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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss man den HPP immer angeben?



GeeBee
09.07.08, 18:11
Hallo zusammen!

Ich hätte da mal 'ne Frage:

Wenn ich als HPP sowohl therapeutisch als auch nicht-therapeutisch (Firmen-Coaching) arbeite, muss ich dann auf der Werbung (Flyer, Homepage, Visitenkarten, Briefkopf etc.) für den Businessbereich angeben, dass ich HPP bin?

Ich hab jetzt schon sämtliche relevanten Gesetztestexte und die BOH durch und finde einfach keine Antwort. :(

Vielleicht weiß von euch jemand Bescheid und teilt sein Wissen mit mir.

LG,
GeeBee

Jochen
09.07.08, 18:21
Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite wenn du es angibst.

Viele Grüße

Jochen

Kim
09.07.08, 18:22
Also ich meine zu wissen, dass es zumindest beim HP so ist, dass du verpflichtet bist, den Titel auch zu tragen... Das steht in irgendeiner Bestimmung... Hmmm

timberland
09.07.08, 19:10
Also ich meine zu wissen, dass es zumindest beim HP so ist, dass du verpflichtet bist, den Titel auch zu tragen... Das steht in irgendeiner Bestimmung... Hmmm

"HPP" ist doch kein akad. Titel (Dipl.Ing.etc) und selbst die sind Dir freigestellt zu benutzen

Kim
09.07.08, 19:31
So. Ich hab es gefunden:
Der Titel Heilpraktiker ist eine Berufsbezeichnung er muss gemäß § 1 Abs. 2 Abs. 3 Heilpraktikergesetz in einem beruflichen Kontext geführt werden und muss somit erkennbar machen, dass man in seiner beruflichen Eigenschaft gehandelt hat und dafür einstehen möchte, in einem privaten Kontext mit Banken beim Hauskauf e.t.c. muss er nicht geführt werden...

Kim
09.07.08, 19:32
Warum bist du denn so scharf drauf Coaching (fällt für mich übrigens sehr wohl in den Bereich HPP) nicht unter dem Titel zu führen?

Matt_Massacre
09.07.08, 20:56
Du musst es angeben wenn du einen Titel führen willst,, wenn du keinen führen willst, dann nicht! Der Gesetzgeber versteht nach den Paragrafen 132 und 132a StGB keinen Spaß bei der Führung falscher Titel, Abzeichen und Berufsbezeichungen bzw. Titeln. Abzeichen und Berufsbezeichnungen die anderen (geschützten) zum verwechseln ähnlich sind. Genauso ist es ein Problem, wenn du dich als "Psychotherapeutischer Heilpraktiker" betitelst oder dich sogar nur als "Psychotherapeut" bezeichnest, denn letzterer ist gesetzlich geschützt, der erste könnte mit anderen bezeichnungen verwechselt werden. Sogr ausländische Beufsbzeichnungen sind verboten bzw. ist die Herkunft kenntlich zu machen, wenn diese mit "einheimischen" Bezeichnungen verwechselt werden können. Beispiel: Ein Doktor der Theologie aus den USa darf sich hier nicht einfach als "Dr.) oder "Dr.theol." betiteln, sondern muss die Form in der der Titel verliehen wurde, führen, also MAx Mustermann ThD anstatt Dr. Max Mustermann. Gleiches gilt für deutsche Studenten im Ausland. Wenn eine Frau den Doktortitel aus den soanischsprachigen Ländern namens "Dottora" verliehen kriegt, darf sie sich hier nicht als Dr. bezeichnen, sondern als Dra.! Unter umständen, und auch nur wenn die verleihende Hochschule aus dem Ausland in Deutschland anerkannt ist, darf aus dem ThD (Doctor of Theology) ein Dr. gemacht werden, jedoch ohne Fachbereich. Bei eher geduldeten Hochschulen muss die Herkunft kenntlich gemacht werden. beispiel: Dr.(USA) Max Mustermann, Prof. (CZ) John Doe, oder auch Dr. John Doe - Doctor of Philosophy in Religion of the XY University/College of California/USA - aber das mit den akademischen Titeln und Graden und Berufsbezeichnungen würde hier zu weit gehen ;)

Mögliche Berufsbezeichnung:

Heilpraktiker für Psychotherapie
Heilpraktiker - Psychotherapie
Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie
Heilpraktiker (Psychotherapie)

Du könntest auf Visitenkarten, Praxisschilder, Briefköpfe usw. aich folgendes schreiben, wenn du nicht unbedingt den Heilpraktiker angeben willst.

Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
Psychotherapie (HPG)
Psychotherapie (Heilpraktikergesetz)

Hier mal die Paragrafen:


§ 132 StGB - Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



§ 132a StGB - Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt 1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.


Ich glaube aber nicht das es zwingend notwendig ist, eine Berufsbezeichnung bei solchen Dingen anzugeben, denn es giubt z.B. sehr viele Leute die ein Diplom-/Bachelor-/Baccalaureus-/Master-/Magister-Studium an einer Uni oder FH abgeschlossen haben, die ihre Titel (wie z.B. Dipl.-Ing., Dipl.-Theol., Dipl.-Jur., Dipl.-Biol., Dipl.-Inf., Dipl.-Phil., B.A., B.Sc., B.Eng., M.B.A., M.A. M.Sc., M.Eng. usw.) aber nicht führen. Auch einige Doktoren führen ihre Titel nicht. Es ist jedoch zwingend notwendig, richtige Angaben zu machen, wenn dich jemand fragt ob du nun Psychologe oder Heilpraktiker für Psychotherapie bist. Falsche Angaben sind nach den §§ 132 und 132a StGB strafbar. Der Plastinator, Herr von Hagens, musste z.B. 108000 € (einhundertachttausend) Strafe zahlen, weil er sich mit einen falschen akademischen Grad schmückte, aber auch falsche Berufsbezeichnungs- und Titelfühung (egal ob wissentlich oder unwissentlich) ist strfbar. Mir sind eigentlich nur sehr wenige Fälle bekannt wo es zumindest beinm 132a zu Haftstrafen oder Bewährung kam, aber sehr hoihe Geldstrafen sind hier üblich.

Matt_Massacre
09.07.08, 21:12
Achso, noch was:

Auch wenn dich jemand fragt ob du Psychologie studiert hast un du dies bejast oder du dich irgendwo vorstellst/bewirbst und behauptest Psychologie studiert zu haben, machst du dich strafbar. Unter Umständen sogar nach den § 263 StGB:


(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.


(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.


Dies zieht noch mehr nach sich als der blose Betrug. Auch die oben angegebenen §§ 132 und 132a StGB gelten und es kommt nach § 52 StGB zur Tateinheit.


(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.

(2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.

(3) Geldstrafe kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 41 neben Freiheitsstrafe gesondert verhängen.

(4) Läßt eines der anwendbaren Gesetze die Vermögensstrafe zu, so kann das Gericht auf sie neben einer lebenslangen oder einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren gesondert erkennen. Im übrigen muß oder kann auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze sie vorschreibt oder zuläßt.


Unter Umständen könnte auch noch zusätzlich der § 53 StGB greifen, wenn du dieses Vorgehen mehrmals durchgezogen hast:

Tatmehrheit

(1) Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt.

(2) Trifft Freiheitsstrafe mit Geldstrafe zusammen, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt. Jedoch kann das Gericht auf Geldstrafe auch gesondert erkennen; soll in diesen Fällen wegen mehrerer Straftaten Geldstrafe verhängt werden, so wird insoweit auf eine Gesamtgeldstrafe erkannt.

(3) Hat der Täter nach dem Gesetz, nach welchem § 43a Anwendung findet, oder im Fall des § 52 Abs. 4 als Einzelstrafe eine lebenslange oder eine zeitige Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verwirkt, so kann das Gericht neben der nach Absatz 1 oder 2 zu bildenden Gesamtstrafe gesondert eine Vermögensstrafe verhängen; soll in diesen Fällen wegen mehrerer Straftaten Vermögensstrafe verhängt werden, so wird insoweit auf eine Gesamtvermögensstrafe erkannt. § 43a Abs. 3 gilt entsprechend.

(4) § 52 Abs. 3 und 4 Satz 2 gilt entsprechend.


Spätestens dann kannst du davon ausgehen, das du entweder eine hohe Bewährungsstrafe kriegst oder sogar auch in den Knast wanderst. Übrigens werden dir danach alle erbrachten Leistungen aberkannt, in seltenen Fällen kriegst du auch ein Berufsverbot, darfst die Bezeichnung HPP nicht mehr führen und gleichzeitig wird dir der Titel und die Erlaubnis zur Ausübung gleichzeitig entzogen. Die Anklageschrift würde dann bei den angegebenen Vorschriften so aussehen: §§ 132, 132a, 263, 52 & 53 StGB. Wegen diesen Sachen wirst du dann auch angeklagt. Übrigens ist Betrug ein Offizialdelikt und wird von Amtswegen verfolgt, was bedeutet, das es nichtmal eine Anzeige des Geschädigten brauch um die strafrechtlich zu verfolgen und das wenn eine Anzeige des Geschädigten gestellt wurde, diese nach abgabe nicht mehr zurückgezogen werden kann.

Eine möglichkeit wäre die folgende Titeöführung:

Heilpraktiker für Psychotherapie - Tätigkeitsschwerpunkt Coaching
Heilpraktiker für Psychotherapie - Coaching
Heilpraktiker für Psychotherapie - Spezialisiert auf Coaching
Psychotherapie (HPG) - Interessen-/Tätigkeitsschwerpunkt Coaching

Und ähnliche Bezeichnungen.

Sue Riahi
10.07.08, 07:59
Hallo GeeBee,

zur Not frag doch mal das Gesundheitsamt, wo Du Deine Prüfung abgelegt hast.

Liebe Grüße
Tuna Sue

Kim
10.07.08, 10:19
@Sue: Auf Aussagen vom Gesundheitsamt kannst du dich im Zweifesfall nicht berufen!!!
@Matt Massacre: Danke für die vielen Paragraphen, allerdings solltest du die Fragestellung lesen... ;) Es ging nicht darum was passiert wenn man sich mit falschen Titeln schmückt, oder wie man sich als HPP noch nennen dürfte.
Es ging darum, ob sie sich als HPP beruflich auch als solcher bezeichnen MUSS.

@GeeBee: Mein Auszug stammt von Frau Oberhauser vom VFH.

Nochmal die Frage: Warum möchtest du denn Coaching machen ohne dich als HPP zu betiteln?

GeeBee
10.07.08, 10:24
Hallo zusammen!

Vielen Dank für eure Antworten! Ich hab jetzt gleich einen Termin, werde mich danach aber ausführlicher melden.

LG,
GeeBee

Matt_Massacre
10.07.08, 10:25
@Matt Massacre: Danke für die vielen Paragraphen, allerdings solltest du die Fragestellung lesen... Es ging nicht darum was passiert wenn man sich mit falschen Titeln schmückt, oder wie man sich als HPP noch nennen dürfte.
Es ging darum, ob sie sich als HPP beruflich auch als solcher bezeichnen MUSS. Müssen tut man gar nichts :-P Ich habe nur geschildert was nach dem Gesetz strafbar ist, da es oft vorkommt das die Leute wissentlich oder unwissentlich ihre Berufsbezeichnungen falsch führen und Titel führen die sie nicht besitzen bzw. nicht so besitzen wie sie sie führen :P Zum Beispiel sit die Führung "Psychotherapeutischer Heilpraktiker" auch nicht erlaubnt, da diese Bezeichnung mit anderen Bezeichnungen wie z.B. mit dem Psychologischen Psychotherapeuten verwechselt werden könnte.

Man kann sich in diesem gebiet sehr schnell selber stürzen ;)

Kim
10.07.08, 11:36
Müssen tut man gar nichts :-P

WIEBITTE????????????? Da hast du dich aber noch nicht allzu schlau gemacht, was diesen Beruf angeht, was?

Hmmhmmmhmmm du kommst mir so bekannt vor!!!

Matt_Massacre
10.07.08, 13:15
Was ist dein Problem? Auf Praxisschildern ist es notwendig und verpflichtend, aber auf Seminare, Briefköpfe ausserhalb von Praxisangelegenheiten u.ä. nicht! Es reicht aus wenn sie z.B. die Bezeichnung "Psychotherpie (HPG)". Es Deutschland gibt es keine Pflicht die besagt, das man Berufsbezeichnungen und Titel zwingend führen muss! Bei Berufsbezeichnungen gibt es noch Ausnamhen, aber bei Titeln und Würden nicht! Wir sind hier ja nicht im Vatikan wo sich jeder mit seinen utopischen Titeln, Würden und Berufsbezeichnungen zu schmücken hat.

Also zusammengefasst:

- Auf Praxisschildern, sowie auf Praxisbezogene Scheibmaterialien (Stempel, Briefköpfe, Visitenkarten u.ä.) sollte entweder "Heilpraktiker für Psychotherapie" oder "Psychotherapie (HPG)" stehen!

- Wenn man Seminare gibt, die icht auf eine Ausbildung oder Fortbildung von HP abzielt, besteht nicht zwangsläufig die Pflicht Berufsbzeichnungen zu führen! Nur wenn man etwas behauptet oder angiebt, sollte dies auch stimmen und vorallem sollten Titel und Beufsbezeichnungen dann auchrichtig geführt werden um eine strafrechtliche Verfolgung ausschließen zu können!

Frag beim Anwalt nach, der wir dir gleiches erzählen - abgesehen von cersch. landesrechtlichen Regelungen!

Kim
10.07.08, 13:20
So. Ich hab es gefunden:
Der Titel Heilpraktiker ist eine Berufsbezeichnung er muss gemäß § 1 Abs. 2 Abs. 3 Heilpraktikergesetz in einem beruflichen Kontext geführt werden und muss somit erkennbar machen, dass man in seiner beruflichen Eigenschaft gehandelt hat und dafür einstehen möchte, in einem privaten Kontext mit Banken beim Hauskauf e.t.c. muss er nicht geführt werden...

Dies stammt von einer Anwältin, die spezialisiert ist auf Recht für HP... ;)

Matt_Massacre
10.07.08, 13:28
Sowas gibs? Fachanwälte für Heilpraktikergesetze?

Ich halte aber trotzem an meinen Thesen fest :-P

Corinna
10.07.08, 13:30
Sowas gibs? Fachanwälte für Heilpraktikergesetze?

Ich halte aber trotzem an meinen Thesen fest :-P

Was heißt hier "trotzdem"???Das was du in Lääänge geschrieben hast, bestätigt Frau Oberhauser in Kürze.....

Matt_Massacre
10.07.08, 13:34
Siehste, ich wusste doch das ich Recht habe. Ich befass mich schon allzulange mit dem deutschen Recht (vorallem mit dem Strafgesetz, Völkerstrafgesetz, Wehrstrafgesetz, Wirtschaftsstrafgesetz, Betäubungsmittelgesetz und Waffengesetz) als das ich hier irgendelchen Müll erzählen würde. Ich hätte vieleicht damals Rechtsanwalt werden sollen, dann würde ich im Monat viel mehr verdienen :)

Corinna
10.07.08, 13:42
Siehste, ich wusste doch das ich Recht habe. Ich befass mich schon allzulange mit dem deutschen Recht (vorallem mit dem Strafgesetz, Völkerstrafgesetz, Wehrstrafgesetz, Wirtschaftsstrafgesetz, Betäubungsmittelgesetz und Waffengesetz) als das ich hier irgendelchen Müll erzählen würde. Ich hätte vieleicht damals Rechtsanwalt werden sollen, dann würde ich im Monat viel mehr verdienen :)

......oder auch nicht.....................kommt immer drauf an, wie gut man ist....wie in jedem anderen Beruf auch!;)

Matt_Massacre
10.07.08, 13:50
Baby, ich bin der beste - nicht nur auf diese ebene ;)

sunshine
10.07.08, 13:57
Baby, ich bin der beste - nicht nur auf diese ebene ;)

:eek: Baby???? Inna das kannste aber so nicht stehen lassen :eek: ich hau mir auf die Schenkel, wo sind wir denn hier?

Und der beste???? :waah: der beste worin? wobei? wer sagt dir sowas? :D

Corinna
10.07.08, 14:07
:eek: Baby???? Inna das kannste aber so nicht stehen lassen :eek: ich hau mir auf die Schenkel, wo sind wir denn hier?

Und der beste???? :waah: der beste worin? wobei? wer sagt dir sowas? :D

Sunny, auf so etwas erübrigt sich wohl jegliche Antwort, oder? :rolleyes:
Es gibt Menschen, die müssen erstmal was werden, denn NIX sind sie eh schon...... ups, war das jetzt böse?

sunshine
10.07.08, 14:10
Sunny, auf so etwas erübrigt sich wohl jegliche Antwort, oder? :rolleyes:
Es gibt Menschen, die müssen erstmal was werden, denn NIX sind sie eh schon...... ups, war das jetzt böse?

neee, in dem Zusammenhang sicher nicht Inna ;) aber bißchen freundlicher hättest schon :D

Matt_Massacre
10.07.08, 14:31
Und der beste????
Klar:o


der beste worin? wobei?

In und bei allem!


wer sagt dir sowas?
Alle:cool:


Es gibt Menschen, die müssen erstmal was werden, denn NIX sind sie eh schon...... Ein Glück das ich da nicht drunterfalle. :)

Petra R.
10.07.08, 16:54
Baby, ich bin der beste - nicht nur auf diese ebene ;)

Muahhhhhhhhhhh................bitte............... nicht schon wieder:waah::waah:

mehr sag ich dazu nicht:mad:

sunshine
10.07.08, 17:24
Klar:o



In und bei allem!


Alle:cool:

Ein Glück das ich da nicht drunterfalle. :)

O.k. einverstanden, du hast recht und ich meine Ruhe! :cool: Widerspruch is eh zwecklos. :rolleyes:

Aber eins ist mal sicher, dein Lehrplan ist DER BESTE den ICH je gesehen hab.

Nadine32
10.07.08, 17:54
Muahhhhhhhhhhh................bitte............... nicht schon wieder:waah::waah:

mehr sag ich dazu nicht:mad:

Ich habe auch gerade ein Deja vue...Noch nicht lange her,ne?

Petra R.
10.07.08, 17:58
Ich habe auch gerade ein Deja vue...Noch nicht lange her,ne?

Ne,höchsten ein paar Tage...........................oder??????:rolleyes ::D

Nadine32
10.07.08, 18:07
Letzten Sonntag und Montag...Ich geh net mehr drauf ein...sonst..:022:
*lach*

Corinna
10.07.08, 18:11
Letzten Sonntag und Montag...Ich geh net mehr drauf ein...sonst..:022:
*lach*

Er ist gebannt!
........................

Petra R.
10.07.08, 18:12
Er ist gebannt!
........................

Was bedeutet?????

Forenverbot??????

Nadine32
10.07.08, 18:14
Er ist gebannt!
........................

Genau!Erwischt aber sowas von...

Nadine32
10.07.08, 18:15
Naja der kann sich ja immerwieder mit einem neuen Nick anmelden.Kann man nicht die E-Mail Addi sperren?:mad:

Corinna
10.07.08, 18:19
Was bedeutet?????

Forenverbot??????

Da steht dann vor der Forumstür: Dukummsthiernimmerrein:mad:

Corinna
10.07.08, 18:20
Naja der kann sich ja immerwieder mit einem neuen Nick anmelden.Kann man nicht die E-Mail Addi sperren?:mad:

Ich kenne mich damit ja nicht so gut aus (Jochen ist der FaMa!), aber wenn der voneinem anderen Compi aus einloggt, dann kann er sich schon wieder einschleichen...

Petra R.
10.07.08, 18:23
Ich kenne mich damit ja nicht so gut aus (Jochen ist der FaMa!), aber wenn der voneinem anderen Compi aus einloggt, dann kann er sich schon wieder einschleichen...

Och nö.....................lass mal,es reicht erstmal wieder.oder???:cool::(

Nadine32
10.07.08, 18:27
Naja wir erkennen ihn doch sowiso. Der Schreibstil und seine Aggression ist ja unverwechselbar. Vielleicht gehen ihm bald die Nicknamen aus :D

Petra R.
10.07.08, 18:31
Naja wir erkennen ihn doch sowiso. Der Schreibstil und seine Aggression ist ja unverwechselbar. Vielleicht gehen ihm bald die Nicknamen aus :D

Na hoffentlich........................:cool:
Wobei ich befürchte................nein,ich spreche es nicht aus;)

Nadine32
10.07.08, 18:35
Da steht dann vor der Forumstür: Dukummsthiernimmerrein:mad:

*lach* Das Smilie ist echt super witzig...

GeeBee
11.07.08, 07:34
guten morgen zusammen!

gleichmal entschuldigung für die schreibweise: ich hab seit gestern nachmittag den arm in gips. schreibt sich mit einer hand recht mühselig.

nach euren letzten postings zu urteilen, brauch ich auf die statements von matt wohl nicht eingehen; seine antworten gingen eh an meiner frage vorbei.

- kim: als trainer im businessbereich kann es hinderlich sein, wenn der hpp dasteht. die firma möchte ihrer führungskraft gerne ein training bezahlen, z.b. im sinne von "guter umgang mit meinen mitarbeitern", aber auf keinen fall den eindruck erwecken, sie würden ihn in eine psychotherapie schicken.

danke auch für's raussuchen der antwort der rechtsanwältin. mir ist leider aber immer noch nicht klar, ob das auch gültigkeit hat, wenn ich eben nicht auf dem therapiesektor tätig bin.

muss doch noch mal auf matt zurückkommen: die abkürzung "hpg" (egal an welches wort drangehängt) geht gar nicht. gibt's sogar schon gerichtsurteile dazu. allerdings hat das für mich zuständige gesundheitsamt "psychotherapeutischer heilpraktiker" in der liste der zulässigen bezeichnungen.

nochmal vielen dank für eure mühe, antworten zu finden,

geebee

Silke Uhlendahl
11.07.08, 08:18
Alles Gute für deinen Arm.....

Ein Hand Tippen ist ja anstrengend.....

Viel ERFOLG für deine Vorhaben

GeeBee
11.07.08, 10:10
hallo silke,

vielen dank für die guten wünsche. :-)

LG,
geebee

Corinna
11.07.08, 10:23
Hallo GeeBee,
erstmal auch von mir GUTE BESSERUNG!!! Ich hoffe, es ist nichts Schlimmes und Langwieriges!?

Zitat von Frau Oberhauser:
.............in einem beruflichen Kontext
Wenn du die Coachingtätigkeit machen kannst, ohne überhaupt den HPP-Titel dafür zu brauchen, dürfte m.E. nichts dagegen sprechen, dass du die Bezeichnung HPP weglässt. Die Frage ist, ob du dann freiberuflich arbeitest, oder ein Gewerbe anmelden musst.
Wenn ich als HP Nahrungsergänzungsmittel verkaufe oder nur Wellness anbiete, muss ich m.E. auch nicht die Bezeichnung HP dazuschreiben.
Wenn es aber eine Tätigkeit ist, die du nur ausüben darfst, WENN du den HP-Schein hast, dann musst du m.E. dich als solcher bezeichnen.

Im HPG steht doch nur ".....er führt die Berufsbezeichnung Heilpraktiker...", da steht doch nichts von "...er MUSS auf jeden Fall..."
.........oder sehe ich das falsch??????

So sehe ich das.

Kim
11.07.08, 11:02
Hallo GeeBee. Wie wär es denn wenn du die Frage einfach an Frau Oberhauser stellst?
Jetzt versteh ich den Grund warum du das nicht unter dem HPP-Titel machen willst.
Dann ist es wahrscheinlich so, dass du, wie Inna schreibt, ein Gewerbe anmelden musst. Aber ich würde wirklich Frau Oberhauser fragen.

Gute Besserung!

Nadine32
11.07.08, 11:16
Hallo GeeBee,
also rechtlich kenn ich mich nicht so aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand dich zwingen kann mit deinem Titel nach außen zu gehen.
Aber klar sicher dich lieber rechtlich ab.
Gute Besserung für deinen Arm.:007:

Kim
11.07.08, 11:20
@Nadine: gezwungen sind wir bei allem was irgendwie mit dem Heilberuf zu tun hat!! Das ist nun tatsächlich klar geregelt.

Nadine32
11.07.08, 12:01
Ok.Ich sag ja ich kenne mich rechtlich nicht aus;)

sanni
11.07.08, 12:27
Was redet Ihr eigentlich alle mit so einem, der in allem der Beste ist?

Dann fühlt er sich doch auch noch ernst genommen und wichtig, was er ja eigentlich gar nicht ist.

Der/die will doch einfach nur stören!

Am besten ist, man antwortet gar nicht auf solchen Mist, dann wird das sehr schnell langweilig, ist wie bei einem bockigen Kind.

Liebe Grüße

Sabine

:)

Corinna
11.07.08, 12:31
Was redet Ihr eigentlich alle mit so einem, der in allem der Beste ist?

Dann fühlt er sich doch auch noch ernst genommen und wichtig, was er ja eigentlich gar nicht ist.

Der/die will doch einfach nur stören!

Am besten ist, man antwortet gar nicht auf solchen Mist, dann wird das sehr schnell langweilig, ist wie bei einem bockigen Kind.

Liebe Grüße

Sabine

:)
Sabine, der ist ja schon gesperrt !
Abgesehen davon sind wir erstmal höfliche Menschen, ne? ;) Aber wenn es dann zu dumm wird, geht es auch anders.

sanni
11.07.08, 13:03
Ach so, das mit dem Sperren habe ich gar nicht mitbekommen.

Dass man erst einmal höflich ist, finde ich auch gut, aber nach seinem zweiten oder dritten Beitrag hatte ich schon keine Lust mehr, weiter von ihm zu lesen.

So etwas nervt, finde ich.

Liebe Grüße

Sabine

Snetti
11.07.08, 13:15
Meint ihr denn wirklich, dass es C....C... war? Oder einfach noch einer von der Sorte?

Nadine32
11.07.08, 13:17
Meint ihr denn wirklich, dass es C....C... war? Oder einfach noch einer von der Sorte?

Ich glaube schon, dass er das war

sunshine
11.07.08, 13:43
Sabine, der ist ja schon gesperrt !
.

oh das ist an mir vorübergegangen, wie das denn?

Corinna
11.07.08, 14:01
oh das ist an mir vorübergegangen, wie das denn?

Na, er hat einen ziemlich bescheuerten, ausländerfeindlichen Beitrag eingestellt, daraufhin hat Jochen ihn gebannt.

sunshine
11.07.08, 14:17
Na, er hat einen ziemlich bescheuerten, ausländerfeindlichen Beitrag eingestellt, daraufhin hat Jochen ihn gebannt.

Den hab ich sogar gelesen und mich gefragt, wie lang das so weitergeht. Das Sperren hab ich nicht mitbekommen.

Sorry GeeBee fürs Zwischenquatschen. ;)

GeeBee
11.07.08, 23:25
danke für die guten wünsche. :)
ist für 2 wochen wegen knochenhautentzündung im ellbogengelenk. :(

inna, kim, nadine - danke nochmal für die antworten.
da ich kein mitglied im vfp bin, kann ich da nicht anfragen, oder? ich wühl mich nochmal durch's net, vielleicht find ich doch noch was. *hoff*

ich kenne kollegen, die es einfach nicht angeben, aber es ist mir dann doch zu unsicher. obwohl ich ja auch glaube, dass ich es nicht angeben muss, wenn's eben nicht um therapie im sinne von heilbehandlung geht.

lg,
geebee

Nadine32
11.07.08, 23:33
obwohl ich ja auch glaube, dass ich es nicht angeben muss, wenn's eben nicht um therapie im sinne von heilbehandlung geht.

lg,
geebee

Das dachte ich mir so halt auch, aber da Kim ja Hp ist und die Gesetzmäßigkeiten ja besser kennt als ich bin ich da halt unsicher.

Su71
29.08.08, 23:10
Hallo Geebee,
ist schon ne Weile her...aber ich hab beim VFP angefragt aus eigenem Interesse...und die Antwort interessiert vielleicht auch andere:


Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ich, wenn ich Heilpraktikerin für Psychotherapie bin, verpflichtet bin den Titel auch anzugeben?
Also ich bin auch Ergotherapeutin. Wenn ich als Ergotherapeutin einen Arztbericht schreibe, muss ich dann auch angeben, dass ich Heilpraktikerin für Psychotherapie bin? Oder ist mir das frei gestellt wann und wo ich welche Berufsbezeichnung/Titel angebe?


Antwort:
[I
ja Sie sind verpflichtet, die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin für Psychotherapie zu führen. Am besten in allen Lebenslagen, dann müssen Sie nicht jedes Mal differenzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. Anette Oberhauser
Rechtsanwältin [/I]

GeeBee
30.08.08, 11:23
Hallo Su!

Danke, dass du dort mal angefragt hast und die Info mit uns teilst.

Na, dann ist das wohl doch so: Einmal HPP - Immer HPP. :)

Damit kein Missverständnis entsteht: Ich bin gern HPP! ;)

LG,
GeeBee