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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sachkundenachweis für Freiverkäufliche Arzneimittel (IHK)



datkoelner
14.07.08, 20:53
Hallo liebe Forumler!

Gerne würde ich einen Lehrgang für die "Sachkundeprüfung für Freiverkäufliche Arzneimittel" absolvieren. Ich habe mir einige Ausbildungszentren (Bildungszentrum Neuwied usw.) angesehen und bin unter anderem auf

www.sachkundenachweis.info

gestossen. Hier im Forum las ich, dass einige den Sachkundenachweis schon in der Tasche haben. Gerne würde ich von euch erfahren, ob dieses Angebot der Sachkundeprüfungsvorbereitung ,vom Inhalt her, evt. zu empfehlen wäre.

Der Lehrgang wäre ein Fernlehrgang über vier Wochen. Hier ein paar Kurzinfos:

- individuelle Abstimmung der Inhalte auf die jeweilige IHK

- Betreuung auf der Lernplattform im Internet durch kompetente Fachkräfte bis zur bestandenen Prüfung

- herkömmliche Lernmaterialen (Lernmappe, DIHK-Fragenkatalog als Buch, auf Wunsch CD mit Lernmaterial zum Lernen ohne Internetverbindung)

- Paket mit den prüfungsrelevanten Teedrogen und Chemikalien (je nach IHK bis zu 70 Proben!)

Kosten würde der ganze Spass 265,- Euronen. :eek:

Lehrgangsinhalte:
Themengebiet 1: Arzneimittelbegriff und Begriffsbestimmungen

Themengebiet 2: Pflanzen, Chemikalien, Darreichungsformen in freiverkäuflichen Arzneimitteln

Themengebiet 3: Erkennung verwechselter, verfälschter oder verdorbener Arzneimittel

Themengebiet 4: Ordnungsgemäße Lagerung, Lagertemperatur, Verfalldatum

Themengebiet 5: Ordnungsgemäßes Abfüllen, Abpacken und Abgabe

Themengebiet 6: Unsachgemäßer Umgang mit Gefahren

Themengebiet 7: Arzneimittelgesetz und Heilmittelwerbegesetz

Die nette Dame der "eBildung AG" suchte mir direkt die zuständige IHK für Köln (also Mönchengladbach) und direkt die nächsten Prüfungstermine raus, was ich sehr gut fand. Einen Probezugang für die Demoversion gibt es direkt auch um sich einen Eindruck zu verschaffen. Außerdem macht die "eBildung AG" , laut Internetseite, die Sachkundeprüfungsvorbereitung für die REWE-Group.

Ich würde mich echt super über eure Meinungen freuen.

Alles Gute

Marc :)

Petra R.
14.07.08, 21:01
Hallo Marc

Sorry,ich bin gerade total geschockt.:eek:
Ich habe diesen schein damals aus beruflichen gründen machen müssen.Ich habe in einem Drogeriemarkt gearbeitet und musste ihn haben,da ich sonst die Medis nicht hätte verkaufen dürfen.

Das ganze war dann ein Seminar:
Samstag,den ganzen Tag
Sonntag den halben Tag.

Es gab dann ein kleines Päckchen mit den Proben.......waren aber auch knapp 70 und eine DinA4 Mappe mit ein paar Stichpunkten zu den einzelnen Stoffen.
Aber das was du da angeführt hast...............zu dem Preis..............ist heftig.

Ach ja,die Prüfung war dann übrigens nach einer Woche und ich musste ein paar MC-Fragen beantworten und 5 Pflanzen/Stoffe mit Namen benennen.

Das war niemals nicht das Geld wert,was su nun zahlen sollst.:eek:

Nici
14.07.08, 21:13
Ich liebäugele auch mit dem Schein. Kann man damit wirklich als Heilpraktiker Teedrogen und andere freiverkäufliche Medikamente verkaufen (mit Gewerbeschein), z.B. auch Schüssler-Salben oder selbst zubereitete Produkte usw.?
Petra, wo hast Du den denn gemacht und wieviel hat das ganze in etwa gekostet?

Petra R.
14.07.08, 21:15
Ich liebäugele auch mit dem Schein. Kann man damit wirklich als Heilpraktiker Teedrogen und andere freiverkäufliche Medikamente verkaufen (mit Gewerbeschein), z.B. auch Schüssler-Salben oder selbst zubereitete Produkte usw.?
Petra, wo hast Du den denn gemacht und wieviel hat das ganze in etwa gekostet?

Nici,ich habe gar nichts bezahlt,das hat damals die Firma gezahlt.
Das Seminar war in Braunschweig und die Prüfung habe ich damals in Potsdam gemacht.

Im Premiumforum steht dazu ja schon einiges drüber,welche Vorteile dieser Schein für den HP hat.Ich gehe gleich mal runter und stöber mal,denn so ganz genau weis ich es noch nicht:)

datkoelner
14.07.08, 21:19
Hi Petra!

Ich finde es auch sehr viel Geld. Allerdings habe ich einen anderen Beitrag von Nicky gelesen (ich habe leider keine Ahnung wie man einen Link zum anderen Beitrag macht... ) Im Premiumforum zu Phytotherapie und dann zu Allgemeines; Thema: Rechtliches.

Sorry. Von hinten durch die Brust ins Auge. :)

Bei dem Beitrag von Nicky berichtete sie über die Bundesfachschule des Lebensmittelhandels (Bildungszentrum Neuwied). Dort kostete der Lehrgang wohl auch 295,- €! Wann hast du den Schein denn gemacht?? Ich habe mich mal durch die Lehrgangsinhalte gewühlt und finde die echt umfangreich.

Aber darum poste ich es hier ja... :D:D

Petra R.
14.07.08, 21:25
Ich denke du meinst das hier:
http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php?p=128692#post128692

Das habe ich eben gesucht*lach*Danke:)

bei mir ist es schon ein paar Jahre her,dass ich den Schein machen musste.Mittlerweile sage ich dann,zum Glück habe ich ihn.

Das was du da an Lehrgangsinhalten angegeben hast,haben wir zum großen Teil nur kurz angesprochen und es war nicht Prüfungsrelevant.
Aber ich denke,man muss was bieten,wenn man einen fernlehrgang zu dem Preis deklariert.
Mal sehen,ob Labbi/Heike sich hier auch äussert.Sie hat den Schein,glaube ich auch machen müssen

datkoelner
14.07.08, 21:28
@ Petra

Rrrrichtig...

Wie geht das mit dem Verlinken nochmal?? :o :confused: :o

Bin gerade auf der Arbeit. Wenn ich später Zeit habe schreibe ich einen ausführlicheren Teil der Lehrgangsinhalte.

Petra R.
14.07.08, 21:30
@ Petra

Rrrrichtig...

Wie geht das mit dem Verlinken nochmal?? :o :confused: :o

Bin gerade auf der Arbeit. Wenn ich später Zeit habe schreibe ich einen ausführlicheren Teil der Lehrgangsinhalte.

Oben in der Explorerleiste den geöffneten Link markieren und dann kopieren.Dann wieder in das Posting,wo der Link rein soll und rechten Mausklick und dann einfügen.Dann sollte es klappen;)

ich bin gespannt,was du berichten wirst und verabschiede mich nun zur Nacht!!

datkoelner
14.07.08, 21:32
Super. Danke :)

Gute Nacht. :D

labbi96
14.07.08, 21:51
Nici,ich habe gar nichts bezahlt,das hat damals die Firma gezahlt.
Das Seminar war in Braunschweig und die Prüfung habe ich damals in Potsdam gemacht.

Im Premiumforum steht dazu ja schon einiges drüber,welche Vorteile dieser Schein für den HP hat.Ich gehe gleich mal runter und stöber mal,denn so ganz genau weis ich es noch nicht:)

Ich habe damals die AUsbildung zur Draogistin gemacht. Da mussten wir auch neben der ganz normalen Abschlußprüfung diese Prüfung ablegen.
Während der Ausbildung haben wir 3 Jahre lang Drogen, Gifte und Arzneimittelkunde gehabt, mussten ein Herbarium anlegen und wurden entsprechend darauf vorbereitet.
Bezahlen musste ich dafür damals auch nichts, gehörte ja zur AUsbildung-

LG
Heike

datkoelner
14.07.08, 22:29
Kleiner Auszug der Lehrgangsinhalte (Demo-Version IHK Erfurt) :

- Vertriebsformen für Arzneimittel (Verschreibungspflicht, Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit etc.)

- Sachkenntnisprüfung und gesetzliche Grundlagen

- AMG

- Arzneibuch

- Heilmittelwerbegesetz

- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

- Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

- Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (wird nur angeschnitten)

- Prüfungsdrogen (für die IHK Erfurt): Anisfrüchte, Bärentraubenblätter, Birkenblätter, Brennesselkraut, Eibischwurzel -und blüten, Eichenrinde, Fenchelfrüchte, Hagebuttenfrüchte

- Wirkstoffe und Anwendungsgebiete: Bitterstoffe, Ätherische Öle, Schleimstoffe, Gerbstoffe, Flavonoide, Saponine, Vitamine

- Praktische Prüfung (Erkennen der Drogen etc.)

und, und,und.

Wer interessiert ist, einfach unter www.sachkundenachweis.info die Demo-Version anfordern.

Grüße

Marc

Petra R.
15.07.08, 07:21
Hmm................das wird das ja doch sehr unterschiedlich gehandhabt mit der Ausbildung.

Ich denke,dann ist das mit den 4 Wochen und dem Stoff ganz ok,wenn Heike das auch über einen so langenZeitraum gelernt hat.

Und ich??Ich habe einfach Glück gehabt,dass ich das kurz und knackig machen konnte:)

tophinavani
15.07.08, 09:07
Hi,

ich find das Angebot gar nicht so schlecht.
Hab mal geschaut, was das bei Impulse kostet. Ich mach ja dort den HP und die sind ja echt günstig...
Aber der Sachkundenachweis läuft dort über einen Fernlehrgang von 6 Monaten und kostet 330 €. Die Drogen etc. müssen noch extra gekauft werden.

Von daher.. danke für die INfo... hab mir den Link abgespeichert.

Gruss Silke.

rabenstein
15.07.08, 12:46
Hier noch ein kurzgefaßtes Merkblatt dazu
http://www.ihk-siegen.de/fileadmin/Geschaeftsfelder/Recht_und_Fairplay/Merkblaetter/Handels_und_Firmenrecht/Sachkundepruefung_fuer_den_Handel_mit_freiverkaeuf lichen_Arzneimitteln.pdf

Liebe Grüße

Inge

rabenstein
15.07.08, 12:51
Mit einer pharmazeutischen Vorbildung (Studium, Fachschule) gilt der Nachweis übrigens als erbracht.

Ich hatte mich da schon mal kundig gemacht, weil es mit diesem Schein möglich ist, nicht apothekenpflichtige Arzneimittel zu verkaufen. Das ergibt für einige von uns eine weitere Möglichkeit z.B. selbst hergestellte Phytotherapeutika zu verkaufen.

Grüßle

Inge

Nici
15.07.08, 13:12
Hallo Inge :hutwink:,
wenn man diesen Schein hat, darf man dann z.B. selbst hergestellte Teemischungen oder Salbenzubereitungen verkaufen? Also aus den Zutaten, die ich frei in der Apo beziehen kann? Ein klares "Ja" hat mir da nämlich noch keiner gegeben, denn das wäre ja eigentlich dem Apotheker vorbehalten.

Von der IHK hier habe ich folgendes per Mail auf meine Anfrage bekommen:

"Das Bearbeiten und Verarbeiten von Stoffen darf nur der Apotheker.
Der sachkundige Einzelhändler darf in keinem Fall Stoffe verarbeiten oder bearbeiten."

Ich habe das erst mal als Nein für mich gewertet, aber lieber wäre mir gewesen, wenn sie geschrieben hätten, Ja - das dürfen Sie nach bestandener Prüfung oder Nein - das dürfen Sie auch mit der Prüfung nicht.

datkoelner
15.07.08, 13:29
Hallo Inge.


Ich hatte mich da schon mal kundig gemacht, weil es mit diesem Schein möglich ist, nicht apothekenpflichtige Arzneimittel zu verkaufen. Das ergibt für einige von uns eine weitere Möglichkeit z.B. selbst hergestellte Phytotherapeutika zu verkaufen.

Und wie sieht das genau aus? Darf man im Handel gekaufte Einzeldrogen zu einem Teegemisch verarbeiten und dann verkaufen?

Wie sieht es mit dem Verkauf von Gewürzen und Einzelteesorten wie z.B. Minze aus? Also wenn diese nicht als Arzneimittel sondern als Genussmittel verkauft werden?

Dürfte man Einzelteesorten und Gewürze (keine Arzneimittel da gleichbleibende Qualität gewährleistet sein muss) auch selbst anbauen und verkaufen (Möchte gerne einen kleinen Hofladen auf dem Bauernhof meiner Mutter eröffnen... :D )?

Fragen über Fragen. Wo erkundigt man sich am besten? Gewerbeamt?

:025:

datkoelner
15.07.08, 13:30
Hallo Inge :hutwink:,
wenn man diesen Schein hat, darf man dann z.B. selbst hergestellte Teemischungen oder Salbenzubereitungen verkaufen? Also aus den Zutaten, die ich frei in der Apo beziehen kann? Ein klares "Ja" hat mir da nämlich noch keiner gegeben, denn das wäre ja eigentlich dem Apotheker vorbehalten.

Von der IHK hier habe ich folgendes per Mail auf meine Anfrage bekommen:

"Das Bearbeiten und Verarbeiten von Stoffen darf nur der Apotheker.
Der sachkundige Einzelhändler darf in keinem Fall Stoffe verarbeiten oder bearbeiten."

Ich habe das erst mal als Nein für mich gewertet, aber lieber wäre mir gewesen, wenn sie geschrieben hätten, Ja - das dürfen Sie nach bestandener Prüfung oder Nein - das dürfen Sie auch mit der Prüfung nicht.

Hallo Nici.

Sorry. Unsere Beiträge haben sich überschnitten... :)

seelchen
15.07.08, 14:16
Hallo Inge.



Und wie sieht das genau aus? Darf man im Handel gekaufte Einzeldrogen zu einem Teegemisch verarbeiten und dann verkaufen?

Ja, das darfst Du.

Wie sieht es mit dem Verkauf von Gewürzen und Einzelteesorten wie z.B. Minze aus? Also wenn diese nicht als Arzneimittel sondern als Genussmittel verkauft werden?

Na klar, kannst Du Dein selbstgemachtes Kräutersalz verkaufen. Du darfst auch Tee Drogen untereinander mischen und verkaufen, Du darfst nicht "Hsilungsversprechen" oder z. B. "Schlaftee, Herztrunk" auf das Etikett schreiben. Du darfst aber Träum süss o. ä. drauf schreiben.

Dürfte man Einzelteesorten und Gewürze (keine Arzneimittel da gleichbleibende Qualität gewährleistet sein muss) auch selbst anbauen und verkaufen (Möchte gerne einen kleinen Hofladen auf dem Bauernhof meiner Mutter eröffnen... :D )?

Da bin ich im Moment überfragt, ich glaube ja, muss aber noch mal nachlesen.

Fragen über Fragen. Wo erkundigt man sich am besten? Gewerbeamt?

:025:

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

Vielleicht weiß Inge dazu mehr.

Lieben Gruß
Duschi

Nici
15.07.08, 14:42
Duschi, bist Du Dir ganz sicher mit den Teemischungen? Dann verstehe ich nämlich die IHK-Antwort überhaupt nicht :mad:. Denn die hab ich so aufgefasst, als ob meine Frage allein schon zum Kopfschütteln und große Augen kriegen wär :rolleyes:.
Was sagst Du denn zu der IHK-Aussage?

Ach so, hab noch folgendes dazu bekommen: Der Einzelhändler mit Sachkundenachweis darf lediglich umfüllen, abfüllen, abpacken, kennzeichnen. Er darf aber nicht gewinnen, verändern, verarbeiten, zubereiten oder mischen.

rabenstein
15.07.08, 15:40
Also, so ganz einfach ist das nicht
Grundsätzlich ist richtig, was Duschi schreibt
Aber!
Die Bestandteile der Teemischung dürfen keine Arzneimittel sein, zur Herstellung von AM braucht man die Erlaubnis nach §4 AMG
Auf der Packung darf keine Verwendung angegeben sein (hat Duschi ja schon geschrieben)
Die Vorschriften des LmBG müssen eingehalten werden

d.h. unter anderem
Mindesthaltbarkeit (belegbar!) oder dann eben "zum sofortigen Verbrauch bestimmt"
bestimmte Qualitätsmerkmale (z.B. Asche, Reinheit)
Die RhmV muß eingehalten werden (= Rückstandshöchstmengenverordnung), das betrifft vor allem Pflanzenschutzmittel, Mykotoxine und Schwermetalle
Zubereitungshinweis (wichtig!!!) oder Einhaltung der mikrobiologischen Vorschriften (EHIA)

Am besten erkundigt man sich bei einem Inhaber eines Hofladens, welche Behörden und Vorschriften nun relevant sind.

Liebe Grüße und nicht entmutigen lassen:)

Inge

ceridwen
15.07.08, 19:18
ich bin jka auch am überlegen, ob ich mir meine ausbildung anerkennen lasse...

ich habe beim suchen folgendes gefunden:
http://www.sachkundenachweis.info/index.php?id=ohne_nachweis

Welche Arzneimittel dürfen ohne einen besonderen Sachkenntnisnachweis verkauft werden?

Ohne Nachweis dürfen verkauft werden:

* Fertigarzneimittel (im Voraus hergestellte und verpackte Arzneimittel) mit ihrem verkehrsüblichen deutschen Namen bezeichnet, die in ihren Wirkungen allgemein bekannte Pflanzen oder Pflanzenteile sowie Press-Säfte aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen, sofern nur mit Wasser gelöst, enthalten,

* Heilwasser und deren Salze in ihrem natürlichen Mischungsverhältnis oder ihre Nachbildungen,

* zur Verhütung von Schwangerschaften oder Geschlechtskrankheiten bestimmte Fertigarzneimittel,

* flüssige Verbandsstoffe, die zu ihrer Entkeimung mit nicht verschreibungspflichtigen Stoffen oder Zubereitungen versehen sind,

* ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmte Desinfektionsmittel,

* ausschließlich zur Anwendung bei Zierfischen, Zier- oder Singvögeln, Brieftauben, Terrarientieren oder Kleinnagern bestimmte Fertigarzneimittel.

Keine Arzneimittel sind diätetische Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel.


wenn man dem glauben schenken darf, dann darfst du tee mischen, salben "kochen" und verkaufen, auch ohne den nachweis ?

bin grad total verwirrt...

lg
susi

Nici
15.07.08, 19:26
Na, dann bräuchte ich diesen Schein doch gar nicht - alles sehr verwirrend :rolleyes:

Petra R.
16.07.08, 07:58
ich bin jka auch am überlegen, ob ich mir meine ausbildung anerkennen lasse...

ich habe beim suchen folgendes gefunden:
http://www.sachkundenachweis.info/index.php?id=ohne_nachweis

Welche Arzneimittel dürfen ohne einen besonderen Sachkenntnisnachweis verkauft werden?

Ohne Nachweis dürfen verkauft werden:

* Fertigarzneimittel (im Voraus hergestellte und verpackte Arzneimittel) mit ihrem verkehrsüblichen deutschen Namen bezeichnet, die in ihren Wirkungen allgemein bekannte Pflanzen oder Pflanzenteile sowie Press-Säfte aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen, sofern nur mit Wasser gelöst, enthalten,

* Heilwasser und deren Salze in ihrem natürlichen Mischungsverhältnis oder ihre Nachbildungen,

* zur Verhütung von Schwangerschaften oder Geschlechtskrankheiten bestimmte Fertigarzneimittel,

* flüssige Verbandsstoffe, die zu ihrer Entkeimung mit nicht verschreibungspflichtigen Stoffen oder Zubereitungen versehen sind,

* ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmte Desinfektionsmittel,

* ausschließlich zur Anwendung bei Zierfischen, Zier- oder Singvögeln, Brieftauben, Terrarientieren oder Kleinnagern bestimmte Fertigarzneimittel.

Keine Arzneimittel sind diätetische Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel.


wenn man dem glauben schenken darf, dann darfst du tee mischen, salben "kochen" und verkaufen, auch ohne den nachweis ?

bin grad total verwirrt...

lg
susi

Ich jetzt aber auch.Als ich in der Drogerie gearbeitet habe und den schein noch nicht hatte,wurde das regal mit den Medikamenten mit meinem Laken abgehängt,wenn ich alleine was,weil ich sie nicht verkaufen durfte:(

Da scheint sich ja ettliches geändert zu haben

Nici
16.07.08, 12:31
Die widersprechen sich dann aber auf der Seite; denn da steht außerdem:

"Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen.
Dies können sein

der Unternehmer,
sein Vertreter,
Verkaufspersonal.

Sachkenntnis hat, wer die Sachkundeprüfung vor einer Handelskammer besteht.

Und dies hier

"Fertigarzneimittel (im Voraus hergestellte und verpackte Arzneimittel) mit ihrem verkehrsüblichen deutschen Namen bezeichnet, die in ihren Wirkungen allgemein bekannte Pflanzen oder Pflanzenteile sowie Press-Säfte aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen, sofern nur mit Wasser gelöst, enthalten,"

könnte eineseits bedeuten, dass es sich um selbst gefertigte Arzneimittel handelt oder aber schon um industriell hergestellte Fertigarzneimittel - aber dann hätte Petra wieder recht, die darf man ohne den Sachkundenachweis nicht verkaufen :confused:.

Habt Ihr mal auf der HP den Test gemacht? Ich hatte leider nur 8 von 12 richtig, und man bekommt keine Auflösung, darum weiß ich jetzt nicht, welche Antworten falsch waren. Wenn den einer von Euch mit 0 Fehlern besteht, könnte der jenige eventuell mal die relevanten Fragen und Antworten hier posten, denn dann würden wir vieleicht auch etwas klarer sehen?

datkoelner
16.07.08, 16:22
Hallo Nici.


Die widersprechen sich dann aber auf der Seite; denn da steht außerdem:

"Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen.
Dies können sein

der Unternehmer,
sein Vertreter,
Verkaufspersonal.

Sachkenntnis hat, wer die Sachkundeprüfung vor einer Handelskammer besteht.

Und dies hier

"Fertigarzneimittel (im Voraus hergestellte und verpackte Arzneimittel) mit ihrem verkehrsüblichen deutschen Namen bezeichnet, die in ihren Wirkungen allgemein bekannte Pflanzen oder Pflanzenteile sowie Press-Säfte aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen, sofern nur mit Wasser gelöst, enthalten,"

Das haben die von dem Formblatt der IHK nur übernommen.

http://83.220.130.124/media/upload/ihk/imap/20080707/SU_Arzneimittel_062008.pdf

Ich werde mich in den nächsten Tagen mit Ämtern und der IHK mal auseinandersetzen (da habe ich mir aber was vorgenommen... :rolleyes: ) und das Ergebnis hier posten.

Grüße

Petra R.
16.07.08, 16:40
Hallo Nici.



Das haben die von dem Formblatt der IHK nur übernommen.

http://83.220.130.124/media/upload/ihk/imap/20080707/SU_Arzneimittel_062008.pdf

Ich werde mich in den nächsten Tagen mit Ämtern und der IHK mal auseinandersetzen (da habe ich mir aber was vorgenommen... :rolleyes: ) und das Ergebnis hier posten.

Grüße


Oh ja,das ist lieb.
Wäre interessant zu erfahren,ob sich wirklich was geändert hat!!

Nici
16.07.08, 21:15
Dafür danke ich Dir schon jetzt :hutwink:, find ich echt supi von Dir.

seelchen
17.07.08, 06:29
Hallo Nici.



Das haben die von dem Formblatt der IHK nur übernommen.

http://83.220.130.124/media/upload/ihk/imap/20080707/SU_Arzneimittel_062008.pdf

Ich werde mich in den nächsten Tagen mit Ämtern und der IHK mal auseinandersetzen (da habe ich mir aber was vorgenommen... :rolleyes: ) und das Ergebnis hier posten.

Grüße

Das würde mich auch interessieren ob sich da wieder Änderungen ergeben haben. Bei mir ist ea auch schon eine Weile her. Es kann auch sein das jedes Bundesland andere Masstäbe setzt bzw. das die IHK´s nicht die gleichen Auflagen haben.

LG Duschi

herbanoita
17.07.08, 11:43
Nur mal so angemerkt.

Kann man die Prüfung auch ohne die Schulung machen.
Kostet ca. 50 Euro direkt bei der IHK.

Habe den Schein damals auch von meinem AG bezahlt bekommen.
Hat damals 350 Mark gekostet!!! Naja Euro = DM und umgekehrt...

Meine Unterlagen von damals ca. 10 Jahre her (mein Gott wie die Zeit vergeht) waren noch so gut, dass eine Arbeitskollegin von mir mit diesen
Skripten in eigen Regie sich für die Prüfung vorbereitet hat und diese auch auf anhieb bestanden hat!!! :cool:

ceridwen
19.07.08, 20:14
hallo leute,
ich habe mich schon mal ein wenig informiert:
der sachkundenachweis befähigt aussschließlich ZUM VERKAUF.
es ist also so, dass das herstellen von arzneimitteln nach dem AMG geregelt wird.

ich bin aber noch dran, da die "lücken" zu finden, wann wir was 2produzieren" dürfen und das dann auch verkaufen...

lg
ceri

ceridwen
20.07.08, 18:46
Mit einer pharmazeutischen Vorbildung (Studium, Fachschule) gilt der Nachweis übrigens als erbracht.
... z.B. selbst hergestellte Phytotherapeutika zu verkaufen.

Grüßle

Inge

hallo inge,
laut meines "informanten" :D geht das eben nicht- das herstellen...

ich suche nämlich auch ne möglichkeit meine salbe zu verkaufen...

gibts im amg ne lücke, die wir nutzen können?

lg

rabenstein
20.07.08, 19:51
Ich bin schon am Nachforschen:cool:
Wir haben damals in unserer Apotheke ja auch selber gemachtes Zeug verkauft, ich werde mal nachfragen, wie das ins AMG paßt.
Muß man da nicht den QP haben, das war damals nämlich noch nicht

Wir müssen vermutlich unsere Produkte als Nahrungsergänzung, Pflegeprodukte o.ä. anbieten.
Mit Arzneimitteln wird es wohl schwierig.

Ich bina aber wie du schon auf der Suche nach der Lücke:p

Liebe Grüße

Inge

seelchen
20.07.08, 19:54
Ich hab es damals so gelernt das ich selbsthergestellte Produkte an Mann bringen kann, sie aber nicht als Heilmittel deklarieren darf!!!

Es ist zwar jetz ca. 5 Jahre her da wird sich doch nichts schon wieder was geändert haben!!!

rabenstein
20.07.08, 19:58
Ja so kenne ich das auch.
Wenn das nicht so wäre, dann dürfte Aldi und Lidl keinen Johanniskrauttee mehr verkaufen, oder?

Nici
20.07.08, 20:01
Aber dazu brauch ich dann trotzdem den AMG 50-Schein, wenn es gar keine Medikamente sind (oder nicht so deklariert werden)? Darf das dann nicht jeder verkaufen?

datkoelner
20.07.08, 20:33
Hallo ihr Lieben!

Ich stöber auch die ganze Zeit im Netz rum und habe folgenden Link gefunden:


http://www.gutefrage.net/frage/und-was-ist-mit-der-herstellung-von-kosmetik

(Der blaue Link) Eine Rechtanwaltskanzlei mit interessanten Links und Ansprechpartnern.
(Ich wusste gar nicht, dass es ein Kosmetikrecht gibt... :D )

Also Salben, so denke ich, könnte man halt als Kosmetik verkaufen. Heute ist meine letzte Schicht meiner Nachtdienstwoche. Nächste Woche klemme ich mich auch mal dahinter (Hatte bis jetzt keine Muse mit Behörden zu telefonieren... http://www.smileygarden.de/smilie/Schlafen/164.gif (http://www.smileygarden.de) )

ceridwen
20.07.08, 20:46
Ja so kenne ich das auch.
Wenn das nicht so wäre, dann dürfte Aldi und Lidl keinen Johanniskrauttee mehr verkaufen, oder?

m.E. falsch, denn die stellen ihn ja nicht her!
das herstellen ist nur in den apothekenbetriebsräumen unter aufsicht des apothekers mgl. (ausnahmen bilden die industriellen hersteller- sonderregelung)

der ihk schein befähigt dann zum verkauf (das darf das pharm. personal ja sowieso, deshab auch die anerkennung)

tees mischen und abgeben, darf man nicht! auch nicht BB oder der gleichen.

lg

ceridwen
20.07.08, 20:51
AMG § 13 Herstellungserlaubnis
(1) 1Wer Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, Testsera oder Testantigene oder Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder auf gentechnischem Wege hergestellt werden, sowie andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft gewerbs- oder berufsmäßig zum Zwecke der Abgabe an andere herstellen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. 2Das Gleiche gilt für juristische Personen, nicht rechtsfähige Vereine und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, die Arzneimittel zum Zwecke der Abgabe an ihre Mitglieder herstellen. 3Eine Abgabe an andere im Sinne des Satzes 1 liegt vor, wenn die Person, die das Arzneimittel herstellt, eine andere ist als die, die es anwendet. 4Satz 1 findet keine Anwendung auf Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes sowie auf Gewebezubereitungen, für die eine Erlaubnis nach § 20c erteilt wird.
(2) 1Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf nicht

1.
der Inhaber einer Apotheke für die Herstellung von Arzneimitteln im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs,
2.
der Träger eines Krankenhauses, soweit er nach dem Gesetz über das Apothekenwesen Arzneimittel abgeben darf,
3.
der Tierarzt im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke für

a)
das Umfüllen, Abpacken oder Kennzeichnen von Arzneimitteln in unveränderter Form,
b)
die Herstellung von Arzneimitteln, die ausschließlich für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegebene Stoffe oder Zubereitungen aus solchen Stoffen enthalten,
c)
die Herstellung von homöopathischen Arzneimitteln, die, soweit sie zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ausschließlich Wirkstoffe enthalten, die in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgeführt sind,
d)
das Zubereiten von Arzneimitteln aus einem Fertigarzneimittel und arzneilich nicht wirksamen Bestandteilen,
e)
das Mischen von Fertigarzneimitteln für die Immobilisation von Zoo-, Wild- und Gehegetieren,

soweit diese Tätigkeiten für die von ihm behandelten Tiere erfolgen,
4.
der Großhändler für das Umfüllen, Abpacken oder Kennzeichnen von Arzneimitteln in unveränderter Form, soweit es sich nicht um zur Abgabe an den Verbraucher bestimmte Packungen handelt,
5.
der Einzelhändler, der die Sachkenntnis nach § 50 besitzt, für das Umfüllen, Abpacken oder Kennzeichnen von Arzneimitteln zur Abgabe in unveränderter Form unmittelbar an den Verbraucher,
6.
der Hersteller von Wirkstoffen, die für die Herstellung von Arzneimitteln bestimmt sind, die nach einer im Homöopathischen Teil des Arzneibuches beschriebenen Verfahrenstechnik hergestellt werden.

2Die Ausnahmen nach Satz 1 gelten nicht für die Herstellung von Blutzubereitungen, Sera, Impfstoffen, Allergenen, Testsera, Testantigenen und radioaktiven Arzneimitteln.
(2a) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf ferner nicht der Inhaber einer Krankenhausapotheke oder einer Krankenhaus versorgenden Apotheke für die Herstellung von Arzneimitteln zur klinischen Prüfung bei Menschen, soweit es sich um das Umfüllen, Umpacken oder Umkennzeichnen von Arzneimitteln handelt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen sind, und die Arzneimittel zur Anwendung in den von diesen Apotheken versorgten Einrichtungen bestimmt sind.
(3) Eine nach Absatz 1 für das Umfüllen von verflüssigten medizinischen Gasen in das Lieferbehältnis eines Tankfahrzeuges erteilte Erlaubnis umfasst auch das Umfüllen der verflüssigten medizinischen Gase in unveränderter Form aus dem Lieferbehältnis eines Tankfahrzeuges in Behältnisse, die bei einem Krankenhaus oder anderen Verbrauchern aufgestellt sind.
(4) 1Die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem die Betriebsstätte liegt oder liegen soll. 2Bei Blutzubereitungen, Gewebezubereitungen, Sera, Impfstoffen, Allergenen, Gentransfer-Arzneimitteln, somatischen Zelltherapeutika, xenogenen Zelltherapeutika, gentechnisch hergestellten Arzneimitteln sowie Wirkstoffen und anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffen, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden, ergeht die Entscheidung über die Erlaubnis im Benehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde.

lg

ceridwen
20.07.08, 20:54
AMG § 50 Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
(1) 1Einzelhandel außerhalb von Apotheken mit Arzneimitteln im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, (das heißt ja, die sind schon fertig hergestellt...)darf nur betrieben werden, wenn der Unternehmer, eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. 2Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkenntnis besitzt.
(2) 1Die erforderliche Sachkenntnis besitzt, wer Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften nachweist. 2Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften darüber zu erlassen, wie der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis zu erbringen ist, um einen ordnungsgemäßen Verkehr mit Arzneimitteln zu gewährleisten. 3Es kann dabei Prüfungszeugnisse über eine abgeleistete berufliche Aus- oder Fortbildung als Nachweis anerkennen. 4Es kann ferner bestimmen, dass die Sachkenntnis durch eine Prüfung vor der zuständigen Behörde oder einer von ihr bestimmten Stelle nachgewiesen wird und das Nähere über die Prüfungsanforderungen und das Prüfungsverfahren regeln. 5Die Rechtsverordnung wird, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen.
(3) Einer Sachkenntnis nach Absatz 1 bedarf nicht, wer Fertigarzneimittel im Einzelhandel in den Verkehr bringt, die

1.
im Reisegewerbe abgegeben werden dürfen,
2.
zur Verhütung der Schwangerschaft oder von Geschlechtskrankheiten beim Menschen bestimmt sind,
3.
(weggefallen)
4.
ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmte Desinfektionsmittel oder
5.
Sauerstoff sind.


ich seh da die möglichkeit auch nur auf der kosmetikschiene....
für tiere ist das auch wieder anders!!!

lg

Nici
20.07.08, 20:58
Das heißt im Klartext, alles was Arzneimittel sind darf ich nicht selbst herstellen und diese dann verkaufen, nur fertig von Lidl, Rossmann, der Apotheke o.ö. weiter vertreiben. Das ist nicht das, was ich mir vorgestellt habe.

Alles was ich zubereite und nicht als Medikament deklariere kann ich als Kosmetika oder Lebensmittel verkaufen, brauche dafür aber nicht den AMG50-Schein?

Susi, stimmt das jetzt so??? :rolleyes:

ceridwen
20.07.08, 21:06
ja nici, genau.

sobald ich eine "offizielle" lücke habe schreib ich euch!

als hp darfst du in der apo (oder wo sonst eben) z.b. paracetamol kaufen und zum selbstkostenpreis (also den betrag den du gezahlt hast) wieder verkaufen...

!achtung mit BB- enfuhrgenehmigung etc!

schwer wird es auch vorm richter "johanniskrauttee" als kosmetikum zu verkaufen...

im prinzip ist es wieder nur ne sache, wie man das kind nennt..
fraglich bleibt dann noch, ob man, wenn man "kosmetik" und wellnessprodukte "vertickt" nen gewerbeschein braucht...da hängen dann auch wieder ihk- beiträge dran...

wo kein richter da kein kläger....
aber wehe es kriegt einer ne nebenwirkung (oder pickel)...

schwierige sache, ne!

lg
susi

Nici
20.07.08, 21:18
Ich sehe gerade irgendwie den Sinn dieses Scheines nicht so richtig :o. Ich dachte wirklich, damit könnte man beispielsweise zwei/drei Kräuter mischen und als Teezubereitung abgeben (z.B. Beruhigung mit Melisse, Lavendel und Baldrian) oder Propolis-Salben herstellen oder Bädermischungen oder ähnliche Sachen. Das scheint ja so (zumindest ohne die Lücke im AMG :rolleyes:) nicht zu funktionieren. Dieses Thema ist wirklich verwirrend.

Und dann bin ich jetzt doch darüber gestolpert, wenn ich mit Schein Umfüllen und Abpacken darf, ja WAS denn genau :confused:. Ich denke, zum Verkauf stehen mir nur Fertigarzneimittel zur Verfügung; und die werd ich ja wohl nicht in Großgebinden kaufen und in kleine dekorative Fläschchen oder Döschen umfüllen - das wäre für mich ja fast Betrug :eek:, das gleiche Medikament in einer Verpackung meiner Art umzufüllen und zu verkaufen.

ceridwen
20.07.08, 21:41
gut. pass auf.
es sollen ja leider künftig mehr und mehr arzneimittel im supermarkt vertickt werden...
was aber ohne die (ihk-)lücke im AMG gar nicht geht....

z.b. kann aldi nun 25kg kamillenblüten kaufen und der mitarbeiter, der den sachkundenachweis hat, darf die 25kg in kleine beutelchen füllen zu 100g und sachkundig beschriften. und das dann verkaufen...

aldi kann auch 75205 st pillen mit johanniskraut und baldrian kaufen und umfüllen, wenn mind. 1 mitarbeiter die sachkenntnis besitzt...

verstehst du was ich meine?
der ma darf die pillen nicht selbst pressen....
oder die kamillen selbst pflücken...

lg

Nici
20.07.08, 21:51
Und ICH :cool: dürfte das auch, also etliche Kilo Kamille kaufen oder Melisse oder Brennnessel oder was auch immer, die dekorativ umfüllen und sachgerecht kennzeichnen und dann verkaufen, als Arznei-Tee oder als medizinischen Badezusatz?

ceridwen
20.07.08, 21:53
wenn du den sackundenachweis hast....

Nici
20.07.08, 21:54
klar, das habe ich vorausgesetzt :D

ceridwen
20.07.08, 21:57
aber du darfst die einzelnen bestandteile auch nur einzeln umfüllen und verkaufen!
nicht, dass du das "versehentlich" zusammen tust :D:D:D

Nici
20.07.08, 22:02
ABER ich kann sagen, 1TL von Mischung A, 2 TL von Mischung B und 1 EL von Mischung C aufbrühen :D, so wird das ganze individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt - oder ich sage morgens Mischung A und B, abends Mischung B und C und so; der Schein wird wieder interessanter :D

herbanoita
21.07.08, 13:32
Danke für den tollen Link!
Habe gleich mal Zugangsdaten angefordert. :cool:

Sicher ist die Prüfung nicht ohne, aber wer interessiert ist und weiß wie man lernt, der kann es auch ohne teure Schulung schaffen.
Es wäre sinnvoll ein paar Drogen aus der Apotheke zu holen.
Die gängigsten Drogen wäre:


Blätter:
Bärentraubenblätter
Birke
Melisse
Pfefferminze
Rosmarinblätter
Salbei
Weißdorn (mit Blüten)

Blüten:
Arnika
Holunder
Kamilie
Lindenblüten
Malve
Ringelblumenblüten
Schlüsselblume

Früchte:
Anis
Fenchel
Hagebutten
Heidelbeeren
Kümmel
Wacholderbeeren

Kraut:
Brennessel
Löwenzahn
Mistelkraut
Wermut
Tausengüldenkraut
Zinnkraut

Rinde:
Eiche

Samen:
Kürbissamen
Leinsamen
Senfsamen (weiß)

Wurzeln:
Baldrian
Eibisch
Enzian
Süßholz

Wurzelstöcke:
Ingwer

Zapfen:
Hopfen

4 davon werden geprüft...

herbanoita
21.07.08, 14:20
Wäre das nicht auch interessant mit hier ins Forum aufzunehmen?
Die Multiple-Choice Fragen liegen mir vor! OK aus dem Jahre 1995...
Aber wie schon erwähnt haben die ausgereicht um 2007 die Prüfung im Alleingang zu bestehen. Der praktische Teil bezieht sich ja nur auf die Erkennung von willkürlichen 4 aus der Liste von oben... ich kann mich nicht an mehr errinnern.

rabenstein
21.07.08, 14:44
Das können wir gerne machen.
Allerdings sind, soweit ich weiß, mehr als 100 neue Fragen dazu gekommen. Vielleicht kennt jemand eine Quelle, wo wir die beschaffen könnten

Liebe Grüße

Inge

Nici
21.07.08, 16:09
Eine super tolle Idee, wie ich finde :juchu::juchu::juchu:.

Danke für Eure Mühe :)!

herbanoita
21.07.08, 16:15
Also mein Buch enthält einen

Teil A Fragen und Antworten in schriftlicher Form
Abs. 1 Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel 84 Fragen
Abs. 2 übliche Pflanzen und Darreichungsform 142 Fragen
Abs. 3 öh der scheint weg zu sein (Da das ist der Praxisteil gewesen!!!)
Abs. 4 Ordnungsgemäße Lagerung 10 Fragen
Abs. 5 Abfüllen, Abpacken und Abgabe 78 Fragen
Abs. 6 unsachgemäßer Umgang/Gefahren 17 Fragen
Abs. 7 AMG, Werbung & Co. 75 Fragen

und

Teil B Fragen und Antworten zur mündlichen Prüfung
ich kann mich an keine errinnern. Kann es sein, dass nur Wackelkanditaten die machen müssen? *nurmalsodummfrag* evtl. auch ein Fall für Ginkgo bei mir... *mh*
Abs. 1 Sortiment 57 Fragen
Abs. 2 übliche Pflanzen und Chemikalien und Darreichungsformen 230 Fragen
Abs. 3 verwechselte. verfälschte oder verdorbene fv-Arzneimittel 29 Fragen
Abs. 4 Lagerung 59 Fragen
Abs. 5 Abfüllen, abpacken und Abgabe 14 Fragen
Abs. 6 unsachgemäßer Umgang/Gefahren 13 Fragen
Abs. 7 Werbung 87 Fragen

Soweit mal der kurze Überblick... ich denke wenn wir die alle durch haben, dann haben wir auch irgendwoher die restlichen neuen 100 Fragen her.

*puh* ich hoffe ich habe hier nicht meinen Mund zu voll genommen. ich frage mich gerade wann ich das alles tippen soll???

Petra R.
21.07.08, 16:21
Das wäre ja eine tolle Sache.
Ich meine,ich habe den Schein ja,aber ist ja wie beim Führerschein...........ob ich den heute nochmal bestehen würde????:o

Ich bin gespannt und fände es toll,wenn du das machen würdest,soweit du denn Lust und Zeit hast;)
Mach doch einfach einen neuen Thread auf,weil hier in diesem ja auch viel rechtliches drin steht,dann kommt man nicht durcheinander;)

rabenstein
21.07.08, 16:24
Hallo an alle Interessierten für diesen kleinen Lehrgang

Der Übersicht halber lege ich mal einen neuen Thread an und verschibe die erste Frage (danke dafür:)) gleich mal dahin

Hier können wir dann weiter über das Thema allgemein diskutieren.
Einverstanden?

Liebe Grüße

Inge

Petra R.
21.07.08, 16:25
Hallo an alle Interessierten für diesen kleinen Lehrgang

Der Übersicht halber lege ich mal einen neuen Thread an und verschibe die erste Frage (danke dafür:)) gleich mal dahin

Hier können wir dann weiter über das Thema allgemein diskutieren.
Einverstanden?

Liebe Grüße

Inge

Klasse Inge:)

das war ja auch meine Idee.Dann flitze ich mal rüber und beantworte die Frage:D

seelchen
21.07.08, 17:28
Das können wir gerne machen.
Allerdings sind, soweit ich weiß, mehr als 100 neue Fragen dazu gekommen. Vielleicht kennt jemand eine Quelle, wo wir die beschaffen könnten

Liebe Grüße

Inge

Die 100 neuen Fragen habe ich.

Ich hab gerade nachgeschaut welche Drogen im BS abgefragt werden. Es sind nur 28!!!

LG Duschi

seelchen
21.07.08, 17:31
@herbanoita
*puh* ich hoffe ich habe hier nicht meinen Mund zu voll genommen. ich frage mich gerade wann ich das alles tippen soll???

Ich glaube ich habe ie gleichen Bücher wie Du. Ich werde Dir bischen beim tippen helfen :).

LG Duschi

Petra R.
21.07.08, 17:33
@herbanoita
*puh* ich hoffe ich habe hier nicht meinen Mund zu voll genommen. ich frage mich gerade wann ich das alles tippen soll???

Ich glaube ich habe ie gleichen Bücher wie Du. Ich werde Dir bischen beim tippen helfen :).

LG Duschi

Boh,ihr seid Schätze.ich habe Blut geleckt und freu mich drauf:)

seelchen
21.07.08, 17:39
Boh,ihr seid Schätze.ich habe Blut geleckt und freu mich drauf:)

Jetzt musste ich lachen. Ich habe gerade meine Bücher und Aufzeichnungen rausgesucht, ich habe nämlich auch Blut geleckt. :D :D

seelchen
21.07.08, 17:45
Die Drogen die noch vor 2 Jahren im BS abgefragt wurden:

Blätter:
Bärentraubenblätter
Birke
Melisse
Pfefferminze
Rosmarinblätter
Salbei
Weißdorn (mit Blüten)

Blüten:
Holunder
Kamilie
Lindenblüten

Früchte:
Anis
Fenchel
Hagebutten
Kümmel
Wacholderbeeren

Kraut:
Brennessel
Löwenzahn
Mistelkraut
Wermut

Rinde:
Eiche

Samen:
Kürbissamen
Leinsamen

Wurzeln:
Baldrian
Süßholz

Zapfen:
Hopfen

4 davon werden geprüft...

Petra R.
21.07.08, 17:48
*lol*
Duschi,blätter mal eine Seite zurück.:D:cool:
Naja,doppelt hält besser????:D

seelchen
21.07.08, 17:53
*lol*
Duschi,blätter mal eine Seite zurück.:D:cool:
Naja,doppelt hält besser????:D

Das habe ich gesehen. Im BS werden weniger Drogen abgefragt. Deshalb die BS Liste.

rabenstein
21.07.08, 18:01
Ich bin ja begeistert von Euch:juchu:

Liebe Grüße

Inge

seelchen
21.07.08, 18:16
Ich bin ja begeistert von Euch:juchu:

Liebe Grüße

Inge

Inge, bleib auf dem Teppich. So viel ist es nun wirklich nicht!!!

Aber trotzdem .... DANKE :D

Lieben Gruß zurück
Duschi

herbanoita
22.07.08, 08:33
*mpf* nun muß ich auf die Suche gehen wo sich nun die Fragen tummeln...

Dumdidu..

seelchen
22.07.08, 08:45
*mpf* nun muß ich auf die Suche gehen wo sich nun die Fragen tummeln...

Dumdidu..

Guten Morgen,

suchst Du vielleicht das hier :D:

http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php?t=8094


LG Duschi

sunshine
22.07.08, 10:14
na prima :rolleyes: da diskutiert ihr hier seitenweise über den Sachkundenachweis und niemand sagt mir das :waah:

Und ich frag mich wie das plötzlich mit den MC-Fragen nebenan kommt :waah:

@ ceridwen: Es muß ja einen Weg geben, deine Salbe zu verkaufen. Andre HPs machen das ja auch. Ich weiß nur nicht, ob du dazu noch extra eine Firma anmelden mußt? Vllt. ist es das? :confused:

Petra R.
22.07.08, 10:18
na prima :rolleyes: da diskutiert ihr hier seitenweise über den Sachkundenachweis und niemand sagt mir das :waah:

Und ich frag mich wie das plötzlich mit den MC-Fragen nebenan kommt :waah:

@ ceridwen: Es muß ja einen Weg geben, deine Salbe zu verkaufen. Andre HPs machen das ja auch. Ich weiß nur nicht, ob du dazu noch extra eine Firma anmelden mußt? Vllt. ist es das? :confused:

Ne,oder????Dann solltest du vieleicht mal ein Posting von Anfang an lesen;)
Hat sich damit denn dann deine Frage nach der Definition erledigt??

sunshine
22.07.08, 10:20
Ne,oder????Dann solltest du vieleicht mal ein Posting von Anfang an lesen;)
Hat sich damit denn dann deine Frage nach der Definition erledigt??

:rolleyes: ich hab doch diesen Thread hier gerade eben erst gesehen Petra :eek: ich les doch längst nicht mehr alles :rolleyes:

und jaaaaaa, hat es, danke :023:

seelchen
22.07.08, 10:24
hallo inge,
laut meines "informanten" :D geht das eben nicht- das herstellen...

ich suche nämlich auch ne möglichkeit meine salbe zu verkaufen...

gibts im amg ne lücke, die wir nutzen können?

lg

Hallo ceri,

es gibt bestimmte Vorschriften die Du bei der Herstellung von "Dingen" zu beachten hast. Da musst Du nicht Apotheker oder Industrieller sein. Natürlich mit IHK-Schein.

Du darfst blos die hergestellten Dinge nicht als MEDIZIN anbieten und auch keine Heilung versprechen!
Um die Sachen zu verkaufen benötigst Du einen Gewerbeschein.

Tut mir leid, aber ich weiß nicht welche Lücke Du jetzt suchst?

Fragenden Gruß
Duschi

herbanoita
22.07.08, 10:28
Danke Seelchen! Ich glaub wir fahren jetzt gerade etwas zweigleisig... aber ich hoffe meine anfänglichen Schwierigkeiten werden mir verziehen!?

Grüßle

seelchen
22.07.08, 10:31
Danke Seelchen! Ich glaub wir fahren jetzt gerade etwas zweigleisig... aber ich hoffe meine anfänglichen Schwierigkeiten werden mir verziehen!?

Grüßle

So ging es mir am Anfang auch. Hab ziemlich viel gesucht. Gestern habe ich jemanden um Hilfe bitten müssen.

Aber die helfen alle.

LG Duschi

Löwe1985
07.09.08, 20:59
Hallo Ihr lieben, arbeite im 2 Berufsjahr in der Apotheke als PKA und habe diesen schein mit meiner ausbildung zusammen erhalten kann mich aber gerne bei der kammer erkundigen wo man diesen noch machen kann !

seelchen
08.09.08, 06:14
Hallo Löwe,

die Prüfung "für Freiverkäufliche Arzneimittel" werden bei der IHK gemacht, aber danke für Dein Angebot!!

Lieben Gruß
Duschi

Feenblume
15.09.08, 15:41
Ich hab den Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel auch wegen der Arbeit gemacht. Petra...kann es sein, dass wir es für die gleiche Firma machen mußten?:) Ich war drei Tage auf Lehrgang...und dann Prüfung bei der IHK in Ulm. Hat alles die Firma bezahlt....ohne diesen Schein dürfen wir nicht alleine im Laden sein. Bei mir sinds gut 5 Jahre her.
Ich hab auch gesehen, dass man den bei IMPULSE machen kann...in 6 Monaten!:eek: Kann es sein, dass es da Unterschiede gibt? Ich mein, wenn wir den in 3 Tagen gelernt haben....wozu braucht man dann 6 Monate?
Gruß Feenblume

Feenblume
17.09.08, 08:51
Wir haben damals auch den ganzen Tag durchgelernt...und abends haben wir dann eine Schachtel voll Drogen (in schönen kleinen Beutelchen) mit ins Hotel nehmen dürfen und haben die halbe Nacht alle zusammen gebüffelt und uns immer wieder abwechselnd ausgefragt über die Drogen. War schon heftig...aber auch lustig in der Runde. Und morgens beim Frühstück wieder gleich die Drogen mit auf dem Tisch.
Gruß Feenblume

Feenblume
17.09.08, 15:46
Meine Prüfung war in der IHK Ulm...waren auch alle ganz ok.
Hast du den Sachkundenachweis wegen der Firma "S..." gemacht, Nicky???
Gruß Feenblume:)

Kristall
19.09.08, 12:02
hallo zusammen,

ich habe den schein auch in meiner damaligen firma gemacht.

ein paar tage schulung in der zentrale...mit drogen etc. und am dritten tag sind wir in der früh in einen bus und nach ulm gefahren um dort die prüfung abzulegen.
ich weiss nicht wie es heute ist, aber wir sind eben mit dem bus aus bayern rüber nach bawü gefahren, weil dort die aufnahme zur prüfung leichter ist als in bayern.

liebe grüße kristall

Feenblume
19.09.08, 15:14
@ Kristall

Hallo...hast du vielleicht im Mai 2003 Prüfung gemacht?????

Kristall
20.09.08, 08:29
hi feenblume, nein.....ich hab ja jetzt extra nachgesehen, es war im november 2002.

liebe grüße kristall

bibi blocksberg
31.03.09, 14:50
Hallo zusammen


Ich blicke da irgend wie noch nicht durch
Kann man das auch ohne Kurs einfach die Prüfung machen?

Wäre für mich als angehende THP auch wichtig zu wissen

Bitte um aufklärung

anna2005
12.10.09, 01:55
Hallo,
ich habe mich durch den ganzen thread gelesen, bevor ich registriert war. und da stand irgendwo, dass ein extra thread aufgemacht werden sollte, in dem frage und antworten zu finden waren.
den kann ich aber leider nicht finden.
kann mir jemand helfen?? unter dem link stand nur 1 frage:-(

ich möchte mich schnellstmöglich auf die prüfung vorbereiten, kann aber nicht irgendwo übernachten ( weder zeitlich, noch finanziel, da grad große krise ). und im raum frankfurt wird erst wieder im kommenden jahr eine 6 monatige vorbereitung angeboten. sommer 2010 ist mir zu lang.
Werde es allein versuchen...

würde mich über unterstützung sehr freuen!

gruß
anna

anna2005
12.10.09, 13:13
hallo nicky!

danke für deine antwort.

damit ich nicht falsch verstanden werde:
"von einfach eben mal" schrieb ich nichts!
mir ist bewusst, dass ich für die prüfung lernen muß. aber da ich über keine finanziellen mittel verfüge, muss ich es mir weitestgehend selbst erarbeiten, wenn irgend möglich.
( ich bin noch in einem lernfenster/lernprozeß, da ich im letzten jahr und in diesem jahr bereits 2 große prüfungen abgelegt habe, bzw eine noch vor mir steht. das macht es einfacher, selbständig zu lernen )
und ich hatte hier einen thread gefunden, in dem es hieß, man werde fragen und antworten ins netz stellen.
möglicherweise wurde er gelöscht. ich kann ihn leider nicht finden.
er stammte aus dem jahr 2008.

bin nach wie vor für jede unterstützung dankbar.

lieben gruß
anna

anna2005
12.10.09, 13:40
als fernlehrgang ist dann der,den man über einen link der ihk findet,am günstigsten???
hab den namen jetzt vergessen...

MaliLucy
12.10.09, 19:41
Hab mich gerade mal durch den Tread gelesen und bin wiedermal dankbar dafür, dass der Schein in unserer THP-Ausbildung einschließlich Prüfung mit enthalten ist...ein Wochenende Seminar und am Montag Prüfung....

LG Yvonne

anna2005
12.10.09, 23:05
hallo nicky,

ich hatte mit herrn höppner heute mittag telefoniert. er sitzt als beisitzer in der prüfungskommission in frankfurt.
die frankfurter geben keine liste möglicher prüfungsrelevanter drogen aus.
er sagte, man müsse sie alle können, da man nicht wisse, was dran käme.
er meinte auch, die theorie könne man sich gut selbst aneignen mit der entsprechenden literatur. einzig die praxis wäre nicht so einfach, aber auch machbar.
in oberursel kann man einen 3-tagekurs absolvieren. kostet 390 euro. für mich viiiel zu viel.
er war supoer lieb und hat mir noch ein paar anschriften gegeben. und durchs durchtelefonieren bin ich jetzt auf einen kurs gestossen, der wesentlich günstiger und von mir aus fahrbar ( gut 1 std ) ist und 3 tage, einschliesslich prüfung, dauert.

vielen dank nochmal für die tipps.

werde mich dann an anderer stelle einbringen:-)

gruß
anna

anna2005
13.10.09, 00:13
ja, das war schon der richtige ansprechpartner.
den hatte mir auch unsere IHK genannt, da frankfurt für uns die prüfung abnimmt. wie gesagt, er ist beisitzer in der prüfung.
frau weidlich ist derzeit im urlaub. ich glaube, 1 woche noch.

mit praxis meinte er das erkennen der drogen. einmal als einzeldroge, und dann noch als gemisch.
er sagte, dass 50 in keinem fall ausreichen würden, da man mit wesentlich mehr kräutern etc konfrontiert werden würde.
hab ihn dann auch gefragt, wie ich dennallein lernen soll,wenn ich nicht einmal weiß, welche drogen ich mir als probe aus der apotheke besorgen soll.
nun, daraufhin half er mir und gab mir eben die ganzen anschriften, was schon sehr nett war.
ich werde berichten,wenn ich dir prüfung hinter mir habe....