Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Hpp evtl absetzbar bei den Kassen?!?

  1. #1

    Registriert seit
    Jun 2007
    Status:
    HPA

    Hpp evtl absetzbar bei den Kassen?!?

    Hallo.
    Ich habe vor ein paar Tagen mal ein Gespräch mit einer Psychologin gehabt.
    Ich habe sie mal auf die Unterschiede zw. mediz. Psychologen und zB Psychotherap. gefragt - ein Umstand der mir bis im Detail nicht sooo ganz klar war.
    In diesem Gespräch sprach sie auch die Verhaltenstherapie an und von wem sie bei den Kassen geltend gemacht werden könnte. Von Psychotherapeuten usw und dann gäbe es noch den HPp und da liefe das etwas anders...! Es hörte sich für mich so an, das u.U. gewisse Therapien auch von HPp´s nicht nur bei "Privatkassen" abgerechnet werden könnten.

    Hat da jemand eine Ahnung?!

    Kann ein Hpp eigentlich mit seiner Qualifikation in einer psychol. geprägten Einrichtung arbeiten? Wird das anerkannt?!
    Beispiele?!

    Gruß Lars

  2. #2
    Sybille
    Guest
    Hallo Lars,
    schön, daß Du mal wieder da bist!

    Eine Therapie beim HPP wird unter Umständen übernommen, wenn die örtlich ansässigen Theraoeuten zulange Wartezeiten haben und es für den Patienten dringlich ist.
    Aber Hildegard wird sicher bessere Auskunft geben können.

    Liebe Grüße
    Sybille

  3. #3
    Themenstarter

    Registriert seit
    Jun 2007
    Status:
    HPA
    Hallo Sybille.

    Jou - ich schaue ab und zu mal durch.
    Gibt es eigentlich wie bei der Physiotherapie evtl. Präventionsmaßnahmen, die von Kassen gefördert würden?!
    Bei Phys. zB Rückenschule, Wirbelsäulengymn., Autogenes Train. usw.

    Gruß Lars

  4. #4
    Sybille
    Guest
    Hei Lars,
    beim autogenen Training gibt es das, aber nur unter bestimmten voraussetzungen. Ich such mal grad danach, wir hatten das Thema schonmal.

  5. #5
    Sybille
    Guest
    Hier ist es:
    http://www.heilpraktiker-foren.de/fo...ead.php?t=3448

    Liebe Grüße
    Sybille

  6. #6
    HPP Avatar von Hildegard
    Registriert seit
    Feb 2007
    Ort
    Niederrhein
    Status:
    HPP
    Hallo Lars

    Ich hab dich schon richtig vermisst. Ich fand es immer sehr belebend mich mit dir über Marketingstrategien auszutauschen...

    Zunächst einmal zu den Unterschieden bzw. Feinheiten der Unterschiede in den Psychoberufen hab ich einen guten Link, der keine Fragen mehr offen lässt http://www.vpk.info/pdf/Psychoguide%...2et5i5jfdbi704

    Zu der Frage, ob ein Kassenpatient seine Therapie bei einem HPP von der Versicherung bezahlt bekommt:
    Bei Privatpatienten ist das kein Problem, viele private Kassen inkludieren HP-Leistungen und da sind auch oft PT-Sitzungen (bis zu 20/Kalenderjahr) enthalten.

    Bei Kassenpatienten ist das viel schwerer. Das wird nur in absoluten Ausnahmefällen genehmigt, sicher auch nur von wenigen Kassen und es müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt werden.
    Der Klient muss nachweisen können , dass er bei mindestens 3 in der Nähe praktizierenden Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in der nächsten Zeit keinen Termin bekommt (mit Unterschrift und Bestätigung der 3 Psychoth.) und es muss nachgewiesen werden, dass es sich um eine akute Krise handelt, die eine umgehende Behandlung erfordert (eine weitere Bescheinigung, die die Klientin erbingen muss).
    Dann muss der HPP hingehen und einen irre aufwändigen Antrag stellen, wo ganz bestimmte Dinge rein müssen, wenn es dich interessiert, sie hier: http://www.dr-mueck.de/HM_Praxis/HM_...sychologie.PDF Das gilt übrigens nicht nur für die tiefenpsycholog orientierte Therapie. Das ist einfach der Standart, jeder kassenzugelassener Psychotherapeut kann diese Anträge aus dem Eff_Eff, also musst du als HPP genauso suverän beantragen können.

    Und dann hast du immer noch keine Garantie nach dem ganzen Aufwand, dass die entsprechende Kasse das auch bewilligt, wenn allerdings ja, dann denke ich mindestens 25 Sitzungen. Ich persönlich habe die Arbeit der Beantragung noch nie auf mich genommen, hab mich auch als Newcomerin nicht direkt an so komplizierte Anträge rangewagt. Ich fahre ganz gut mit meinem festen Stundensatz bei den Selbstzahlern und ich hab jetzt auch schon öfters Privatkassen gehabt, die den Klienten rückerstattet haben.

    Aber rein vom juristischen her gibt es die Möglichkeit, aber ich schätze die Chance als sehr gering ein, vielleicht im ländlichen Bereich, wo die psychotherepeutische Grundversorgung nicht gewährleistet ist.

    Zu der Frage mit der Physiotherapie und präventiven Maßnahmen. Klar kannst du als Physiotherapeut Rückenschule anbieten und auch Bewegungstraining im Rahmen einer Gewichtsreduktion, für das Entspannungstraining musst du zusätzlich noch eine pädagogische Grundqualifikation haben...

    So das wärs erst mal..

    Liebe Grüße

    Hildegard
    Liebe Grüße Hildegard

    Wenn du willst, was du noch nie gehabt hast, dann tu, was du noch nie getan hast. Nossrat Peseschkian

    Praxishomepage

  7. #7
    Themenstarter

    Registriert seit
    Jun 2007
    Status:
    HPA
    Hallo alle zusammen.
    Ich werde mir mal eure Links zu Gemüte führen.
    Anträge - na ja - war ja rgendwie klar - leben schließlich in der Bürokratischen Republik Deutschland nicht?!

    Als Physiotherapeut brauche ich für Autogenes Training übrigens nur einen Nachweis über eine Fortbildung namens "Autogenes Training" und das diese ca 32 Stunden Umfang hatte. Manche Kassen wollen 34 St - mit 35 St. liegt man auf der sicheren Seite. Irgendwo habe ich in einem Forum gelesen, das die Kassen die Fortbildung dafür in einer HP.-schule nicht anerkennen wollen. Dazu sind sie nicht berechtigt. Es gibt keine Vorgaben wie das Curicculum gestaltet sein muß und auch keine von den Kassen vorgenommene "Zertifizierung" der Ausbilder.
    Sie verhalten sich allerdings stur - aus psychologischen Gründen - die ich ehrlicherweise hier nicht aufführen will - es könnte falsch verstanden werden und einen emotionalen Sturm der Entrüstung entfachen.

    Nur mal ein Beispiel:
    Ich habe eine Hypnosefortbildung. AT wurde von H.J. Schultz aus der Hypnose sprich Selbsthypn. als vereinfachtes Schema konzipiert und verbreitet.
    Es ist also "nur" eine vereinfachte Form der Hypnose. Sie erkannten mir eine Berechtigung für AT aufgrund meiner Hypn. nicht an, obwohl ich mehrmals die Gründe logisch erläuterte.
    Nein - es müssen ausdrücklich die Worte "Autogenes" und Training" darin vorkommen. Das ist das v. Schultz. Ich: in der selben Zeit haben aber auch andere Ärzte ähnliche Konzepte entw.- sie auch so benannt, o. sie v. Schultz übernommen und variiert usw - sie laufen heute alle unter dem Begriff AT - schließlich existiert bis heute dahingehend kein ausdrücklich standartisiertes Verfahren bzw. das es "geschützt" wäre! Tatsächlich dürfte ich auch eines entwickeln! Tatsächlich dürfte ich gerade aufgrund meiner Qual. als Hypnot. darin ausbilden und sie müssten meine Schüler und Zertifikate anerkennen! NEIN - muß ich nicht!
    Ach - neeee? Haben sie denn Vorgaben was das Curicullum und die Ausbilder angeht? Nein! Dann HABEN sie es an zu erkennen! Schweigen - DANN: Ja aber für sie gilt, das muß eine Fortbildung Autogenes Training sein!!!

    So und jetzt zu den Links

    Gruß Lars

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •