Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beratung
Hallo an alle,
ich beschäftige mich mit der Frage wo Beratung endet und Therapie beginnt.Konkret:es kommt durchaus vor,dass ich jemanden zu den Themen Bachblüten und Spagyrik berate...........(jajaja..........ich in HPPA....aber diese Dinge waren schon eher da........)......
Wir sprechen ja von nicht rezept-aber in Deutschland apothekenpflichtigen Mitteln.Darf ich also jemandem empfehlen sich so etwas zu kaufen ...........so wie die Nachbarin rät ein Aspirin zu kaufen.......oder wäre das schon Therapie?(die ich ja als HPPA mit oder ohne A eh nicht darf)
Nun sieht es ja so aus,dass ich als Gedankenstütze die Mischung irgendwo notieren müsste damit derjenige in der Apo noch weiss was er will........:confused:..........
Ich weiß,es ist ein "heißes Eisen" und hoffe hier nicht gleich auf die Mütze zu bekommen...............
würde mich über eure Meinung freuen.
Danke und schönen Nikolaus-Vorabend euch!
Manja
FrozenBrain
05.12.07, 22:04
Hallo Manja,
Wir sprechen ja von nicht rezept-aber in Deutschland apothekenpflichtigen Mitteln.Darf ich also jemandem empfehlen sich so etwas zu kaufen ...........so wie die Nachbarin rät ein Aspirin zu kaufen.......oder wäre das schon Therapie?
also von mir bekommst du schon gar nichts auf die Mütze, denn ich finde deine Frage sehr berechtigt. Und als Laie tue ich mich auch sehr schwer den Grad zwischen Beratung und Therapie zu differenzieren. :rolleyes:
Nach meinem Verständnis ist es keine Therapie wenn du ausschließlich beratend tätig bist. Und solange du keine Diagnose diagnostizierst, oder in einer anderen Form gegen das HPG verstößt, ist es auch legitim ein Medikament nur zu empfehlen.
Wenn du z.B. etwas über die Geschichte und Möglichkeiten von Bachblüten oder Spagyrik und deren Wirksamkeit berichtest ist dies völlig unbedenklich.
Wenn du aber anfängt eine "Depression" diagnostizierst und diesbezüglich ein bestimmtes Medikament empfiehlst, machst du dich nach dem HPG strafbar. Also Finger weg, solange du keine Heilerlaubnis nach dem HPG hast. ;)
Das ist jedoch ausschließlich meine subjektive Einschätzung, daher übernehme ich keinerlei Verantwortung auf Richtigkeit meines postings. :cool:
Ich hoffe das die anderen auch noch etwas dazu schreiben, denn auch ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Gruß Eddie
aus dem Rechtsforum:
Dr. xxxxx wies mich darauf hin, dass es mittlerweile in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen auch Heilpraktikern für Psychotherapie erlaubt ist, ihren Patienten z.B. Bachblüten, homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel zu verordnen, sofern sie nicht verschreibungspflichtig sind und auf Psyche, Erleben und Verhalten einwirken bzw. in die psychotherapeutische Behandlung einbezogen sind.
Müßte man also vor Ort erfragen.
LG
Sybille
Empfehlen darf man als HPP soweit ich weiß, auch. Aber halt nicht verordnen, jedenfalls nicht überall.
LG
Sybille
Hallo Manja,
deine Frage gehört eigentlich von einem Juristen beantwortet, der alle Gesetze und Bestimmungen im Kopf hat. Allerdings denke ich gibt es zwei entscheidende Dinge: Wem empfihlst du denn Bachblüten/Spagyrische Essenzen- deiner Nachbarin oder jemand Fremden? Sobald du Fremden gegenüber Empfehlungen aussprichst, wirst du als HPPA sicher Probleme bekommen. Denn auch für eine bloße Empfehlung muss ja einen gescheite Anamnese gemacht werden und auch so etwas wie eine "Diagnose" gestellt werden. Und das ist dir als HPPA ohne Zulassung sicher verboten.
Nun wissen wir aber alle , dass viele hier im Forum schon mal an Freunden und Verwandten ausprobieren, was sie später professionell anbieten wollen. Sei aber in jedem Fall vorsichtig bei Fremden, da würde ich mich auch mit Empfehlungen sehr zurückhalten. Nach der Prüfung darfst du ja....:)
Interessant ist ja die Frage, wie das ist wenn du HPP bist, dazu hab ich was in meiner Verbandsseite gefunden, denn da ist es noch entscheidend in welchen Bundesland du wohnst:
"Dr. W. wies mich darauf hin, dass es mittlerweile in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen auch Heilpraktikern für Psychotherapie erlaubt ist, ihren Patienten z.B. Bachblüten, homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel zu verordnen, sofern sie nicht verschreibungspflichtig sind und auf Psyche, Erleben und Verhalten einwirken bzw. in die psychotherapeutische Behandlung einbezogen sind. "
Liebe Grüße
Hildegard
lach.................ich war schneller:D:D
@ Sybille- toll man merkt wir sind im gleichen Verband- hab nicht gesehen, dass du zwischenzeitlich auch die Stelle zitiert hast...:D:D
Hallo Eddie,Sybille und Hildegard,
ganz lieben Dank für eure Meinung dazu.
Ich dachte zunächst mal,dass die HPP´s grundsätzlich das nicht dürfen,hatte aber in der Gesetzen nix gefunden.Wo dann also fragen wenn es soweit ist?Beim AA?Dann aber lieber nach der Prüfung *lach* nich mittendrin.......falls ich ihn auf dem falschen Fuß erwische..........Ich wohne ja in Sachsen und hoffe sehr,dass die da auch mitspielen....
Danke also und schön,dass ihr die selben Quellen habt......höhöhöh..............
euch einen schönen Nikolaustag!
lg
Manja
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