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Thema: dann überweisen Sie den Patienten zum Psychiater...

  1. #1
    Avatar von Aliki
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    dann überweisen Sie den Patienten zum Psychiater...

    Hi!

    Ich habe da ein mittelschweres Problem.

    Auch wir "Blut"-heilpraktiker sind ja angewiesen, bestimmte Erkrankungen (auch psychischer Art) nicht zu behandeln, sondern den Patienten dann an einen Arzt oder halt Psychologen/Psychiater weiter zu verweisen.

    Das ist aber leichter gesagt als getan! Ich habe eine Patientin mit massivem Verfolgungs-und Beziehungswahn, die aber immer eine fast schon perfekte Ausrede parat hat, um eben nicht zum Psychologen/Psychiater gehen zu können. Ganz aktuell ist :"Die können dort meine Versichertenkarte nicht lesen. Das klappt nur bei einigen Ärzten, nämlich bei denen, die meine Verfolger schon geschmiert und unter Kontrolle haben"

    Das bringt mich echt zur Verzweiflung! Sie braucht dringend Hilfe, die ich ihr aber nicht geben kann. Zum anderen frage ich mich, wie die rechtliche Situation aussieht (sie kommt wegen anderer, körperlicher Probleme).

    Kann mir bitte jemand helfen oder einen heißen Tipp geben, wie man mit solchen Patienten verfährt?

    Frustige Grüße
    Alexandra

  2. #2

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    also ich bin ja noch in der Lernphase aber vielleicht kannst du sie motivieren mit einer Person ihres Vertrauen zum doc zu gehen? Wenn sie das nicht macht kannst du die Behandlung auch ablehnen mit genau der Begründung das Du das nur in Absprache mit dem Psychiater behandeln darfst. Als Notfall zählt das meines Wissens nur wenn sie Eigen - oder Fremdgefährdend ist. Ansonsten fällt mir nur sowas wie ein sozialpsychiatrischer Dienst ein, aber ich glaube ich würde erstmal versuchen sie zu bitten mal einen "Vertrauten" mit zur Therapie zu bringen damit der sie dann dorthin begleiten kann. lg britta

  3. #3
    HPP Avatar von Hildegard
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    HPP
    Hallo ,

    ich finde Brittas Idee schon ganz gut, nur dass ich versuchen würde selber einen Angehörigen zu kontaktieren und den bitten würde, die Patientin zum Psychiater zu fahren. Die Patientin selbst ist in ihrer Wahnsymptomatik so sehr drin, die hat keine Krankheitseinsicht. Ausserdem scheint sie ja das Kartenlesesystem beim Psychiater (bitte nicht zum Psychologen schicken, nur zum Psychiater) mit in ihr Wahnsystem einzubeziehen.
    Eine Behandlung bei mir würde ich strikt ablehnen, ohne zusätzliche ärztliche Versorgung. Akute Psychosen sind tabu für HP´s/HPP´s jedenfalls was das ausschließliche Behandeln betrifft.

    Ich hoffe du kannst einen Angehörigen erreichen von deiner Patientin, da da scheint echt "Not am Mann" zu sein. Ansonsten würde ich mal den nächsten Psychiater kontaktieren und dem den Fall vortragen und den fragen, ob der bereit wäre sich die Dame kurzfristig anzusehen... andere Möglichkeit wie Britta schon schreibt: Sozialpsychiatrischer Dienst...
    Liebe Grüße Hildegard

    Wenn du willst, was du noch nie gehabt hast, dann tu, was du noch nie getan hast. Nossrat Peseschkian

    Praxishomepage

  4. #4

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    Die Idee selbst einen Angehörigen zu kontaktieren hatte ich auch - allerdings wusste ich nicht ob das nicht eine Datenschutzverletzung ist wenn man jemanden über den Zustand der Patientin aufklärt. Oder gilt das dann doch wieder als "Notfallsituation"???

    Achso, noch eine Frage, warum nicht zum Psychologen?

  5. #5
    Zitat Zitat von britta Beitrag anzeigen
    Die Idee selbst einen Angehörigen zu kontaktieren hatte ich auch - allerdings wusste ich nicht ob das nicht eine Datenschutzverletzung ist wenn man jemanden über den Zustand der Patientin aufklärt. Oder gilt das dann doch wieder als "Notfallsituation"???

    Achso, noch eine Frage, warum nicht zum Psychologen?

    Weil eine akute wahnhafte Störung mit Neuroleptika sinnvoll zu therapieren ist und darüber ausserdem die Möglichkeit besteht,die Bereitschaft des Betroffenen zu einer Psychotherapie zu erreichen.
    Geändert von Manja (21.02.08 um 19:47 Uhr)
    Liebe Grüße
    Manja


    Auf und davon........Den Käfig der Bedenken öffnen und alle Wünsche frei lassen, sich tragen lassen vom Wind der Kühnheit, davonfliegen mit den Flügeln der Phantasie....

  6. #6
    Jörg
    Guest
    Zitat Zitat von britta Beitrag anzeigen
    Achso, noch eine Frage, warum nicht zum Psychologen?
    Liebe Britta,

    was soll sie denn beim Psychologen, der darf ja noch nicht einmal Psychotherapie machen wenn er kein Psychologischer Psychotherapeut oder Heilpraktiker ist...
    Ansonsten stimme ich Manja zu...
    Wenn es keine Bereitschaft zu einer psychiatrischen Untersuchung gibt, würde ich einfach mal beim sozialpsychiatrischen Dienst im Gesundheitsamt nachfragen was geschehen soll...

    LG Jörg

  7. #7
    HPP Avatar von Hildegard
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    Hallo Alexandra,
    ich wollt mich noch mal melden , hab mal beim Fachmann (Psychiater) nachgefragt wegen so einem Fall.
    Gegenfrage von ihm : Besteht Eigen-oder Fremgefährdung?
    Wenn ja, dann den Hausarzt der Patienten informieren, dann ist das erlaubt.
    Wenn keine Gefährdung besteht, dann ist das kontaktieren von Dritten eine Schweigepflichtsverletzung.
    Sein Kommentar : Das Recht der Patientin karnk sein zu dürfen und keinen Arzt kontaktieren zu wollen , wenn sie nicht droht sich umzubringen oder eine Gefahr für andere ist, ist höher als, das Recht die Schweigepflicht zu brechen.

    So gilt das jedenfalls für Ärzte, ich denke wohl auch für uns Heilpraktiker.

    Sein Vorschlag wie der von Britta: Die Patientin bitten einen Angehörigen mit zur nächsten Behandlung bei dir zu bringen und dann gemeinsam zu dritt zu reden, wenn die Patientin dann von sich aus anfängt, im Beisein des Angehörigen über die wahnhaften Themen zu sprechen, dann kann ja eine Absprache erfolgen, schweigt die Patientin dann, darf der Arzt (HP?) auch nicht von sich aus anfangen. Die Schweigepflicht ist ein sehr hohes Recht.
    Liebe Grüße Hildegard

    Wenn du willst, was du noch nie gehabt hast, dann tu, was du noch nie getan hast. Nossrat Peseschkian

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  8. #8
    Themenstarter
    Avatar von Aliki
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    HP
    Vielen lieben Dank für eure Antworten.

    Leider hat sie niemanden, keinen Ehemann, Freund, Eltern o.a.

    Es gibt einen einzigen Verwandten, mit dem sie nicht mehr spricht, weil er sie "sowieso nur in die Klappse bringen lassen will".

    Hier befinden wir uns also in einer Einbahnstraße.

    Vor ein paar Jahren war sie übrigens schon mal freiwillig in der Psychiatrie...hat ihr auch gar nicht schlecht gefallen, weil sie sich grundsätzlich behütet gefühlt hat. Nur kann sie ja jetzt nicht dahin, weil sie niemand einliefert, weil ja niemand ihre Versichertenkarte lesen kann

    Auf die Frage hin, ob sie schon mal an Selbstmord gedacht hat, bekomme ich immer (zum Glück) ein nein. Fremdgefährdung sehe ich da schon eher, weil sie mir erzählt hat, dass sie wohl schon mal aggressiv wird (Passanten gehen zufällig den gleichen Weg, und sie schnauzt sie an, dass sie sie bittschön nicht verfolgen sollen, den Nachbarn brüllt sie an, dass er nicht mehr heimlich in ihre Wohung gehen soll usw.). Nur konkret ist da gar nichts.

    Tatsache ist, dass sie hier anruft und wirklich bitterlich weint, weil sie die Verfolgungen nicht mehr aushält;sie leidet also wirklich sehr, und deswegen würde ich es einfach für angebracht halten, wenn sie sich professionelle Hilfe holen würde.

    Mir fehlen allmählich auch die Argumente. Zunächst hab ich ihr empfohlen, zu einem Psychiater zu gehen, damit er sie stärkt und ihr die Verfolgungen nichts mehr ausmachen (BLOSS nicht erwähnen, dass es gar keine Verfolgung gibt....), dann hab ihr geraten, es wegen der Medikamente zu tun, die ihr helfen würden, ihre Situation erträglicher zu machen, aber wie gesagt, es kommen immer (gute) Ausreden.

    Was macht denn genau der sozialpsychiatrische Dienst? Wenn die eines Tages einfach so vor ihrer Tür stehen, bekommt sie erst mal Recht ein Verfolgungsgefühl....aber wahrscheinlich ist das die einzige Möglichkeit, oder?

    Verzweifelte Grüße
    Alexandra

  9. #9
    Jörg
    Guest
    Liebe Alexandra,

    Der sozialpsychatrische Dienst gehört zum Lankreis oder zur Stadt schreiben auf Anfrage Gutachten, verstehen sich aber oft auch als Beratungsorgan... oder bieten konkrete oder vermittelnde Hilfe an (suche nach geeigneten Angeboten und Hilfen etc.) Da könntest du dich hinwenden und ohne den Namen deiner Patientin zu nennen erst einmal Rat einholen...
    Deiner Patientin kannst du sagen dass du jemand kennengelernt hast der ihr helfen will sich gegen ihre Verfolger zu schützen und ob diese Person mal dazukommen darf wenn sie sowieso bei dir ist... Chipkarte kann in diesem Fall kein Problem sein...

    Liebe Grüße
    Jörg

  10. #10
    Avatar von Su71
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    HPP
    Hallo Alexandra,
    ich würde zum einen - für Dich selbst erst mal - den Sozialpsychiatrischen Dienst anrufen und mir da auch einen Rat oder gar ein "Coaching" holen. Wenn die Patientin schon mal stationär war, ist sie eventuell sogar bekannt dort und man Dir da vielleicht ein paar wertvolle Tipps geben.

    Weiterhin würde ich den Hausarzt informieren. Das wa Du beschreibst, läßt eine Fremdgefährdung vermuten - und somit ist der Datenschutz außen vor.

    Hat sie keine Freundin/Freund? - Wenn keine Verwandten da sind, würde ich versuchen jemand anderen aus dem sozialen Umfeld mit einzubestellen / mit einzubeziehen.

    Oder könntest Du Dir selbst vorstellen sie - innerhalb eines Termines bei Dir - zu einem Psychiater zu begleiten? Oder dass ihr gemeinsam, wenn sie bei Dir ist einen Psychiater anruft - oder den Sozialpsychiatrischen Dienst anruft???

    Ich denke, sie braucht dringend Psychiarische Hilfe und auch Medikamentöse Behandlung. Wenn das nicht auf einem "sanften", begleiteten Weg stattfinden kann, kommt sie früher oder später nicht um die Zwangseinweisung drum herum...der beschuldigte Nachbar läßt sich das bestimmt nicht ewig gefallen - und wird vielleicht irgendwann die Polizei rufen...
    ich hoffe, ihr könnt ihr das ersparen -

    LG Susanne

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