Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verschreibungspflicht Glukose i.v.
Ich habe eben gelesen, dass Glukose i.v. verschreibungspflichtig geworden ist.
Ich habe keine Rote Liste zur Hand. Wo kann ich diese Informationen finden?
Hat jemand vielleicht einen Link?
Bisher hatte ich gedacht ich dürfe das verabreichen - das wär in der Prüfung ja peinlich.
Tja scheinbar wissen das auch keine Ärzte.
In der Prüfung hat eine am Mittwoch genauso erklärt wie immer : zum Lebenretten Glukose etc etc
Es hat sich keiner beschwert !! :confused: Sie hat bestanden :)
Gruß Nicole
Was ich ganz interessant finde; ich hatte vor ein paar Wochen ein Notfall-Seminar bei einer Notärztin; und sie sagte uns, dass schon seit ca. 10 Jahren eben NICHT mehr einfach Glukose gegeben wird, wenn man nicht weiß ob hypo- oder hyperglykämisch....
Dummerweise weiß ich nicht, wieso....werde das aber noch in Erfahrung bringen!
Fakt ist: erstmal BZ messen!
DAS wissen unsere AÄ auch nicht....:eek:
Hi,
...das hatten wir schonmal. Und es ist eine Ente.
Entwarnung:
hier (http://www.bfarm.de/cln_030/nn_421158/sid_AFF8353D1F10FCB3457581FBAAB98783/DE/Arzneimittel/2__zulassung/zulVerfahren/stdZul/Kennzeichnungsvorschriften.html__nnn=true) der Link zu der Seite, die Du nicht gefunden hast.
Bei den rezeptpflichtigen Zubereitungen handelt es sich für den Humanbereich um nichtisotonische Präparate, die nur bei bestimmten Zuständen und Krankheitsbildern indiziert sind. Die Verschreibungspflicht für isotonische Kochsalzlösung betrifft den veterinärmedizinischen Bereich; nicht den humanen. Für meine Begriffe sind das relativ sinnvolle Änderungen. Wann sollte man in einer Naturheilpraxis (...oder selbst in der Hausarztpraxis) auch Halbelektrolyte-Lösungen, Plasmaexpander oder hochmolekulare Glukoselösungen einsetzen? Das sind Infusionslösungen für den klinischen Bereich oder die Rettungsmedizin.
Was die Rezeptpflicht für die NaCl 0,9% Lösung für den vet. Bereich angeht: Ich schätze mal, daß da die Indikationsstellung für bestimmte Arten auch eng gefaßt werden muß. Hunde vertragen zB nur wenig Kochsalz und bekommen schnell mal eine Nierenschädigung davon. Aber davon habe ich nur wenig Ahnung.
--
grüße, Stefan
Aber gerade das wurde uns in der Tat so "eingetrichtert", dass wir im hypoglykämischen Schock (klar, 112 rufen) 50ml einer 40%igen Glukoselösung geben...(und das fällt ja dann wohl unter die Verschreibungspflicht).
Ist schon klar, dass das nicht jeden Tag vorkommt und auch dass nicht jeder HP damit durch die Gegend läuft bzw. das vorrätig in der Praxis hat, aber im Rahmen der Notfallmedizin wurde das so gesagt; und es hieß nicht: "Der Notarzt gibt dann......"
Bei Cortison z.B. wurde das immer dabei gesagt; ist verschreibungspflichtig, evtl. kann man ein Rezept für einen "Notbestand" bekommen, ansonsten geben wir erstmal Fenistil etc......
Bei dieser Glukoselösung wurde das so nicht gesagt....
Danke für den Link Stefan, den hatte ich gesucht.
Aber wenn ich das richtig verstehe, ist Glukoselösung tatsächlich jetzt verschreibungspflichtig. Um so seltsamer was Nicole von einer aktuellen Prüfung berichtet.
Oder habe ich jetzt was falsch verstanden.
So wie ich es verstehe, darf ich Glukoselösung nur verabreichen, wenn der zuständige Amtsarzt mir ein Rezept darüber ausgestellt hat.
Oder gibt es noch andere Glukoselösungen, die nicht unter die Verschreibungspflicht fallen?
Na ja, die unter 10%, oder?
Hier wurde das schon mal ausführlich diskutiert:
http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php?t=1562&highlight=Glukosel%F6sung
Ich bin mir aber immer noch nicht sicher, was der AA jetzt hören will, wenn ich zu einem bewusstlosen Diabetiker gerufen werde.
Ich denke mir allerdings, hätte ich schon Glukose (wie auch immer ich daran gekommen bin) bei und Material um einen Zugang zu legen, dann hätte ich wohl auch ein Blutzuckermessgerät dabei.
Hallo,
das gehört ganz klar in den Bereich der Notfallmedizin. Wenn Du zu einem schockigen Patienten kommst, wirst Du vermutlich eh' Probleme haben einen Zugang gelegt zu bekommen; so zentralisiert wie der ist. Wenn die Butterfly oder die Viggo dann liegt, würde ich Glukose 40% (20ml oder so) nur mit äußerster Vorsicht applizieren, weil man mit einer solchen Glukose-Konzentration die Venenwände sehr stark reizt. Das heißt, das Zeug würde wahrscheinlich sowieso paravasal gehen. Also, schön wäre schon ein ziemlich großlumiger Zugang (14 oder 16G) in einem fetten Gefäß. Dann schon lieber 'ne 500er G5% oder lieber gleich eine Ringer bis der Notarzt kommt. Aber immer dran denken: "Phone first!"; also zuerst die 112 oder -noch besser- die 19222 (Leitstelle; deutschlandweit) anrufen. Das ist rechtzeitig genug. Und auf jeden Fall: RR und Pulsüberwachung und Reanimationsbereitschaft. Also auch aufpassen, daß der nicht aspiriert, wenn er kotzt. Wenn vorhanden, Sauerstoff nasal verabreichen. So eine kleine 2l Sauerstoffbuddel ist übrigens immer 'was Feines für den Notfallkoffer :D
Solange der Patient ansprechbar ist und Schutzreflexe hat, würde ich Traubenzucker (Dextrose) per os geben.
Das würde ich so auch dem Amtsarzt erzählen.
grüße, Stefan
Hallo ,
die Verschreibungspflicht für Glukose ist keine Ente. Der link , den Stefan im Zitat oben angegeben hat , ist korrekt , man muss sich nur mal die Mühe machen ihn auch anzuklicken.
die Verschreibungspflicht für Glukose ist keine Ente.
Glukose 10-40% ist verschreibungspflichtig, das ist richtig. Aber ich verstehe die Aufregung nicht.
Falls Du wirklich vier oder fünf mal von diesen kleinen 10ml Plasco-Ampullen für den Notfallkoffer benötigst, wird der zuständige Amtsarzt Dir sicher unbürokratisch ein Rezept dafür ausstellen. Oder Du fragst einfach mal beim Internisten Deines geringsten Mißtrauens nach, ob der Dir einen Streifen aus seinem Bestand für Diabetiker-Notfälle kostengünstig zur Verfügung stellt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es hier ein Problem geben soll. Aber was schert mich als Heilpraktiker die Verschreibungspflicht der in dem von mir benannten Link aufgelisteten Zubereitungen? Dafür habe ich in der Naturheilpraxis keinerlei Verwendung. Oder kannst du mir eine Indikation sagen, bei der Du G40% in 250er oder 500ml Infusionen anwenden wolltest? Falls Du das Zeug rektal anwenden willst (für Darmspülungen) kann es ja ruhig unsteril mit Haushaltszucker aus dem Supermarkt selber zubereitet werden. Aber i.v. werden diese Infusionen (s. vorstehenden Link) ausschließlich im klinischen Bereich angewendet.
grüße, Stefan
Hallo Stefan,
du sprichst aus der Praxis und aus der Erfahrung und sicher hast du Recht.
Viele HPAs hier (ich eingeschlossen) haben diese Praxis nicht und sind darauf angewiesen, was man in der HP-Ausbildung THEORETISCH lernt.
Und das ist oft uralt und PRAXISFERN!!!! Leider......
Na ja, und was uns, wie gesagt, im Unterricht eingebläut wird, ist: Wenn ihr im Notfall zu einem hypoglykämischen Schock kommt, gebt ihr 40ml einer 40%igen Glukoselösung (klar, langsam injizieren; das wird tatsächlich dazugesagt)
Wie gesagt, reiner, theorethischer Lernkram..........(aber: so wird es immer noch gelehrt!)
Und jetzt heißt es, dass bereits seit über einem Jahr!!!! diese Behandlung für uns HPs gar nicht möglich ist (weil: verschreibungspflichtig!), aber NIEMAND hat das bisher erwähnt!!!(ich meine in der Schule) und offensichtlich ist es auch immer noch das, was die AÄ hören wollen.....Und das ist doch der Hammer, oder?
Deshalb die Aufregeung ;-)
Stimmt Susanne, das ist der Hammer. Aber wo muß das am besten diskutiert werden, damit man sich in der Kenntnisüberprüfung richtig verhält? Hm, das ist glaube ich generell ein Problem bei der Amtsärztlichen Prüfung, das man den "Mut zur Lücke" hat. Getreu dem Motto, daß viele Wege nach Rom führen.
Letztendlich ist es ja mehr oder weniger doch die Tagesform der Prüfer (...natürlich auch des Prüflings), die über das Bestehen oder nicht Bestehen entscheiden. Aber das war vor der Verschreibungspflicht von Glukoselösung >10% auch schon so. Die Erfahrung habe ich leider selber auch schon gemacht (...bin beim ersten Mal durchgefallen :( ).
grüße, Stefan
Ich glaube eigentlich nicht , das einer von uns HPA's in der Prüfung durchfällt ,
nur weil man die neuesten Änderungen im Arzneimittelgesetz nicht auf'm Schirm hat.Das kann man ja gar nicht alles wissen , ich hab's auch nur zufällig in der
Schule mitbekommen.
Wenn der Amtsarzt in der Prüfung davon noch nichts weiß , freut er sich bestimmt über die Information.
Dank Euch, vor allem Dir Stefan.
Mir ist jetzt klarer, was ich formal darf und was nicht.
In der Praxis sehe ich das Problem ähnlich, ich würde vermutlich gar keinen Zugang gelegt bekommen, der großlumig genug ist.
Ich werde mal bei Gelegenheit meinen Diabetologen fragen, der müsste da ja auf dem neuesten Stand sein ;)
Ich muss jetzt doch mal was fragen. Ich hatte schon die Situation im Nacht-dienst im seniorenheim, das eine Bew. hypoglykämisch war, und zwar schon
soweit unten, das per os gar nix mehr ging. Per Telefon sagte der Arzt, ich solle Dextrose aufgelöst rectal verabreichen, bis er da sei. Dextrose wird
auch durch die Darmschleimhaut und Nasenschleimhaut aufgenommen.
Die Bew. war auch kurze Zeit später wieder ansprechbar.
Ist das nicht eine Möglichkeit die Glukose iv. zu umgehen, zumal eine Infusion-flasche ist dann erstmal angebrochen, und Ampullen, ich weiß nicht, brauch
man die so oft, das sie aufgebraucht sind, bevor sie verfallen?
Also, ich bin neu in der HP Ausbildung, muß in vielen Dingen bestimmt noch
umdenken.
Habt ihr denn kein GlucaGenHypokit bei euch im Kühlschrank?:eek:
Eine einfache i.m. Injektion und der Patient ist soweit ansprechbar, dass er wieder oral aufgepäppelt werden kann.
Ich gehe davon aus, dass ihr BZ-Geräte habt und messen könnt :)
Diabetiker bekommen dieses Notfallset verschrieben und ein Seniorenheim mit Diabetikern sollte das auf jeden Fall griffbereit haben.
Susanne
Also, wenn ich kein Bz messen könnte, hätte ich sicherlich nicht gewußt das
sie hypoglykämisch ist. Zu der Zeit gab es die Fertiginjektionen noch nicht.
Und desweiteren frage ich mich dann, warum nehmt ihr nicht diese Injektionen
statt Glukose iv. zu spritzen? Wollte eigentlich nur sagen, das Dextrose nicht
nur oral angewendet Wirkung zeigt, und ich persönlich würde das vorziehen
als Glukose iv. zu spritzen.
Achherrje, das muss ja schon Jahrzehnte her sein?!
Das Hypokit kenn ich seit.... fast 17 Jahren???
Hypokits werden den Diabetikern verordnet, sind rezeptpflichtig.
Aber eine gute Frage.... wenn ich mir sonst "alles" vom AA verordnen lassen kann - warum das nicht?
Allerdings - das Zeug muss in den Kühlschrank.
Für ewig im Notfallköfferchen zu liegen ist es nicht geeignet.
Susanne
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