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Thema: Bin ich berechtigt mit "grossem" HP psychotherapeutisch tätig zu sein?

  1. #1

    Registriert seit
    May 2008
    Status:
    HPA

    Bin ich berechtigt mit "grossem" HP psychotherapeutisch tätig zu sein?

    Guten Tag!

    Mich beschäftigt im Moment eine wichtige Frage. Ich mache zur Zeit eine Ausbildung zum systemischen Familienthrapeut und möchte parallel meinen grossen Heilpraktiker machen. Bin ich denn als Heilpraktiker berechtigt diese und andere Formen der Psychotherapie auszuüben oder brauche ich zusätzlich zum "grossen" eine Erlaubnis als HP Psych.
    Ich danke Euch!

    LeRa

  2. #2
    Avatar von Nici
    Registriert seit
    Sep 2007
    Ort
    unsere schöne Hauptstadt
    Alter
    40
    Status:
    HPA
    Hallo LeRa,

    der "kleine" Heilpraktiker ist im großen includiert. Du darfst nach bestandener HP-Prüfung demnach psychotherapeutisch tätig sein .

    Ist klar, nur wenn Du auch die Therapieorm beherrschst .

  3. #3
    Corinna
    Guest
    Zitat Zitat von Nici Beitrag anzeigen
    .

    Ist klar, nur wenn Du auch die Therapieorm beherrschst .
    .............was aber dann unter die Sorgfaltspflicht fällt.....!

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