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  #1
Alt 25.02.10, 10:23
Fienchen
 
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Registriert seit: Jan 2009
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Heilpraktiker nach §161 Abs.2 NSchg ?

Hallo,
bin bei der Betrachtung einer Homepage eines für mich zukünftigen Kollegen über die Formulierung „Examinierter Heilpraktiker nach §161 Abs.2 NSchG (Ergänzungsschulen)“ gestolpert. Dieser Titel wird wohl einer Schule auf Antrag verliehen, wenn sie mindestens 18 Monate lang durch einen mindestens halbtägigen Unterricht in mindestens drei im Heilpraktikerwesen nicht nur vereinzelt vertretenden Behandlungsmethoden umfassend ausbildet. Dies gilt, wenn ich richtig gegoogelt habe, nur für Niedersachsen. Gibt es so etwas auch für andere Bundesländer?
Vielleicht kennt sich ja da jemand aus.
Viele Grüße
Alexandra
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  #2
Alt 25.02.10, 10:49
Maerchenhexe
 
Benutzerbild von Maerchenhexe
 
Registriert seit: Mar 2008
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http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg42.htm
Hessisches Kultusministerium - Schulrecht
Ich frag mich was das niedersächsische Schulrecht oder auch das hessische- mit dem HPG zu tun haben soll??
Wie eine HP-Schule wann Unterricht macht ist für die Prüfung vor dem GA absolut irrelevant. Die Prüfung zählt. Das Kultusministerium prüft doch keine Lehrinhalte bei privaten Anbietern. Soll wohl die besondere Qualität der Schule herausstreichen, wobei ich so etwas eher mit Skepsis sehe.
__________________
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Maerchenhexe ist offline   Mit Zitat antworten
  #3
Alt 25.02.10, 10:58
Müller-Lüdenscheid
 
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Registriert seit: Jun 2009
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Status: HP
PLZ: 50000
Es handelt sich IMO um diese BAFöG fähige Hp.-Schule
Die Lehrpläne sind von staatl. Seite kontrolliert und genehmigt und die Dozenten wurden vom GA nochmals ge- oder überprüft.

Gruß, Hans

Geändert von Müller-Lüdenscheid (25.02.10 um 11:06 Uhr)
Müller-Lüdenscheid ist offline   Mit Zitat antworten
  #4
Alt 25.02.10, 11:02
Fienchen
Themenstarter
 
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Ich hatte hier in NRW bislang davon noch nichts gehört. Der Kollege (nenne ich jetzt mal so, wenn ich auch noch nicht fertig bin) hat das mit dem Paragraphen aber mehrfach auf seiner Homepage erwähnt. Scheint ihm wohl wichtig zu sein - hebt sich ja von den normalen HP-Zulassungen, zumindest auf der Homepage, ab. Er spricht auch von "staatlicher Prüfung" - wobei, gehört da nicht eine allgemein in Deutschland anerkannte Prüfungsordnung dazu?
Möchte aber da niemanden an die Karre fahren - soll jeder halten wie er möchte. Mir ging es eigentlich auch nicht um den Kollegen bzw. dessen Homepage, sondern nur darum, ob es noch für die HP-Prüfung/Zulassung eine andere Variante gibt. In diesem Land ist ja hinsichtlich Paragraphen vieles möglich
LG
Alexandra
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  #5
Alt 25.02.10, 11:22
Maerchenhexe
 
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Also das haut mich ja jetzt auch um, eine Bafögfähige HP-Schule!
__________________
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  #6
Alt 25.02.10, 11:40
Müller-Lüdenscheid
 
Benutzerbild von Müller-Lüdenscheid
 
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Ort: im Rheinland
Status: HP
PLZ: 50000
Zitat:
Also das haut mich ja jetzt auch um
ooooooch, wäre schade
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  #7
Alt 25.02.10, 12:25
til
Helmut Deinzer
 
Benutzerbild von til
 
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Ort: Mittelfranken
Status: HP
PLZ: 91224
Anscheinend war da mal ein echter Naturheilkunde-Fan in Niedersachsen Kultusminister...

Dieser gesetzlich geregelte Sonderstatus ist meines Wissens einmalig in Deutschland. Förderungen für die HP-Ausbildung gibt es aber einige, etwa durch das Arbeitsamt, als Wiedereingliederungsmaßnahme durch Krankenkassen oder durch die Bundeswehr.

Zitat:
Zitat von Fienchen Beitrag anzeigen
Der Kollege (nenne ich jetzt mal so, wenn ich auch noch nicht fertig bin) hat das mit dem Paragraphen aber mehrfach auf seiner Homepage erwähnt. Scheint ihm wohl wichtig zu sein - hebt sich ja von den normalen HP-Zulassungen, zumindest auf der Homepage, ab. Er spricht auch von "staatlicher Prüfung" - wobei, gehört da nicht eine allgemein in Deutschland anerkannte Prüfungsordnung dazu?
Mit dem Paragraphen darf er werben, die Verwendung des Wortes "examiniert" setzt eine staatliche Wissensprüfung voraus und könnte demnach abmahnungswürdig sein.
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Das Licht ist schneller als der Schall. Deshalb hält man viele Leute für helle Köpfe, bevor man sie reden hört.
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  #8
Alt 25.02.10, 15:55
RWH
Rudolf
 
Benutzerbild von RWH
 
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Ort: Baden-Baden
Status: HP
PLZ: 76534
Alter: 51
Hm, der Kollege spielt da ganz klar mit der Abmahnung wegen UWG-Verstoß, denn der Kollege tut so, als sei er was besseres als andere HPs.

Außerdem bringt es meiner Meinung nach nicht viel, weil kaum jemand weiß, was der Paragraph eigentlich bedeutet (Könnte ja auch eine Sonderzulassung für geistig Minderbemittelte oder Zugewanderte oder was auch immer sein).

Leider gibt es immer wieder Kollegen, die meinen, mit gekauften oder "interpretierten" Titeln könnten sie sich aufwerten. Der HP, von dem ich meine erste Praxis kaufte/übernahm, führte einen Dr. phil. rel. Insider wissen, das ist ein gekaufter Titel, der in den USA von kirchlichen Organisationen vergeben werden darf, sozusagen ein kircheninterner Titel. Inzwischen ist das Tragen solcher Titel strafbar in Deutschland.

Aber es sind solche Machenschaften, die dann wieder denen Aufwind verleihen, die eh davon überzeugt sind, dass HPs Scharlatane und Betrüger sind.

Gruss Rudolf
__________________
"Wissenschaft ist das Gegenteil von Aberglauben, aber da, wo sich Wissenschaft neuen Erkenntnissen verweigert, wird sie selbst zum Aberglauben" (Dr. J. Lechner)
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  #9
Alt 25.02.10, 16:17
Silke Uhlendahl
 
Benutzerbild von Silke Uhlendahl
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Essen
Status: HP
PLZ: 45279
Alter: 39
Zitat:
Zitat von RWH Beitrag anzeigen
[...] weil kaum jemand weiß, was der Paragraph eigentlich bedeutet (Könnte ja auch eine Sonderzulassung für geistig Minderbemittelte oder Zugewanderte oder was auch immer sein).

Gruss Rudolf

ich hab grad herzlich gelacht Rudolf
__________________
Liebe Grüße Silke








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Silke Uhlendahl ist offline   Mit Zitat antworten
  #10
Alt 04.03.10, 03:07
camelli
Melanie
 
Benutzerbild von camelli
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Tampa, Florida, USA
Status: HPA
PLZ: 00000
Alter: 28
Zitat:
Zitat von Müller-Lüdenscheid Beitrag anzeigen
Es handelt sich IMO um diese BAFöG fähige Hp.-Schule
Die Lehrpläne sind von staatl. Seite kontrolliert und genehmigt und die Dozenten wurden vom GA nochmals ge- oder überprüft.
Jetzt wuerde ich ja mal gern wissen, wie das GA die Dozenten ueberprueft... Ich hab da naemlich mal Probeunterricht gemacht. Eine Dozentin diktierte 3 Stunden lang etwas und war dann noch leicht sauer als ich bei einem Wort nachfragt, wie man es schreibt. Dann kann ich auch daheim die Bierbach abschreiben und muss nicht teuer Geld fuer eine Schule zahlen...

Zitat:
Zitat von til Beitrag anzeigen
Dieser gesetzlich geregelte Sonderstatus ist meines Wissens einmalig in Deutschland.
Jepp, stimmt. Ich konnte keine zweite Schule finden, die ebenfalls bafoeg-foederfaehig ist...

@ all
Was hat denn das Niedersaechsische Schulgestz mit dem HP-Titel zu tun???
__________________
Liebe Gruesse aus Florida, Melanie

Träume nicht Dein Leben - lebe Deinen Traum!
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