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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Psych. Berater - Wie steuerlich?



Lari
17.03.08, 17:42
Hallo.
EVTL schon mal gefragt worden - ich tue es trotzdem noch mal.
Nicht HPpsy - Behandlungen/Anwendungen: (Psych Ber., Hypnobehandlungen)
UsST ja o. Nein?!

Gruß Lars

Hildegard
17.03.08, 17:56
Hallo Lars:),

als Psychologischer Berater gilt für dich Umsatzsteuerpflicht, meines Wissens. Da du auch nicht therapieren darfst als Psychologischer Berater (nur beraten) wäre ich auch mit der Bezeichnung "Hypnotherapie" vorsichtig...

Viel Glück bei deinen neuen Plänen!:D

Lari
17.03.08, 18:06
Hypnobehandlung wäre nat korrekt.
Ich habe das schon vermutet. Man hört so verschiedene Aussagen.

Danke - Gruß Lars

MBT
19.03.08, 14:18
Als Psych. Berater bist Du kein Freiberufler, sondern Gewerbetreibender. Ob Du Steuer auf Deinen Rechnungen ausweisen musst, kommt drauf an, ob Du Dich nach §19 UstG. angemeldet hast (Kleingewerbe).

Den Begriff "Hypnosetherapie" halte ich nicht für bedenklich, solange Du darauf hinweist, dass Du kein Arzt oder HP bist und auch keine Heilbehandlung durchführst oder Diagnosen stellst. Ich würde dazu den Zusatz "nichtmedizinisch" verwenden, so ist jedem klar, was Du machst.

Lari
26.03.08, 00:02
Hallo MBT.

Deswegen wollte ich auch noch mal nachfragen.
Als Psych. Berater Gewerbetreibender. Da habe ich bisher anderslautende Aussagen erhalten.
UsSt und Gewerbesteuer sind ja bekanntlich 2 versch. Paar Schuh.
Eine freie zB Dozententätigkeit u.o. Beratertätigkeit gilt nach meinem Wissen nicht als Gewerbescheinpflichtig - mal abgesehen von der Bemessungsgrenze von 24500€ Jahresgewin.
Wenn ich eine Beratung mache muß ich darauf wohl UsSt zahlen - ja nun. Muß halt ein HP auch wenn er keine KHbild bezogene Beratung macht.
Wie ist es also mit zb Mediator?
UsST ja aber Gewerbesteuer?
Meiner M. nach nicht!
Als HPpsy.
Wenn ich dort Mediationen mache - UsSt ja - aber muß der dann auch einen Gewerbeschein dafür haben?
M.M nach nicht!

Klärt mich ansonsten auf.

GRuß Lars

MBT
26.03.08, 10:39
Hallo Lari.

Es gibt ein Urteil bezüglich der Tätigkeit der Psych. Berater. Darin wurde festgelegt, dass es keine freiberufliche Tätigkeit ist. Demnach ist ein Gewerbe anzumelden und auch die Ust. auszuweisen, sofern Du keine Regelung nach §19 getroffen hast. Auch Gewerbesteuer ist zu zahlen, sofern Du über dem Satz liegst.

Die Tätigkeit als Mediator ist ebenso eine gewerbliche Tätigkeit, es bedarf hier einer Anmeldung. Aber um ganz sicher zu gehen, frag beim zuständigen Gewerbeamt nach, die wissen es genau.

Grüße.

Lari
26.03.08, 12:49
Ha ha
Beim Gewerbeamt nachfragen - die wissen meist gar nix.
Das hatte ich schon des öfteren. Sie machen nur den Stempel halt in die rechte obere Ecke und fertig.
So was ist mir schon auf genug Ämtern passiert. Fnanzbeamtinnen können mir keine Ausk. geben bei Physioth. privaten Behandlungen ob UsSt usw. Das weiß nur ein Kollege ... UND DER IST MOMENTAN IM URLAUB!!!:cool:

Da meine berufliche Intervention sich u.A. auch in diese Richtung entwickeln wird ( Ausgleich der Diskrepanzen zw. individueller Gedankenstruktur und dem des Umfeldes) habe ich mal 3 Wochen lang immer wieder dort angerufen.
Ich habe die FINANZFACHLEUTINNEN schlicht mit voller Absicht genervt. Also spätestens nach meinem 3. Anruf hätte ich meinen Hintern doch mal hochgehoben und auf dem Weg zur Kaffeemaschine mich bei Kollegen/Chef mal kundig gemacht. Fehlanzeige. Wird einfach verweigert. Das würde ja einen Mehraufwand bedeuten. Vielleicht bekommt man noch einen dummen Spruch:
"WAAAAAAAAS das weißt DUUUUU wohl nicht!!!!!!!!!"
Das untermauert man dann mit entsprechenden Begründungen(Ausreden!):" Ich habe ja genug anderes zu tun/ Ich hab ihm doch gesagt, das sich der Kollege dann damit befast/ Kann doch nix dafür das DER im Urlaub ist/ Ist ja auch nicht unbedingt mein Bier/ Ich mache ja hier nur dieses und das und nicht so was/ Soll doch einen Steuerberater fragen usw"
Solche und so ähnliche Antworten habe ich da genug gehört.
Ich bekam dann meine Auskunft vom Kollegen. Er wußte es auch nicht mit Sicherheit und auf Anhieb. ER rief mich dann allerdings am nächsten Tag an und klärte mich auf - sprich - er HAT VON ALLEINE SEINEN HINTERN HOCHGEHOBEN UND HAT SICH ERKUNDIGT!!!

Ich habe nach einer Woche bei den Damen unter anderem Namen nochmal das selbe Thema angesprochen. Nach einer Woche danach nochmals.
Und wieder wußten sie es nicht. Ich nenne so was für mich konsequere Verantwortungsverweigerung. Entsteht auch oft als Betriebsblindheit.

Ein weites Feld für Berater. Aber auch ein schwieriges, da es bedeutet Kritik üben zu müssen.

Natürl. werde ich beim Gewerbeamt mal nachfragen. Ich bin mal gespannt.

Danke auf jeden Fall nochmal für deine Auskunft.

Dann heißt es also - getrennte Buchführung.
Gruß Lars

MBT
26.03.08, 12:58
Tja, Lars, so ist das in Deutschland.

Ich selbst bin als Berater/Hypnosecoach gewerblich gemeldet. Da ich auch noch Sachen verkaufe, muss ich auf Drängen des Finanzamtes eine getrennte Gewinnermittlung machen, da die Beratertätigkeit ja eine selbstständige Tätigkeit sei, Handel aber ein Gewerbe. Ich habe mich daraufhin beim Ordnungsamt beschwert, die mir ja sagten, Beratung wäre gewerblich anzusehen. Die telefonierten kurz mit dem Finanzamt und es wurde so hingestellt, als hätte ich die Sachlage falsch verstanden. Beides Gewerbe.

Gegen die Läden kommt man nicht an, die haben oft von nix ne Ahnung und schieben es dazu auf andere Leute.

Zum Vergleich: Ein Kollege, der in Mülheim als Berater und Hypnosecoach tätig ist, wird als Freiberufler geführt. :mad:

Lari
26.03.08, 17:49
Ja ja - das habe ich auch schon hgehört. An unterschiedlichen Orten wird das unterschiedlich gehandhabt.
Da sage ich nur- Hallermaaasch - Wolle ´mer se reiloasse die Nerre ? - Rüttdota Rüttdota De de de de dip te de dö!

Gruß Lars

Peppermint Betty
27.03.08, 10:33
Hallo Ihr
ich bin hier in Niedersachsen und meine Beratertätigkeit läuft ohne Gewerbe, als freiberuflicher Nebenerwerb, Gewinn-Verlust im Jahresausgleich in gemeinsamer Veranlagung mit meinem festangestellten Ehemann (nicht bei mir).
Es gibt aber auch Ämter in Niedersachsen, die hierfür ein "Dienstleistungsgewerbe-Schein" verlangen.

LG Agnese

Lari
25.06.08, 17:19
Ich habe da jetz mal einen interessanten Buchtext dazu gelesen.

Man sollte in dieser Hinsicht zum Berater auch den Begriff Trainer verwenden o. neudeutsch Coach.
Das impliziert eine freiberuflich ähnliche Arbeitsweise.
Hat man dazu noch einen akademischen Grad, ist die Sache sowiso geritzt. Somit Gewerbesteuerfreiheit.
Also am besten gleich den kleinen HP dazu - dann wäre man auf der sicheren Seite.
UsST fällt aber nat an.

Gruß Lars