Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diagnose Borderline
studierende
25.03.08, 12:33
Habe hier noch einmal eine schöne Aufgabe zu Borderline PS.
Bin ja mal gespannt :)
Eine Klientin weist folgende Mermale auf:
- Streitsüchtigkeit
- unberechenbare Stimmung
- Neigung zur Selbstschädigung
- Neigung sich auf intensive, aber instabile Beziehungen einzulassen
Können sie nach der ICD-10 die Verdachtsdiagnose Borderline stellen? :D
Ich bin jetzt mal gemein :) ich kopiere jetzt mal den ICD 10 hier rein...vielleicht ist die Antwort dann leichter::D
Diagnostische Kriterien der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung nach ICD - 10 - Kriterien:
A.) Um die Diagnose einer Borderline Störung stellen zu können müssen mindestens 3 der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen vorliegen:
Deutliche Tendenz, unerwartet und ohne Berücksichtigung der Konsequenzen zu handeln.
deutliche Tendenz zu Streitereien und Konflikten mit andere, vor allem dann, wenn impulsive Handlungen unterbunden oder getadelt werden.
Neigung zu Ausbrüchen mit Wut und Gewalt mit Unfähigkeit zur Kontrolle explosiven Verhaltens.
Schwierigkeit in der Beibehaltung von Handlungen, die nicht unmittelbar belohnt werden.
Unbeständige und unberechenbare Stimmung.
B.) Zusätzlich müssen mindestens zwei der folgenden Eigenschaften und Verhaltensweisen vorliegen:
Störungen und Unsicherheit bezüglich Selbstbild, Zielen und “inneren Präferenzen” (einschließlich sexueller).
Neigung, sich in intensive, aber instabile Beziehungen einzulassen, oft mit der folge von emotionalen Krisen.
Übertriebene Bemühungen das Verlassenwerden zu vermeiden.
Wiederholt Drohungen oder Handlungen mit Selbstbeschädigung.
Anhaltendes Gefühl von Leere
studierende
25.03.08, 23:18
Nun Hildegard, das war jetzt wirklich spielverderberisch :p
Wollte ich doch mal sehen, wer es sofort erkennt.
Ist ja im Grunde total einfach, auch ohne genau hin zu sehen :)
LG
Claudia :D
@ studierende: was meinst du denn selbst, ja oder nein?
ich sag nein
Erklärung später, muß schnell zur arbeit..
studierende
26.03.08, 11:35
Hallo Mina,
die Antwort ist - ohne dass man viel nachdenken muss :D - NEIN, DENN es sind nur 4 Merkmale aufgeführt, es müssten aber mindestens schon einmal 5 sein, um eine Verdachtsdiagnose stellen zu können.
Mindestens 3 Merkmale der ersten Gruppe und zusätzlich 2 Merkmale der 2. Gruppe. :)
Die Antwort wäre also hier ganz klar: NEIN.
Claudia
Hallo zusammen,
was bitte ist eine Verdachtsdiagnose anderes als eine Option, die genauer zu prüfen ist. Wichtig ist doch dann, nach den weiteren Diagnosekriterien zu fragen. Und wenn die Antwort schon NEIN ist, was durchaus der Fall sein könnte - wie geht es weiter?
Liebe Grüße
Kai
studierende
26.03.08, 16:51
Huhu Kai,
mag ja sein, aber mehr Infos gehen nicht, da nur dies in meinem StBr seht :D
Es geht ja darum eben auf einen Blick zu sehen bzw im Schlaf bereits zu wissen, dass eben laut Lehrbuch 5 Merkmale vorhanden sein müssen.
Jedenfalls wenn diese Frage bei der Prüfung kommen sollte, bin ich mir da ganz sicher. Das vergesse ich jetzt nimmer.
Claudia
@ claudia:
Danke, daß Du es selbst noch mal klargestellt hast, während ich mit meiner Borderline-Klientin beschäftigt war.
@ kai:
Das sind eben die blöden Unterschiede zwischen Realität und Multiple Choice.
Ich habe zwar von all diesen Dingen noch herzlich wenig Ahnung, trotzdem: Wenn hier die Antwort NEIN wäre, fände ich es schon sehr fragwürdig. Was Kai schreibt, scheint mir sehr einleuchtend: Eine VERDACHTSDiagnose ist doch wohl noch keine "endgültige" Diagnose, oder??? Mir scheint sowieso, dass diese MC-Fragen öfters nicht wirklich "sauber" gestellt sind.
Liebe Grüße
apolin
studierende
07.05.08, 00:31
@apolin
die antwort IST nein, denn es geht ja darum wissen abzufragen und das heisst: weiss man sofort, welche kriterien vorhanden sein müssen? wann darf ich welche verdachtsdiagnose - und mehr dürfen wir sowieso nicht! - stellen? wann muss ich zum arzt weiterleiten etc.
von daher haben diese fragen schon ihren sinn. wie die praxis dann wirklich einmal aussieht, steht ja auf einem anderen blatt, nur irgendwelche richtlinien muss es geben und die werden halt abgefragt :o
Hochinteressante Sache, hat mir keine Ruhe gelassen. Ich zitiere mal auszugsweise aus Möller, Laux, Deister, 3. Auflage (Kapitel 2.2 psychiatrische Gesprächsführung, Seite 17):
...Orientierend wird das gesamte Spektrum psychopathologischer Symptomatik exploriert, um so eine eventuell bereits beim spontanen Bericht des Patienten gestellte VERDACHTSDIAGNOSE weiter zu erhärten oder auszuschließen (kursiv von mir) .....
Viele Grüße
apolin
studierende
07.05.08, 15:59
hi apolin,
ich verstehe jetzt nicht soooo ganz, worauf du hinaus willst :o, sorry, aber ich denke mal, es geht um die verdachtsdiagnose, oder?
also das buch, aus dem du zitierst, begleitet mich fast überall hin,trotz seines gewichts :D, aber es ist ja ein lehrbuch für angehende psychiater bzw ärzte und NICHT für HPPs.
in meinen studienbriefen wird immer wieder betont, dass wir NUR verdachtsdiagnosen stellen dürfen, da wir eben keine ärzte sind/werden und im zweifelsfall immer an den psychiater weiterleiten.
es müssen ja sowieso auch alle organischen störungen ausgeschlossen werden, differenzialdiagnosen gestellt werden etc.
wie gesagt, an oberster stelle stehen halt die ärzte mit dem fundiertesten studium, dann kommen die HPs und das schlusslicht bilden die HPPs...
ist ein wenig frustrierend, aber wenn man die studienzeiten vergleicht, dann doch nachvollziehbar.
lg
studierende
Hallo Studierende,
mit dem Zitat wollte ich folgendes zum Ausdruck bringen: Meines Erachtens macht es einen Unterschied, ob in der Prüfungsfrage "Diagnose" oder "Verdachtsdiagnose" steht. Letztere ist meines Wissens eine Arbeitshypothese, die nach weiterer Abklärung bestätigt oder verworfen wird. Die Verdachtsdiagnose kann man hier also, finde ich, auf jeden Fall stellen.
Weil ich diese Frage so spannend fand, habe ich den ganzen thread gestern mal einer Psychologin, die gerade ihre Master-Prüfung an der Uni bestanden hat, gezeigt (die sollte es also wisssen). Ihre Meinung: Die Frage ist eindeutig mit JA zu beantworten (eben aus dem Grund, dass hier nach einer Verdachtsdiagnose gefragt ist).
So, damit hake ich nun für mich die Sache ab, und falls mir diese Frage je im Leben begegnet, kann ich dann wenigstens einiges dazu sagen!
Liebe Grüße
apolin
studierende
09.05.08, 15:53
hallo apolin,
nur um nicht missverstanden zu werden: mir geht es hier nicht darum, recht zu bekommen, sondern die frage meines studienbriefes hier zu veröffentlichen, um daran zu lernen.
laut meines institutes und des korrigierenden dozenten, reichen diese symptome im beispielfall NICHT aus, um eine verdachtsdiagnose zu stellen.
es sind nur 4 symptome, sollten aber mindestens 5 sein.
hinzu kommen dann nat. noch andere kriterien, die überprüft werden sollten.
wäre dies eine frage in der prüfung, würde man mit einem 'ja' nicht bestehen, da die ICD-10 kriterien nicht vorgegeben sind und die ICD-10 ist nun einmal der anhaltspunkt, an welchen man sich halten muss.
aber richtig: je mehr man sich mit diesen themen auseinandersetzt, um so mehr lernt man.
studierende
Keine Sorge, ich habe überhaupt nicht den Eindruck, dass es Dir darum geht, Recht zu bekommen. Das ist doch gerade das Tolle an diesem Forum, das interessante Fragen aufgeworfen werden, die zum Nachlesen und Diskutieren anregen! Ich finde das einfach spannend und keine Spur rechthaberisch! Vielleicht finden wir wieder mal so ein diffiziles Thema!
Liebe Grüße
apolin ;)
Powered by vBulletin® Version 4.1.10 Copyright ©2012 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.