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Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier im Forum und möchte demnächst als NEBENTÄTIGKEIT meine Praxis auf dem Land in Bayern eröffnen. Leider ist das Seminar, dass ich zur Existenzgründung besuchen wollte ausgefallen, so dass ich mich vertrauensvoll an euch wende...Ich habe mich mal durch's Forum gelesen in Sachen "Tips, Tricks und Bestimmungen" für die Praxiseröffnung und dabei festgestellt, dass es sich hauptsächlich aus Beiträgen aus den Jahren 2008 bis 2010 handelt, die mich zudem sehr verwirrt haben, weil es sehr unterschiedliche Aussagen und Erfahrungen über die örtlichen Behörden gab/gibt.... Das heißt wohl auch Standort abhängig ist... Deshalb versuche ich einen aktuellen Sachverhalt zu bekommen, denn als Neuling will man sich ja nicht in die Nesseln setzen... Meine Heilpraktikerprüfung liegt schon einige Jahre zurück und die Lebensumstände haben es mir erst jetzt ermöglicht, meinen Berufswunsch in die Tat umsetzten zu wollen/können und vieles hat sich geändert die letzten Jahre...auch das Gesetz... Ich habe die Jahre aber für Fort- Aus- und Weiterbildung genutzt und um meine "Therapieformen" und Arbeitsweisen zu finden... Nun möchte ich also langsam einsteigen und erst "nur" nebenberuflich tätig sein, dass heißt ich verlasse vorerst meinen gesicherten Arbeitsplatz nicht. Was muss ich also unbedingt melden und wem, worauf achten??? Gesundheitsamt ist klar, auch eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Wie sieht es aber mit der Berufsgenossenschaft, der Baubehörde und dem Finanzamt aus??? Ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband und wenn ja in welchem notwendig/hilfreich?? Zum Sachverhalt:
Ich habe 2 Praxisräume in einem angemieteten Wohnhaus im Keller eingerichtet (in einem kleinen Wohngebiet auf dem Land), diese können auch über den Kellereingang ohne durch die Vordertür zu müssen, erreicht werden. Ein Gäste/Praxis WC ist im Erdgeschoss vorhanden. Der Vermieter hat nichts gegen die Nutzung der 2 Kellerräume als Praxis. Ich arbeite alleine und schwerpunktmäßig durch energetische Heilverfahren. Hinzu kommen Homöopathie/Schüsslersalze/Bachblüten, Ohrakupunktur, manuelle und Elektroimpuls -Therapie. Also eine recht "unblutige" Angelegenheit... Vor dem Haus sind 2 Stellplätze und weitere, öffentliche in der näheren Umgebung. Ich werde nur eine Bestellpraxis führen, also keinen regen Patientenverkehr haben. Behindertengerecht ist die Praxis nicht, da Treppe, aber ich kann Hausbesuche machen. Im benachbarten Markt gibt es soweit ich weiß 2 Heilpraktikerpraxen. Ist es ratsam Kontakt aufzunehmen und sich vorzustellen?? Wie sieht es mit "Werbung" in der Zeitung aus? Ist es ratsam im hiesigen Werbeblatt die Praxiseröffnung bekannt zu geben und auch Flyer in die Briefkästen zu verteilen???
Über jegliche Hilfe und Hinweise würde ich mich sehr freuen! Vor allem auch über Erfahrungsberichte in Sachen Bauamt und Gesundheitsamt aus Bayern... VIELEN DANK SCHON MAL!
Zitrusfrucht
ich bin neu hier im Forum und möchte demnächst als NEBENTÄTIGKEIT meine Praxis auf dem Land in Bayern eröffnen. Leider ist das Seminar, dass ich zur Existenzgründung besuchen wollte ausgefallen, so dass ich mich vertrauensvoll an euch wende...Ich habe mich mal durch's Forum gelesen in Sachen "Tips, Tricks und Bestimmungen" für die Praxiseröffnung und dabei festgestellt, dass es sich hauptsächlich aus Beiträgen aus den Jahren 2008 bis 2010 handelt, die mich zudem sehr verwirrt haben, weil es sehr unterschiedliche Aussagen und Erfahrungen über die örtlichen Behörden gab/gibt.... Das heißt wohl auch Standort abhängig ist... Deshalb versuche ich einen aktuellen Sachverhalt zu bekommen, denn als Neuling will man sich ja nicht in die Nesseln setzen... Meine Heilpraktikerprüfung liegt schon einige Jahre zurück und die Lebensumstände haben es mir erst jetzt ermöglicht, meinen Berufswunsch in die Tat umsetzten zu wollen/können und vieles hat sich geändert die letzten Jahre...auch das Gesetz... Ich habe die Jahre aber für Fort- Aus- und Weiterbildung genutzt und um meine "Therapieformen" und Arbeitsweisen zu finden... Nun möchte ich also langsam einsteigen und erst "nur" nebenberuflich tätig sein, dass heißt ich verlasse vorerst meinen gesicherten Arbeitsplatz nicht. Was muss ich also unbedingt melden und wem, worauf achten??? Gesundheitsamt ist klar, auch eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Wie sieht es aber mit der Berufsgenossenschaft, der Baubehörde und dem Finanzamt aus??? Ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband und wenn ja in welchem notwendig/hilfreich?? Zum Sachverhalt:
Ich habe 2 Praxisräume in einem angemieteten Wohnhaus im Keller eingerichtet (in einem kleinen Wohngebiet auf dem Land), diese können auch über den Kellereingang ohne durch die Vordertür zu müssen, erreicht werden. Ein Gäste/Praxis WC ist im Erdgeschoss vorhanden. Der Vermieter hat nichts gegen die Nutzung der 2 Kellerräume als Praxis. Ich arbeite alleine und schwerpunktmäßig durch energetische Heilverfahren. Hinzu kommen Homöopathie/Schüsslersalze/Bachblüten, Ohrakupunktur, manuelle und Elektroimpuls -Therapie. Also eine recht "unblutige" Angelegenheit... Vor dem Haus sind 2 Stellplätze und weitere, öffentliche in der näheren Umgebung. Ich werde nur eine Bestellpraxis führen, also keinen regen Patientenverkehr haben. Behindertengerecht ist die Praxis nicht, da Treppe, aber ich kann Hausbesuche machen. Im benachbarten Markt gibt es soweit ich weiß 2 Heilpraktikerpraxen. Ist es ratsam Kontakt aufzunehmen und sich vorzustellen?? Wie sieht es mit "Werbung" in der Zeitung aus? Ist es ratsam im hiesigen Werbeblatt die Praxiseröffnung bekannt zu geben und auch Flyer in die Briefkästen zu verteilen???
Über jegliche Hilfe und Hinweise würde ich mich sehr freuen! Vor allem auch über Erfahrungsberichte in Sachen Bauamt und Gesundheitsamt aus Bayern... VIELEN DANK SCHON MAL!
Zitrusfrucht