tina101262
05.01.08, 20:03
guten abend alle beisammen.... war gerade bei google son bißchen stöbern und bin da auf was interesantes gestoßen.
unter www.heilpraktikerschule-flaeming.de
steht das in einigen bundesländern je nach voraussetzung garkeine prüfung stattfindet.habe mal einen teil des txtes rübergezogen.
hat da jemand eine meinung zu??????:eek:
Für die Beantragung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt (wohnortabhängig) benötigen Sie in der Regel:
- kurzer Lebenslauf
- Kopie Personalausweis (Nachweis, dass Sie über 25 Jahre alt sind)
- Abschlusszeugnis einer Schule (mindestens Hauptschulabschluss)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate), dass die Eignung zur Berufsaussübung bestätigt
- Bescheinigung und Nachweise über bisherige psychotherapeutische Aus- und Weiterbildungen sowie Praktika
In verschiedenen Bundesländern (z.B. Hessen) wird Ihnen je nach Aktenlage ein Teil oder sogar die gesamte Prüfung erlassen, wenn die "Aktenlage" zeigt, dass Sie bereits über das nötige Fachwissen verfügen.
Kosten: Die Prüfungsgebühren liegen bei 300 - 500 Euro.
Wie darf ich mich später nennen?
Als Berufsbezeichnung ist nicht zulässig:
1) Heilpraktiker/in (nur bei uneingeschränkter Zulassung)
2) Psychotherapeut/in (nur bei Approbation nach Psychotherapeutengesetz)
Beide Titel sind rechtlich geschützt.
Folgende Bezeichnungen sind nach unser Kenntnis zulässig:
- Praxis für Psychotherapie (nach dem HPG)
- HeilpraktikerIn eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Psychotherapeutische/r HeilpraktikerIn nach dem HPG
Es empfehlen sich spezifische Formulierungen wie
- GesprächstherapeutIn
- GestalttherapeutIn
- FachtherapeutIn für Familienfragen usw.
LIKAMUNDI
im Fläming
Heilpraktikerschule für
Heilpraktiker und
Psychotherapie
unter www.heilpraktikerschule-flaeming.de
steht das in einigen bundesländern je nach voraussetzung garkeine prüfung stattfindet.habe mal einen teil des txtes rübergezogen.
hat da jemand eine meinung zu??????:eek:
Für die Beantragung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt (wohnortabhängig) benötigen Sie in der Regel:
- kurzer Lebenslauf
- Kopie Personalausweis (Nachweis, dass Sie über 25 Jahre alt sind)
- Abschlusszeugnis einer Schule (mindestens Hauptschulabschluss)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate), dass die Eignung zur Berufsaussübung bestätigt
- Bescheinigung und Nachweise über bisherige psychotherapeutische Aus- und Weiterbildungen sowie Praktika
In verschiedenen Bundesländern (z.B. Hessen) wird Ihnen je nach Aktenlage ein Teil oder sogar die gesamte Prüfung erlassen, wenn die "Aktenlage" zeigt, dass Sie bereits über das nötige Fachwissen verfügen.
Kosten: Die Prüfungsgebühren liegen bei 300 - 500 Euro.
Wie darf ich mich später nennen?
Als Berufsbezeichnung ist nicht zulässig:
1) Heilpraktiker/in (nur bei uneingeschränkter Zulassung)
2) Psychotherapeut/in (nur bei Approbation nach Psychotherapeutengesetz)
Beide Titel sind rechtlich geschützt.
Folgende Bezeichnungen sind nach unser Kenntnis zulässig:
- Praxis für Psychotherapie (nach dem HPG)
- HeilpraktikerIn eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Psychotherapeutische/r HeilpraktikerIn nach dem HPG
Es empfehlen sich spezifische Formulierungen wie
- GesprächstherapeutIn
- GestalttherapeutIn
- FachtherapeutIn für Familienfragen usw.
LIKAMUNDI
im Fläming
Heilpraktikerschule für
Heilpraktiker und
Psychotherapie