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Thema: Rechtlich: Was darf auf Visitenkarte und Schild? Berufshaftplicht?

  1. #1

    Registriert seit
    Apr 2006
    Status:
    HPP

    Rechtlich: Was darf auf Visitenkarte und Schild? Berufshaftplicht?

    Hallo zusammen,

    als HPP möchte ich zusammen mit meiner Freundin (abbrobierte psych. Psychotherapeutin bisher ohne Kassenzulassung) eine Praxis aufmachen.

    Fragen:
    1. Darf ich mich auf dem Schild, Visitenkarte und generell nur "Heilpraktiker für Psychotherapie" oder auch "psychotherapeutischer Heilpraktiker" nennen? Letzteres finde ich ansprechender und auch für Unbedarfte verständlicher.

    2. Wenn ich das Angebot "Psychotherapie" auf das Schild schreibe, muss ich jedesmal in Klammern "(HPG)" dahinter schreiben? Wie verhält es sich auf Webseiten?

    Ich frage auch deswegen nach, weil ich mit meiner Freundin u.U. ein Gemeinschaftspraxisschild aufhängen möchte, das als Überschrift "Praxis für Psychotherapie" beinhaltet. Darunter dann getrennt ihr und mein Name (jeweils mit Berufsbezeichnung und Angeboten wie "Psychotherapie - Coaching - Mediation").

    3. Auf dem Praxisschild darf ich meines Wissens ja nur 3 Angebote verzeichnen. Darf ich dann aber auf der Homepage zumindest noch anderes anbieten? Z.B. Entspannungsverfahren, MPU-Beratung?

    4. Lohnt sich eine Berufshaftpflichtversicherung, was kostet sie und bei welcher Versicherung ist sie zu empfehlen?

    Freue mich auf Feedback!

    Liebe Grüße und schöne Weihnachten!
    Nick

  2. #2
    Sybille
    Guest
    Hallo Nick,
    Zu 1: beide Bezeixchnungen gehen
    Zu 2: gilt auch für die Website! Ganz wichtig, da Abmahninteressenten gerade die Pages genau beachten!
    Zu 3: auf der Homepage darfst Du mehr Verfahren angeben als auf dem Praxisschild, aber nicht mit Heilungsversprechen, nur sachlich und informativ.
    Zu 4: Haftpflicht ist ein MUSS. Empfehlenswert hier: die Continentale.

    Liebe Grüße und viel Erfolg!
    Sybille

  3. #3
    Sybille
    Guest
    Zum psychotherapeutischen Heilpraktiker würde ich allerdings noch hinzufügen: nach dem HPG, dann bist Du auf sicherer Seite.

    Liebe Grüße
    Sybille

  4. #4
    Sybille
    Guest
    Eine Praxisgemeinschaft dürfte bei euch beiden machbar sein, bei der Gemeinschaftspraxis hätte ich Zweifel, daß müßte Deine Freundin in ihren Richtlienien für psychol. Psychotherapeuten mal prüfen.

    Wenn du auf einem Schild stehst mit der Bezeichnung"Praxis für Psychotherapie"
    könnte das auch irreführend sein, da DU ja eingeschränkt bist durch das HPG.

    Also, da muß man sich schon sehr schlau machen, um absolut auf der sicheren Seite zu sein.

  5. #5
    Themenstarter

    Registriert seit
    Apr 2006
    Status:
    HPP

    doppelt gemoppelt

    Hallo und danke für Deine rasche Antwort!

    Du meinst "psychotherapeutischer Heilpraktiker (nach HPG)"? Das erscheint mir aber doppelt gemoppelt...ich habe mir das so vorgestellt:

    +++++
    Praxis für Psychotherapie

    Vorname Nachname
    Psychotherapeutischer Heilpraktiker

    Psychotherapie (HPG) - Coaching - Mediation
    +++++

    Die Frage ist ja wie eingangs beschrieben, ob ich dieses HPG auch bei der Bezeichnung "Praxis für Psychotherapie" hinzunehmen muss (gerade jetzt im Falle einer Gemeinschaftspraxis)

    Liebe Grüße
    Nick

  6. #6
    Sybille
    Guest
    Lies dich hiermal durch:
    http://www.heilpraktikerverband.de/p...s/show_faq.php

    Psychotherapeutischer HP alleine könnte für Aufruhr sorgen. Ist leider so.
    In dem o.g. Rechtsforum wurden unheimlich viele Fragen dazu gestellt, weil die Rechtsprechung noch sehr schwammig ist.

    Und wie gesagt, die Gemeinschaftspraxis muß vereinbar sein mit den Richtlinien Deiner Freundin.

    Liebe Grüße
    Sybille

  7. #7
    Sybille
    Guest
    Übrigens, was mir noch einfällt, Die Bundesländer haben hier unterschiedliche auffassungen. Eine Anfrage bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt wäre also auch interessant.

  8. #8
    Avatar von kapinnow
    Registriert seit
    Aug 2007
    Ort
    Region Heilbronn/Ludwigsburg
    Alter
    51
    Status:
    HPP
    Genau, denn mir hat das GA freundlicher Weise einen Zettel mitgegeben und da steht ausdrücklich drauf, dass ich auch psychotherapuetischer Heilpraktiker ohne weitere Zusätze schreiben darf.
    Liebe Grüße
    Kai
    Frei, reich und glücklich leben, ist ein Geschenk. Da kann man nur Danke schreiben.

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