
guten abend alle beisammen.... war gerade bei google son bißchen stöbern und bin da auf was interesantes gestoßen.
unter www.heilpraktikerschule-flaeming.de
steht das in einigen bundesländern je nach voraussetzung garkeine prüfung stattfindet.habe mal einen teil des txtes rübergezogen.
hat da jemand eine meinung zu??????
Für die Beantragung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt (wohnortabhängig) benötigen Sie in der Regel:
- kurzer Lebenslauf
- Kopie Personalausweis (Nachweis, dass Sie über 25 Jahre alt sind)
- Abschlusszeugnis einer Schule (mindestens Hauptschulabschluss)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate), dass die Eignung zur Berufsaussübung bestätigt
- Bescheinigung und Nachweise über bisherige psychotherapeutische Aus- und Weiterbildungen sowie Praktika
In verschiedenen Bundesländern (z.B. Hessen) wird Ihnen je nach Aktenlage ein Teil oder sogar die gesamte Prüfung erlassen, wenn die "Aktenlage" zeigt, dass Sie bereits über das nötige Fachwissen verfügen.
Kosten: Die Prüfungsgebühren liegen bei 300 - 500 Euro.
Wie darf ich mich später nennen?
Als Berufsbezeichnung ist nicht zulässig:
1) Heilpraktiker/in (nur bei uneingeschränkter Zulassung)
2) Psychotherapeut/in (nur bei Approbation nach Psychotherapeutengesetz)
Beide Titel sind rechtlich geschützt.
Folgende Bezeichnungen sind nach unser Kenntnis zulässig:
- Praxis für Psychotherapie (nach dem HPG)
- HeilpraktikerIn eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Psychotherapeutische/r HeilpraktikerIn nach dem HPG
Es empfehlen sich spezifische Formulierungen wie
- GesprächstherapeutIn
- GestalttherapeutIn
- FachtherapeutIn für Familienfragen usw.
LIKAMUNDI
im Fläming
Heilpraktikerschule für
Heilpraktiker und
Psychotherapie
ja, das habe ich im Gesetz für Psychotherapeuten gelesen das man mit entsprechender Vorbildung keine extra Prüfung machen muss. Das gilt aber für Ärzte (Fachärzte?? das weiß ich nicht sicher), Psychologen und Kinder- und Jugenpsychotherapeuten (beinhaltet einen Facharzt). also nix für uns wir müssen wohl trotzdem die Prüfung ablegen.
meinste.haste vielleicht noch nee idee wo man schauen könnte.hatte bein erststudium ja schon 5 semester psycho.dazu 12 jahre psychiatrieerfahrung.
von wann ist der text denn? evtl beschreibt das auch die Übergangslösung als das ptg rauskam. guck doch einfach nochmal nach Psychotherapeutengesetz glaub ich hieß das.
vgl. § 12 [Übergangsvorschriften]
http://www.psychologie-ausbildungen....61c/index.html
Geändert von kapinnow (02.01.10 um 22:18 Uhr) Grund: Quellensicherheit
o gott geht das auch einfacher??????????????????das muß ich mir in ruhe zu gemüte ziehen.oder noch einfach ich ruf mal an.was sagste dazu.
lol lies es einfach erstmal in Ruhe, ich mache eh schon 3 dinge gleichzeitig (Kind füttern, hörbuch hören und foren lesen) ich glaub das reicht *ggg*
toll was du alles kannst...................aus dem alter bin ich gott sei dank raus. meine kinder futtern alleine.ich bewundere sowieso die leute die kleinkinder job und wen es paßt noch studium unter einen hut kriegen wollen.
ich hab dir ne pn geschickt, aber heute wird das nix mehr. lg britta
oke....das füttern geht vor aber das ist oke.habe mal dein profil angesehen fast willkommen im club derer die sich mit andern rumärgern dürfen.![]()



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