abziehhilfe für Kanülen muss sie sein. Das wird allerdings nicht erwähnt.
Auf Seite 492 geht die Autorin auf das Heilmittelwerbegesetz ein, bezieht sich aber bei den Erläuterungen zu den Paragrafen 1 und 2 ausschließlich auf die Berufsordnung für Ärzte. Diese regelt für Ärzte, und zwar nur für diese, ergänzend zum Heilmittelwerbegesetz Rechte und Grenzen der Werbung noch einmal gesondert. Im Übrigen scheint der ganze Text im Erläuterungskästchen alleinig für Ärzte bestimmt und ohne weitere Überprüfung der Relevanz für Heilpraktiker von einer anderen Quelle kopiert und eingefügt worden zu sein. So schließt der erläuternde Text mit „Wegen möglicher Detailfragen empfiehlt sich jedoch eine Abstimmung mit der zuständigen Ärztekammer“. Nein, ein Heilpraktiker muss sich in keinem Fall mit der Ärztekammer abstimmen!
Zu § 7 des Heilmittelwerbegesetzes wird auf derselben Seite in der sinngemäßen Wiedergabe des Paragrafen behauptet, dass der Heilpraktiker keine kostenlosen Werbeabgaben tätigen darf und im selben Satz widersprechend hinzugesetzt, dass die tatsächliche Zugabe 0,50 € nicht überschreiten darf. Keine Werbeabgabe ist etwas anderes als eine mit beschränktem Wert; was denn nun? Auf Seite 499 wird im Übrigen noch einmal unter „Werbegesetz“, § 7 ein Verbot der Abgabe kostenloser Werbegeschenke behauptet, dort sogar ohne jede Einschränkung. Übrigens: was soll das „Werbegesetz“ denn für ein Gesetz sein, zumal darunter abgesetzt das Heilmittelwerbegesetz noch einmal gesondert Erwähnung findet?
Heilpraktiker dürfen und müssen werben, um ihre Praxis erfolgreich zu führen. Werbeabgaben von geringem Wert bis 0,50 € pro Stück (LG Frankfurt, 2004) und sogar ein „Bündel von Werbebeigaben im Gesamtwert von 1,75 DM“ (BGH, 2002) sind durchaus erlaubt und sinnvoll.
Werbewirksam heißt es auf dem Buchumschlag, dass alle Inhalte gemäß der aktuellen Heilpraktikerüberprüfungsleitlinie wären. Ich vermisse allerdings nicht nur Informationen zu den dort explizit geforderten Kenntnissen um das „Gesundheitssystem in Deutschland in seinen wesentlichen Strukturen“, sondern auch noch zu vielen weiteren Themen, zu denen der Heilpraktikeranwärter nach den neuen Leitlinien sein Wissen darlegen muss.
In den Leitlinien werden ebenfalls Kenntnisse der relevanten Rechtsvorschriften des Patientenrechtegesetzes gefordert. Das Patientenrechtegesetz schreibt den Abschluss eines Behandlungsvertrages vor, soweit wird dies auf Seite 496 richtig erwähnt. Wichtige Inhalte des Gesetzes wie die Verpflichtung zur Dokumentation, die Behandlungspflicht nach geltenden fachlichen Standards und die Einsichtnahme in die Patientenakten, bleiben leider unerwähnt.
Unrichtig sind die Ausführungen zur Schweigepflicht (Seiten 494 und 500). Der Heilpraktiker unterliegt nicht nur aus Gründen der Sorgfaltspflicht oder bei Unterwerfung unter eine Berufsordnung – wozu der Heilpraktiker nicht verpflichtet ist – der Schweigepflicht. Die Schweigepflicht ergibt sich nach einhelliger juristischer Ansicht als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag. Und dieser ist – siehe Patientenrechtegesetz – gesetzlich vorgeschrieben.
Ich blicke gerade auf meine Notizen, die ich mir bei Durchsicht des Buches gemacht habe und sehe mit Schrecken, dass ich noch seitenweise notierte Fehler und Ungenauigkeiten bisher nicht erwähnt habe. Als nächstes wäre der auf Seite 499 falsch genannte § 247 StGB (richtig ist § 174c) zum berufsrechtlichen Abstinenzgebot dran und dann einige Fehler zum Thema DSGVO.
Ich werde meine Ausführungen jedoch an dieser Stelle beenden.
Bei so vielen innerhalb weniger Stunden gefundenen Fehlern stellt sich mir die Frage, wie viele ich bei weiterem Zeiteinsatz wohl noch finden würde.
Zu der Frage, inwieweit ein Heilpraktikeranwärter dieses Buch überhaupt zum Lernen verwenden sollte, wenn er eine realistische Chance auf das Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung haben will, mag sich ein jeder Leser dieser Zeilen selbst eine Meinung bilden.
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