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Tabatha
20.11.07, 14:45
Hallo alle miteinander,

ich frage hier für eine Freundin, weil sie selbst leider kein Internet hat,
sie macht die Ausbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie, nächstes Jahr möchte sie dann zur Prüfung gehen.

Nach der Ausbildung möchte und kann sie nicht gleich eine Praxis eröffnen, sie möchte nicht, weil sie noch gerne einige Zusatzqualifikationen machen will, z.B. Gestaltungstherapie und eine Homöopathie Ausbildung.
(Das wird aber auch noch etwas dauern, weil auch die weiterbildung kosten ja sehr viel Geld)

Jetzt fragt sie sich natürlich wo sie nach der Ausbildung überhaupt unterkommen könnte um erstmal natürlich auch Erfahrung zu sammeln und natürlich auch um finanziell nicht im Regen zu stehen.

Habt ihr ein paar ratschläge die ich ihr weitergeben kann.

Danke schon mal im vorraus

Grüsse
Tabatha

Sybille
20.11.07, 15:07
Hallo Tabatha,
die homöopathische Ausbildung bringt ihr nichts wenn sie "nur" HPP sein wird. Das darf sie dort nämlich nicht anwenden!

Bezüglich Erfahrung sammeln könnte sie Praktika machen. Die werden allerdings nicht oder nur wenig bezahlt.

Vielleicht haben andere da bessere Tipps.

Liebe Grüße
Sybille

Tabatha
20.11.07, 16:23
danke sybille schon mal für deine Antwort.

Also so wie ich sie verstanden habe, möchte sie das in der Therapie auch nicht anwenden eben weil sie es ja nicht darf sondern sie wollte diese Zusatzausbildung um z.B. an der VHS oder so mal nen kurs darüber zu machen oder ähnliches...
oder auch in einer beratenden Funktion...

weil wie ihr eine Dozentin an der Schule erklärt hat, darf sie diese invasiven dinge zwar nicht in der Therapie anwenden...aber wenn sie beispielsweise eine Zusatzausbildung für Massagen oder eben für Homöopathie hat, dann könnte sie das unter Zusatzqualifikationen führen und das könnte sie ja dann unabhängig von der Therapie auch machen.

oder ist diese Info die sie bekommen hat falsch?

Grüsse
Tabatha

Sybille
20.11.07, 17:05
Hallo Tabatha,
jemanden homöopathisch zu behandeln, ist eine Heilbehandlung, dafür braucht man den HP!!
DESHALB hab ich ihn gemacht:)

Liebe Grüße
Sybille

Sybille
20.11.07, 17:06
Massagen kann man als Wellnessbehandlung auch ohne HP machen.

Hildegard
30.11.07, 23:41
Also so wie ich sie verstanden habe, möchte sie das in der Therapie auch nicht anwenden eben weil sie es ja nicht darf sondern sie wollte diese Zusatzausbildung um z.B. an der VHS oder so mal nen kurs darüber zu machen oder ähnliches...
oder auch in einer beratenden Funktion...

weil wie ihr eine Dozentin an der Schule erklärt hat, darf sie diese invasiven dinge zwar nicht in der Therapie anwenden...aber wenn sie beispielsweise eine Zusatzausbildung für Massagen oder eben für Homöopathie hat, dann könnte sie das unter Zusatzqualifikationen führen und das könnte sie ja dann unabhängig von der Therapie auch machen.

oder ist diese Info die sie bekommen hat falsch?

Grüsse
Tabatha

Hallo Tabatha,

es macht in meinen Augen keinen Sinn eine "Zusatzqualifikation" in Homöopathie zu machen, wenn man selber keine Erfahrung in dem Bereich sammelt und die Homöopathie nicht von der Pike auf auch in praktischen Übungen kennenlernt. Ein so komplexes Feld dann auch noch anderen vermitteln zu wollen oder in beratender Funktion tätig zu werden, halte ich schon für vermessen, wenn man keinen eigenen Erfahrungsschatz hat in der Homöopathie. Ich persönlich habe keine Ahnung von der Homöopathie, weiß aber, dass sie ein unglaublich umfassender Bereich der Naturheilkunde ist. Ich finde, der sollte dem medizinischen Heilpraktiker vorbehalten sein mit umfassender Ausbildung. Ist nur meine Meinung...Was Massagen angeht, da hat Sybille Recht.


Liebe Grüße, auch an deine Freundin

Hildegard

Karen
26.12.07, 13:06
Auskunft laut VFT (Forum): In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen ist es auch auch Heilpraktikern für Psychotherapie erlaubt ihren Patienten z.B. Bachblüten, homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel zu verordnen, sofern sie nicht verschreibungspflichtig sind und auf Psyche, Erleben und Verhalten einwirken bzw. in die psychotherapeutische Behandlung einbezogen sind

eraco
11.08.10, 16:11
Auskunft laut VFT (Forum): In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen ist es auch auch Heilpraktikern für Psychotherapie erlaubt ihren Patienten z.B. Bachblüten, homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel zu verordnen, sofern sie nicht verschreibungspflichtig sind und auf Psyche, Erleben und Verhalten einwirken bzw. in die psychotherapeutische Behandlung einbezogen sind

Hallo, ich habe eine Frage dazu: Darf ich ein Privatrezept ausfüllen und dann z.B. bei den Bachblüten die einzelnen Blüten drauf schreiben? Oder darf ich die Mischung sogar selbst zusammenstellen?

Liebe Grüße,

Conny

kasiopya
11.08.10, 18:05
Hallo an alle,

es ist mir völlig neu, dass der HPP überhaupt irgendwas substantielles verordnen darf. Meine Info war bisher, noch nicht mal Kamillentee. Ich weiß noch nicht mal, ob ich Placebos verordnen oder empfehlen darf. Das interessiert mich aber sehr. Hat jemand dazu eine Quelle. Gesetzestext, Gerichtsurteil oder ähnliches. Was ist das VFT Forum?

liebe Grüße
Michaela

Maerchenhexe
11.08.10, 18:13
Guggsduhia:
Rechtsfragen - aktuell beantwortet - Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (http://www.vfp.de/verband/verbandszeitschrift/alle-ausgaben/35-heft-01-2009/164-rechtsfragen-aktuell-beantwortet.html)

kasiopya
11.08.10, 18:31
habbischg´macht danke;)

Butterblume
12.08.10, 09:25
Letzte Woche stand in der Zeitung (Tageszeitung), dass Psychotherapeuten und Heilpraktiker für Psychotherapie nicht mal Nahrungsergänzungsmittel empfehlen dürfen. Leider habe ich den Artikel nicht aufgehoben, sonst hätte ich ihn hochgeladen. Also ich wäre da sehr, sehr vorsichtig, was solche Dinge angeht. Bin mir nicht sicher, ob das, was der VFP dazu schreibt, noch aktuell ist.

kasiopya
12.08.10, 10:49
Hallo,
noch ein kleiner Hinweis zu dem Thema. Prüfung 2008: da wurde genau diese Frage gestellt, ob Bachblütentherapie von dem HPP angewendet werden darf. Richtige Antwort "nein"

Wortlaut: folgende Mehoden dürfen...........zur heilkundlichen psychotherapeutischen Tätigkeit ausgeübt werden: Bachblütentherapie (gehört nicht dazu)

Karen
12.08.10, 18:16
Ein Auszug aus dem Newsletter der Vfp vom Juli 10 (also recht aktuell):

Bachblüten gelten nicht länger als Arzneimittel, sondern als Lebensmittel. Nach längeren juristischen Auseinandersetzungen haben die Herstellerfirmen alle Auflagen dafür erfüllt, dass Bachblüten-Essenzen jetzt als Lebensmittel gelten oder z.B. bei Salben als kosmetische Produkte. Auch wenn sie weiterhin über Apotheken verkauft werden, stellt die Empfehlung von Blütenessenzen demnach keine "Verordnung" mehr dar, sondern darf nun auch von Psychologischen Beratern erfolgen.

In Hessen ist jetzt die Verordnung homöopathischer Mittel auch für den Heilpraktiker mit Zulassung für die Psychotherapie erlaubt, wenn sie sich auf entsprechende Indikationen beziehen. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die unser Mitglied XXXXXXX auf eine entsprechende Anfrage vom Regierungspräsidium Darmstadt am 27.05.2010 erhielt.

eraco
15.08.10, 00:13
Hallo,

@ Karen: Das deckt sich mit meinen Infos.

@ Butterblume: Bachblüten sind "Lebensmittel", aber keine "Nahrungsergänzungsmittel", wie z.B. Fischölkapseln usw. Da Bachblüten nicht dazu gehören, darf man sie "empfehlen".

@ Kasiopya: 2008 galt noch das strenge Verbot und Bachblüten zählten damals noch nicht zu den Lebensmitteln. Das Urteil vom OLG Hamburg ist noch recht neu.

Liebe Grüße,

Conny

margarethe
12.09.10, 17:24
Hallo Ihr Lieben,

das ist spannend, habe mir diese Seite gleich gespeichert.
Bachblüten zur Unterstützung sind ja gerade für die seelische Balance gedacht, anders sähe es - meinem Gefühl nach - mit Schüßler Salzen aus, die eher die körperl. Beschwerden ansprechen...obwohl ja auch bei seel. Zuständen einsetzbar ???

LG m (habe schon soo viele infos gefunden, einfach prächtig :-) )

MagicLuna
18.08.11, 16:48
sehr interessant - und wie sieht die Rechtssprechung diesbezüglich in NRW aus?

Hilde24
18.08.11, 17:07
Für alle Fertigen gibt es hier noch was im geschlossenen Bereich: http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php/19299-Verordnungsverbot-f%C3%BCr-HPP?highlight=Verordnen
Ganz so eindeutig scheint die Rechtslage nicht zu sein. Da besteht wohl dringend Klärungsbedarf :o

RWH
18.08.11, 22:46
Empfehlen darf man alles - aber nicht verordnen. Im Ernst: Das Lebensmittelgesetz ist letztlich strenger als das Arzneimittelgesetz.

Das grundsätzliche Missverständnis besteht m.E. darin, dass einige hier glauben, es käme auf den Zweck an. (Bachblüten für die Seele, Schüssler für den Körper). Abgesehen davon, dass sowohl die Bachblüten-Leute auch körperliche Beschwerden angehen und die Schüssler-Leute auch seelische, ist das dem Gesetzgeber recht egal (offiziell gelten beide Methoden als Placebo). Man könnte ja genausogut auch argumentieren, eine Injektion mit Johanniskraut oder Dysto-Loges diene ja nur der seelischen Balance...

Ich setze z.B. die Ohrakupunktur mit guten Erfolg bei psychosomatischen Beschwerden ein - und die psychosomatische Energetik ist - schon per definitionem - eine seelische Methode.


Ganz so eindeutig scheint die Rechtslage nicht zu sein. Da besteht wohl dringend Klärungsbedarf

Naja, ob der Klärungsbedarf für uns gut ausgeht, ist eine andere Frage. Ich habe gerade Dissertations Buch "durch" und nun verstehe ich auch, warum er meint, dass der HP in absehbarer Zeit Veränderungen erfahren wird. Und möglicherweise drastische...

Gruss Rudolf