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Thema: Im Umherziehen?

  1. #1
    Avatar von Semiramis
    Registriert seit
    Oct 2007
    Ort
    Frankfurt am Main
    Status:
    HPP

    Im Umherziehen?

    Liebe Kollegen,

    hoffentlich kann mir jemand helfen, das ist wieder so eine verzwickte Sache:

    Wir dürfen nicht "im Umherziehen" praktizieren, das ist mir soweit klar. Ich habe eine Praxis, würde aber gerne etwa alle 14 Tage eine Art Sprechstunde an einem anderen Ort anbieten.
    Wenn ich dort "nur" berate und auf meine Praxis hinweise und nicht therapiere- ist das juristisch ok?

    Viele Grüße,
    Carolina

  2. #2
    Avatar von *Bille*
    Registriert seit
    Nov 2007
    Ort
    Raum Bonn
    Status:
    HP
    Zitat Zitat von Semiramis Beitrag anzeigen
    Liebe Kollegen,

    hoffentlich kann mir jemand helfen, das ist wieder so eine verzwickte Sache:

    Wir dürfen nicht "im Umherziehen" praktizieren, das ist mir soweit klar. Ich habe eine Praxis, würde aber gerne etwa alle 14 Tage eine Art Sprechstunde an einem anderen Ort anbieten.
    Wenn ich dort "nur" berate und auf meine Praxis hinweise und nicht therapiere- ist das juristisch ok?

    Viele Grüße,
    Carolina
    Hallo Carolina,
    ist das an ein und derselben Stelle im anderen Ort, und kannst du das nicht als Zweitstelle angeben?
    Beratung dürfte okay sein, ist ja keine Heilkunde, aber dann auf Deine Praxis hinzuweisen, da weiß ich nicht, ob das so gut ist.

    viele Grüße
    SYbille
    Liebe Grüße
    Bille



    Das wenige, das du tun kannst, ist viel,
    wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh
    und Angst von einem Wesen nimmst.
    (Albert Schweitzer)

  3. #3
    Hallo,
    ich glaube solange Du so eine Art Vortrag hältst, dürfte es o.k. sein. Macht man ja auch oft für die VHS oder so. Sprechstunde klingt meiner Meinung nach schon wieder so nach Zweitpraxis, die anmeldepflichtig ist. Ich denke auch "Beratung" ist ja eine Art von Therapie, wenn Du z.B. Rezepte schreibst o.ä.....ist bestimmt schwierig. Vielleicht kannst Du ja mal einen Rechtverdreher fragen oder das Gesundheitsamt.

    LG

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