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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prüfungskosten



andreas_c
06.09.06, 15:17
Hallo,

ich frage mich wie viel so eine behördliche Prüfung beim Gesundheitsamt für den HP Psych. kostet? Wird zu der Prüfung "jeder" zugelassen oder muss man sich dafür bewerben?

Dann wüsste ich ebenfalls gern, was der Unterschied ich zwischen Psychotherapie HP und dem Psychologischer Berater (Personal Coach)...

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Andreas

Erbsenkugelfisch
06.09.06, 21:38
Hallo Andreas,
habe gerade Deinen Eintrag gelesen. Die Dinge werden regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Also ich zum Beispiel komme aus Sachsen, Bautzen genauer gesagt. Und ich habe mich auch für die Prüfung angemeldet. Bei uns ist es so, dass ich eine Menge Unterlagen (Führungszeugnis; Lebenslauf; Ärztliches Attest, dass ich keinerlei Sucht oder Abhängigkeit verfallen bin; Passbilder; eidesstattliche Versicherung, dass ich in keine Strafverfahren verwickelt bin und eine handschriftliche Erklärung über mein Berufsziel und meinen zukünftigen Praxisort) zusammen sammeln musste und die dann beim Ordnungsamt, im Sachgebiet Polizei- und Gewerberecht abgeben musste. Die entscheiden anhand der Unterlagen, ob es eine Gefahr für die Volksgesundheit wäre, mich diese Prüfung machen (und vielleicht sogar bestehen) zu lassen. Abgesehen von den Kosten für das Führungszeugnis etc. hat das Ordnungsamt selbst nichts verlangt. Als sie mich dann zur Prüfung beim zuständigen gesundheitsamt angemeldet haben (immerhin hat der ganze Vorgang ein halbes Jahr gedauert), bekam ich vom Gesundheitsamt alsbald eine Rechnung. Antragsbearbeitungsgebühren nannten sie das. Innerhalb zehn Tagen hatte ich 80 Euro zu zahlen. Die Prüfungskosten veranschlagen sie ungefähr mit 500 Euro. Also pauken, pauken,pauken...
Der Unterschied zwischen HPP und psycholog. Berater ist der, dass der Berater sich lediglich im Bereich der Lebensberatung betätigen darf und von allem was mit Gesunderhaltung etc. zu tun hat, die Finger lassen muss.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen und habe Dir nicht den Mut genommen. Wie gesagt, es wird regional unterschiedlich verfahren.
Gruß, Yvonne

blackmantiger
07.09.06, 20:52
Zum Thema: Prüfungskosten

Diese betragen in RLP 306 € für die schriftliche und mündliche Prüfung. Fällt man durch die mündliche Prüfung und muss alles wiederholen, darf man auch nochmals zahlen.
HPP arbeiten auf der Grundlage des HP-Gesetzes und üben Heilkunde aus.
Der psychologische Berater ist eine Erfindung der Fernlerninstitute, als Berufsbild nicht geschützt, und darf weder Krankheiten diagnostizieren, noch behandeln. Zuwiderhandlungen werden in D streng nach Strafrecht verfolgt.