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GEZ

Die Frage dabei ist, wie viel Ärger holtst Du dir selber damit...
Eine von mir wenig bemerkte regelmäßige Abbuchung tut meinem Gefühlsleben besser als stetiges ärgern...
Ich halte es genau so (bei mir ist klar, dass ich bezahlen muss) - Ob ich das gut finde oder nicht oder .... nö - ich ärger mich im dem Fall nicht rum, das würde mich viel Energie kosten, die ich sinnvoller wo anders einsetze ;)
 
Ich möchte nochmal auf diese vielleicht sinnvolle Sammelklage gegen der Rundfunkbeitrag aufmerksam machen:

http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

Kostet irgendwann maximal 10,- Euro und ist eine echte Alternative für alle, die sich über diese Ungerechtigkeit ärgern. Einfach zahlen ist keine Lösung! Das System ist ungerecht und dagegen müssen wir uns wehren!
 
Ist ja ganz toll... Ich wohne in Frankreich und hier werden die Rundfunkgebühren zusammen mit der Wohnsteuer (taxe d'habitation) fällig - unabhängig davon, ob Geräte in Betrieb sind oder nicht...
Dann wird das Kind einfach umbenannt und woanders drauf addiert. Ich müsste mal gucken gehen, was wir hier zahlen... ich habe etwas um die 150€ jährlich in Erinnerung, bin mir aber nicht sicher
 
Hallo Kollegen,
beinahe könnte ich sagen "alle Jahre wieder".......

Ich bin mit meiner Praxis umgezogen. Nun gehe ich zu Fuß hin (3min) und habe versucht die GEZ-Gebühren, die ich bisher wegen des genutzten Fahrzeuges gezhlt habe, abzumelden.
Leider ist zu Antwort, die mir geschickt wurde, völlig unpassend.

Weiss eine(r) eine Quelle bei der ich eine sichere, rechtliche Info finde, ob ich zahlen muss, nur weil ich eine Praxis habe? Ich habe dort weder ein Radio, noch Fernsehgerät und auch keinen PC.

Danke & schönen Sonntag!
 
Ja, steht auf deren Webseite.
 
Hier ein Link zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV): https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

§5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
(1)
Im nicht privaten Bereich ist für jede Betriebsstätte von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag nach Maßgabe der folgenden Staffelung zu entrichten. Die Höhe des zu leistenden Rundfunkbeitrags bemisst sich nach der Zahlder neben dem Inhaber Beschäftigten und beträgt für eine Betriebsstätte
-
-
1.
mit keinem oder bis acht Beschäftigten ein Drittel des Rundfunkbeitrags,


(2)
Unbeschadet der Beitragspflicht für Betriebsstätten nach Absatz 1 ist jeweilsein Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten vom
-
-
2.
Inhaber eines Kraftfahrzeugs (Beitragsschuldner) für jedes zugelassene Kraftfahrzeug, das zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit oder zu gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken des Inhabers genutzt wird; auf den Umfang der Nutzung zu diesen Zwecken kommtes nicht an; Kraftfahrzeuge sind Personenkraftwagen, Lastkraftwagen undOmnibusse; ausgenommen sind Omnibusse, die für den öffentlichen Personennahverkehr nach § 2 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichenPersonennahverkehrs eingesetzt werden.
Ein Rundfunkbeitrag nach Satz 1 Nr. 2 ist nicht zu entrichten für jeweils ein Kraftfahrzeug für jede beitragspflichtige Betriebsstätte des Inhabers.
§6 Betriebsstätte, Beschäftigte
(1)
Betriebsstätte ist jede zu einem eigenständigen, nicht ausschließlich privatenZweck bestimmte oder genutzte ortsfeste Raumeinheit oder Fläche innerhalb einerRaumeinheit.
 
Wenn's aber Schäuble doch gefällt.....:kopfkratz:
 
Danke Henry!

Fazit: jede Betriebsstätte ob mit oder ohne internetfähiger Geräte. :-(

...und jetzt die Frage an euch: zahlt ihr das alle?
 
Es spielt keine Rolle, ob irgendwelche Geräte da sind. Berechnet wird nach Wohnung bzw. Betriebsstätte oder Fahrzeug.
 
Danke Henry!

Fazit: jede Betriebsstätte ob mit oder ohne internetfähiger Geräte. :-(

...und jetzt die Frage an euch: zahlt ihr das alle?
Ja, und ich habe nur einen Raum zur Untermiete.
Ich glaube die einzige Möglichkeit drumrumzukommen ist Praxis im Haus (bin mir aber nicht sicher, steht aber irgendwo im thread. Ich meine mich zu erinnern das Steph (Sternlein) etwas dazu geschrieben hat
 
Es gibt Dinge über die habe ich aufgehört mich aufzuregen...
 
die einzige Möglichkeit drumrumzukommen ist Praxis im Haus
Richtig.
§5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
(5)
Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1.
die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
2.
in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3.
die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Quelle s.o.
 
Okay! habt lieben Dank! Ich hab jetzt die Vorgaben verstanden, akzeptiert und die Lastschrift ausgefüllt.
 
@tigs : jepp, ich hab die praxis im haus und muss trotzdem zweimal zahlen. einmal um die 52 euro für 3 monate und einmal um die 17 euro für die praxis, d.h. für das auto :-(
ist leider so...
 
übrigens hatten mein Ex-Mann und ich anfangs jeweils eine eigene Whg und jeder von uns den GEZ-Beitrag bezahlt. Als wir zusammen gezogen sind, haben wir ihn von der GEZ abgemeldet (er ist bei mir eingezogen) und die wollten weiterhin von ihm Beitrag mit der Begründung "Radio im privaten PKW". Zum Glück hatte er in dem Moment keinen PKW sondern nur ein Motorrad und deshalb mussten sie ihn zähneknirschend aus dem Vertrag entlassen. Dass er später wieder einen Wagen hatte, spielte dann keine Rolle. Ich vermute mal, dass es schwer ist aus dem Vertrag für den beruflich genutzten PKW herauszukommen, solange Du einen Wagen besitzt - ob nun Hausbesuch oder nicht... Eine Lösung wäre nur, wenn der PKW eine Weile auf P. angemeldet wäre :D:whistle:
Dann darfst Du aber auch in der Steuer keine Fahrten absetzen.
Was sich lohnt - absetzen oder GEZ muss jeder für sich selber errechnen - aber nur für den PKW eine GEZ-Gebühr von 12 x 17 €...
Soviel Fahrten kommen bei der praxis im Haus ja auch nicht zusammen...
 
Wenn ich das richtig verstanden habe ist ein Auto bei der Praxis beitragsfrei mit drin.

Sorry, ist falsch. Hab's eben nochmal nachgelesen: das gilt nur für Unternehmensgrößen von 9-19 Beschäftigten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich das richtig verstanden habe ist ein Auto bei der Praxis beitragsfrei mit drin.

Sorry, ist falsch. Hab's eben nochmal nachgelesen: das gilt nur für Unternehmensgrößen von 9-19 Beschäftigten.
Aber das heißt ja nicht, dass das Privatauto zwangsweise dem Unternehmen zugeordnet wird. Nur wenn sie es für "Hausbesuche = für ihr Unternehmen" nutzt...
 
Nein, das reine Privatauto ist ohnehin nicht mit anzugeben. Ansonsten wird es beitragspflichtig.
 
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