Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 13

Thema: HP Psychotherapie und das Recht

  1. #1

    Registriert seit
    Nov 2005
    Ort
    Kiel
    Alter
    56
    Status:
    HPPA

    HP Psychotherapie und das Recht

    Hier ein Beitrag (Folge 1, HP Psychotherapie und er Zugang zum Beruf) zu den rechtlichen Grundlagen des Heilpraktikers für Psychotherapie als pdf. Werde die Reihe fortsetzen und freue mich über Diskussionen zu Thema.

    Grüße

    Christian
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
    Geändert von Christian (10.02.06 um 13:27 Uhr)

  2. #2
    Themenstarter

    Registriert seit
    Nov 2005
    Ort
    Kiel
    Alter
    56
    Status:
    HPPA

    HP Psychotherapie und das Recht, Folge 2

    Wie angekündigt hier die 2. Folge, die sich mit den berufsordnenden Rechtsvorschriften befasst.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  3. #3

    Registriert seit
    Dec 2007
    Ort
    33334 Gütersloh
    Status:
    HPPA
    Hallo Christian,
    meiner Meinung nach haben sich in die Folge II einige Fehler eingeschlichen.

    1. Die Bezeichnung "Psychotherapie nach HPG" würde ich keinesfalls emp
    fehlen, da "HPG" keine Abkürzung ist, die "Ottonormalverbraucher" korrekt deuten dürfte. Somit ist hier eine Verwechslungsgefahr mit approbierten Psychotherapeuten gegeben. Entsprechende Gerichtsurteile hierzu gibt es bereits.

    2. Die Bezeichnung "Heilpraktiker" ist nicht geschützt. Der § 7 des HPG fundiert keinen rechtlichen schutz dieses berufsbezeichnung sondern beinhaltet folgendes: "Der Reichsminister des Inneren erlässt . . . die zur durchführung. . . dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften."

    Das ausüben der Heilkunde ist gesetzlich geregelt, Heilpraktiker darf sich aber leider jeder nennen. also eine gesetzeslücke.

    Grüße

    Daniel

  4. #4
    Susanne Avatar von schmitz
    Registriert seit
    Jan 2008
    Ort
    Saarland
    Alter
    48
    Status:
    HP
    Zitat Zitat von Daniel Beitrag anzeigen
    Das ausüben der Heilkunde ist gesetzlich geregelt, Heilpraktiker darf sich aber leider jeder nennen. also eine gesetzeslücke.
    Zitat:
    Die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" ist in der Bundesrepublik gesetzlich geschützt. Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer im Besitz der Erlaubnisurkunde zur Ausübung der Heilkunde gemäß §1 Heilpraktikergesetz (HPG) ist.

    Quelle:
    http://www.heilpraktiker-vdh.de/page/info/3/

    wie denn nun?

    susanne

  5. #5
    Sybille
    Guest
    Da stimme ich doch Susanne zu!!!!!!!!

    Liebe Grüße
    Sybille

  6. #6

    Registriert seit
    Mar 2010
    Status:
    HPP
    Wenn ich als
    Heilpraktiker für Psychotherapie
    firmiere, ist das dann rechtlich in Ordnung?

  7. #7
    Avatar von kapinnow
    Registriert seit
    Aug 2007
    Ort
    Region Heilbronn/Ludwigsburg
    Alter
    51
    Status:
    HPP
    Hallo Joachim,

    nach meiner bestandenen Prüfung habe ich vom GA einen Zettel bekommen, auf dem diese gültigen Bezeichnugen stehen:
    • Heipkraktiker (Psychotherapie)
    • Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
    • Psychotherapeutischer Heilpraktiker
    Wähle selbst bzw. warte ab bis nach der erfolgreichen Prüfung.

    Liebe Grüße
    Kai
    Frei, reich und glücklich leben, ist ein Geschenk. Da kann man nur Danke schreiben.

  8. #8
    Maerchenhexe
    Guest
    Also hier in NRW hieß es, man habe die auf der Urkunde stehende Bezeichnung zu führen, in meinem Fall Heilpraktikerin (Psychotherapie).
    Käppi: das erstaunt mich, hab ich doch von Urteilen gelesen, die genau das "Psychotherapeutische/r" unteragen (Eindruckstheorie...es könne der Eindruck eines psych. PT entstehen und das soll ja seit 99 keinesfalls bloss nicht nie und nerverever passieren).

  9. #9

    Registriert seit
    Oct 2008
    Ort
    Hamburg
    Alter
    36
    Status:
    HPPA
    Hallo
    Eine Frage:
    Ich habe von einer HPP gehört, die sich "heilkundliche Psychotherapeutin" nennt und dementsprechend "heilkundliche Psychotherapie" ausübt.
    Was meint ihr, ist das korrekt?

  10. #10
    Maerchenhexe
    Guest
    Nein. Und damit bewegt sie sich auf gefährlichem Terrain, denn das kann teuer werden.

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Was darf der HP Psychotherapie?
    Von Christian im Forum Gesetze
    Antworten: 31
    Letzter Beitrag: 11.04.08, 22:12

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •