Sarah Renner
30.08.08, 11:38
Minipigs fallen nach wie vor unter die ganz normale Schweinehaltung und sind damit keine Haustiere d.h.
1. Wer ein Minpig kauft, muss das vorher beim Vetamt anmelden und das Schwein muss registriert sein.
2. Eine Einzelhaltung ist nicht erlaubt - das Tier muss mindestens Sichtkontakt zu anderen haben
3.Die Haltung im Haus entspricht in diesem Fall dem Stall - und jetzt kommts!!!!!
damit hat an der Haustür ein Schild zu sein, auf dem steht:
"Schweinebestand - für Unbefugte Betreten verboten" waah:
Dasselbe gilt für Auslauf im Garten, dabei muss dann aber noch Füttern
verboten stehen!!!
4. ganz klar: Lebensmittel lieferndes Tier............
5. ab 3 Tieren muss 2x jährlich eine Bestandsuntersuchung vom TA durchgeführt werden mit entsprechenden Protokollen und weiterem Tamtam
6. bei Zucht auch extra Bestimmungen
1. Wer ein Minpig kauft, muss das vorher beim Vetamt anmelden und das Schwein muss registriert sein.
2. Eine Einzelhaltung ist nicht erlaubt - das Tier muss mindestens Sichtkontakt zu anderen haben
3.Die Haltung im Haus entspricht in diesem Fall dem Stall - und jetzt kommts!!!!!
damit hat an der Haustür ein Schild zu sein, auf dem steht:
"Schweinebestand - für Unbefugte Betreten verboten" waah:
Dasselbe gilt für Auslauf im Garten, dabei muss dann aber noch Füttern
verboten stehen!!!
4. ganz klar: Lebensmittel lieferndes Tier............
5. ab 3 Tieren muss 2x jährlich eine Bestandsuntersuchung vom TA durchgeführt werden mit entsprechenden Protokollen und weiterem Tamtam
6. bei Zucht auch extra Bestimmungen