
Hallo zusammen,
als HPP möchte ich zusammen mit meiner Freundin (abbrobierte psych. Psychotherapeutin bisher ohne Kassenzulassung) eine Praxis aufmachen.
Fragen:
1. Darf ich mich auf dem Schild, Visitenkarte und generell nur "Heilpraktiker für Psychotherapie" oder auch "psychotherapeutischer Heilpraktiker" nennen? Letzteres finde ich ansprechender und auch für Unbedarfte verständlicher.
2. Wenn ich das Angebot "Psychotherapie" auf das Schild schreibe, muss ich jedesmal in Klammern "(HPG)" dahinter schreiben? Wie verhält es sich auf Webseiten?
Ich frage auch deswegen nach, weil ich mit meiner Freundin u.U. ein Gemeinschaftspraxisschild aufhängen möchte, das als Überschrift "Praxis für Psychotherapie" beinhaltet. Darunter dann getrennt ihr und mein Name (jeweils mit Berufsbezeichnung und Angeboten wie "Psychotherapie - Coaching - Mediation").
3. Auf dem Praxisschild darf ich meines Wissens ja nur 3 Angebote verzeichnen. Darf ich dann aber auf der Homepage zumindest noch anderes anbieten? Z.B. Entspannungsverfahren, MPU-Beratung?
4. Lohnt sich eine Berufshaftpflichtversicherung, was kostet sie und bei welcher Versicherung ist sie zu empfehlen?
Freue mich auf Feedback!
Liebe Grüße und schöne Weihnachten!
Nick
Hallo Nick,
Zu 1: beide Bezeixchnungen gehen
Zu 2: gilt auch für die Website! Ganz wichtig, da Abmahninteressenten gerade die Pages genau beachten!
Zu 3: auf der Homepage darfst Du mehr Verfahren angeben als auf dem Praxisschild, aber nicht mit Heilungsversprechen, nur sachlich und informativ.
Zu 4: Haftpflicht ist ein MUSS. Empfehlenswert hier: die Continentale.
Liebe Grüße und viel Erfolg!
Sybille
Zum psychotherapeutischen Heilpraktiker würde ich allerdings noch hinzufügen: nach dem HPG, dann bist Du auf sicherer Seite.
Liebe Grüße
Sybille
Eine Praxisgemeinschaft dürfte bei euch beiden machbar sein, bei der Gemeinschaftspraxis hätte ich Zweifel, daß müßte Deine Freundin in ihren Richtlienien für psychol. Psychotherapeuten mal prüfen.
Wenn du auf einem Schild stehst mit der Bezeichnung"Praxis für Psychotherapie"
könnte das auch irreführend sein, da DU ja eingeschränkt bist durch das HPG.
Also, da muß man sich schon sehr schlau machen, um absolut auf der sicheren Seite zu sein.
Hallo und danke für Deine rasche Antwort!
Du meinst "psychotherapeutischer Heilpraktiker (nach HPG)"? Das erscheint mir aber doppelt gemoppelt...ich habe mir das so vorgestellt:
+++++
Praxis für Psychotherapie
Vorname Nachname
Psychotherapeutischer Heilpraktiker
Psychotherapie (HPG) - Coaching - Mediation
+++++
Die Frage ist ja wie eingangs beschrieben, ob ich dieses HPG auch bei der Bezeichnung "Praxis für Psychotherapie" hinzunehmen muss (gerade jetzt im Falle einer Gemeinschaftspraxis)
Liebe Grüße
Nick
Lies dich hiermal durch:
http://www.heilpraktikerverband.de/p...s/show_faq.php
Psychotherapeutischer HP alleine könnte für Aufruhr sorgen. Ist leider so.
In dem o.g. Rechtsforum wurden unheimlich viele Fragen dazu gestellt, weil die Rechtsprechung noch sehr schwammig ist.
Und wie gesagt, die Gemeinschaftspraxis muß vereinbar sein mit den Richtlinien Deiner Freundin.
Liebe Grüße
Sybille
Übrigens, was mir noch einfällt, Die Bundesländer haben hier unterschiedliche auffassungen. Eine Anfrage bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt wäre also auch interessant.
Genau, denn mir hat das GA freundlicher Weise einen Zettel mitgegeben und da steht ausdrücklich drauf, dass ich auch psychotherapuetischer Heilpraktiker ohne weitere Zusätze schreiben darf.
Liebe Grüße
Kai
Frei, reich und glücklich leben, ist ein Geschenk. Da kann man nur Danke schreiben.



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