
Hier ein Beitrag (Folge 1, HP Psychotherapie und er Zugang zum Beruf) zu den rechtlichen Grundlagen des Heilpraktikers für Psychotherapie als pdf. Werde die Reihe fortsetzen und freue mich über Diskussionen zu Thema.
Grüße
Christian
Geändert von Christian (10.02.06 um 13:27 Uhr)
Wie angekündigt hier die 2. Folge, die sich mit den berufsordnenden Rechtsvorschriften befasst.
Hallo Christian,
meiner Meinung nach haben sich in die Folge II einige Fehler eingeschlichen.
1. Die Bezeichnung "Psychotherapie nach HPG" würde ich keinesfalls emp
fehlen, da "HPG" keine Abkürzung ist, die "Ottonormalverbraucher" korrekt deuten dürfte. Somit ist hier eine Verwechslungsgefahr mit approbierten Psychotherapeuten gegeben. Entsprechende Gerichtsurteile hierzu gibt es bereits.
2. Die Bezeichnung "Heilpraktiker" ist nicht geschützt. Der § 7 des HPG fundiert keinen rechtlichen schutz dieses berufsbezeichnung sondern beinhaltet folgendes: "Der Reichsminister des Inneren erlässt . . . die zur durchführung. . . dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften."
Das ausüben der Heilkunde ist gesetzlich geregelt, Heilpraktiker darf sich aber leider jeder nennen. also eine gesetzeslücke.
Grüße
Daniel
Zitat:
Die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" ist in der Bundesrepublik gesetzlich geschützt. Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer im Besitz der Erlaubnisurkunde zur Ausübung der Heilkunde gemäß §1 Heilpraktikergesetz (HPG) ist.
Quelle:
http://www.heilpraktiker-vdh.de/page/info/3/
wie denn nun?
susanne
Da stimme ich doch Susanne zu!!!!!!!!
Liebe Grüße
Sybille
Wenn ich als
Heilpraktiker für Psychotherapie
firmiere, ist das dann rechtlich in Ordnung?
Hallo Joachim,
nach meiner bestandenen Prüfung habe ich vom GA einen Zettel bekommen, auf dem diese gültigen Bezeichnugen stehen:
Wähle selbst bzw. warte ab bis nach der erfolgreichen Prüfung.
- Heipkraktiker (Psychotherapie)
- Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Psychotherapeutischer Heilpraktiker
Liebe Grüße
Kai
Frei, reich und glücklich leben, ist ein Geschenk. Da kann man nur Danke schreiben.
Also hier in NRW hieß es, man habe die auf der Urkunde stehende Bezeichnung zu führen, in meinem Fall Heilpraktikerin (Psychotherapie).
Käppi: das erstaunt mich, hab ich doch von Urteilen gelesen, die genau das "Psychotherapeutische/r" unteragen (Eindruckstheorie...es könne der Eindruck eines psych. PT entstehen und das soll ja seit 99 keinesfalls bloss nicht nie und nerverever passieren).![]()
Hallo
Eine Frage:
Ich habe von einer HPP gehört, die sich "heilkundliche Psychotherapeutin" nennt und dementsprechend "heilkundliche Psychotherapie" ausübt.
Was meint ihr, ist das korrekt?
Nein. Und damit bewegt sie sich auf gefährlichem Terrain, denn das kann teuer werden.



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