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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BTM Gesetz in der mündlichen Prüfung



Devi
17.05.07, 19:56
Hab grade von einer Dame erfahren, dass in München eine HPA bei der mündlichen Prüfung gefragt wurde, wie sie ein BTM pflichtiges Arzneimittel "entsorgen" würde, dass ihr von einem Patienten in die Praxis gebracht und überlassen wurde....

Also aus dem Bauch raus, hätte ich wahrscheinlich geantwortet, ich hätte mich zunächst mit der Polizei oder dem Gesundheitsamt in Verbindung gesetzt ( schadet ja nie...;) ), um Informationen einzuholen, wie ich weiter zu verfahren hätte.....

Die AA wollte aber das hören......

§ 16 Vernichtung

(1) 1
Der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen in einer Weise zu vernichten, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung der Betäubungsmittel ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt. 2Über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und diese drei Jahre aufzubewahren.
http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/BJNR106810981.html

Mir is echt grade schlecht, weil ich mich wirklich frage wo der Prüfungswahnsinn anfängt und wo er endet......

Ich meine, zu wissen, WAS das BTM Gesetz uns verbietet ist eine Sache.....
Aber so ein Detailwissen, ist doch wohl eine andere Baustelle ????

BTW
Dieses Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte scheint für nahezu ALLE Bereich die richtige Anlaufstelle zu sein.....
http://www.bfarm.de


Ich geh jetzt erst mal ne' Runde *speibn*

Sarah
17.05.07, 20:03
Neee, is das fies...

Sarah :(

Knöppi
17.05.07, 20:05
Auweia, da wär ich ja nicht draufgekommen:cool: .
Ich hätte vermutlich gesagt, dass ich es an die Apotheke weitergebe:rolleyes:
Aber mal ehrlich, das ist ja auch ne d.......... Frage! Und wegen soetwas fällt man womöglich durch :eek:

Devi
17.05.07, 20:10
Wie gesagt, durchgefallen ist die Gute zum Glück nicht......es gab ja noch mehr Fragen......

Und sie hat auch geantwortet, dass sie das "Zeugs" zu einer Apotheke bringen würde.....die Gute, mittlerweile HP, is nämlich selbst Apothekerin...:cool:

Aber die AA hat wie gesagt auf dem Sch.... § bestanden.......
Und das find ich echt verdammt krass, weil einem so eine Detail Frage doch tatsächlich das Genick brechen kann.......

:024:

PeterB
17.05.07, 20:31
Hallo Devi
wenn er drauf besteht, ist das im Zweifelsfall sicher nicht unstrittig.
Das BTM schreibt nämlich klar vor, Rezeptur, Umgang und verkehr mit BTM nur von Personen mit Bestallung durchgeführt werden darf ( Ärzte Apotheker, Tiermediziner ) oder Personen mit ausdrücklicher Genehmigung ( Fertigung Chemiker usw ).
Somit wäre die Frage nur rein akademisch, denn entsorgen auch unter Zeugen darf der HP nicht!
Sie/Er hat es einer geeigneten Entsorgung zuzuführen, sprich Apotheke oder GH.
Wichtig ist doch zu wissen, daß es nicht in den Abfall gehört! ( siehe Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Abfallverbringungs-Verordnung und Nachweisverordnung ) Um nur ein paar neben den kommunalen Verordnungen zu nennen. :D
Und wo das steht.

Schönen Abend

Peter

Peter28
17.05.07, 20:38
Hallo Freunde,

ich hätte auch gesagt ich brings in die Apotheke, die können es dann entsorgen :rolleyes:

Gruß Peter

Devi
17.05.07, 20:52
:D Ich bin ja beruhigt, dass keiner den §16 (1) kannte......

Die Aussage von Peter bezüglich "der Vorraussetzung der Bestallung zur Vernichtung" leuchtet mir ein......

Ich wühl mich grade durchs BTM ......
Die grundsätzlichen Dinge sind mir schon klar.....
Aber die Details.......*blubb*

Gabs da nicht auch irgendeine Ausnahme, die die Verschreibung von Opimum D6 und Schlafmohn D4 geregelt hat......
Ich steh grade auf dem Schlauch.....

Oder ist das dann wieder ein anderes Gesetz????
Aber Opium und Schlafmohn fallen doch unter das BTM.....
:confused:

Corinna
17.05.07, 22:57
:D Ich bin ja beruhigt, dass keiner den §16 (1) kannte......

Die Aussage von Peter bezüglich "der Vorraussetzung der Bestallung zur Vernichtung" leuchtet mir ein......

Ich wühl mich grade durchs BTM ......
Die grundsätzlichen Dinge sind mir schon klar.....
Aber die Details.......*blubb*

Gabs da nicht auch irgendeine Ausnahme, die die Verschreibung von Opimum D6 und Schlafmohn D4 geregelt hat......
Ich steh grade auf dem Schlauch.....

Oder ist das dann wieder ein anderes Gesetz????
Aber Opium und Schlafmohn fallen doch unter das BTM.....
:confused:
Richtig Devi, Opium und papaver somniferum (Schlafmohn) fallen unter das BTMG, aber sie sind auch die Ausnahmen, die ein HP in homöopathischer Form (Opium ab D 6 und papaver somn. ab D 4) verordnen darf - aber nur diese beiden!

rabenstein
18.05.07, 14:19
Liebe Devi
Wenn deine Bekannte Apothekerin ist, dann sollte sie den §16 aber kennen, und nicht nur den
Ich finde, unabhängig davon, daß das ganz schon kniffelig für die Prüfung war, eine Apothekerin MUSS das BTM kennen.
Meine Vermutung ist die, der Prüfer wußte wohl, was das Opfer beruflich macht, daher die genaue Nachfrage
Wenn der Pharmazierat in der Apotheke auftaucht, der fragt garantiert danach.

Jedenfalls ist die Aussage, das Zeug in die Apotheke zu bringen, allemal richtig.
Wie gesagt, ich denke, der AA hat den Beruf des Prüflings einbezogen


Ich bin ja beruhigt, dass keiner den §16 (1) kannte......

stimmt so nicht, ich kenne den

Grüßle

Inge

labbi96
18.05.07, 14:55
Klar als Apothekerin muss sie den wissen. Ansonsten denk ich auch dass es vom Handeln her richtig ist das in die Apotheke zu bringen, denn als HP darst du das auch nicht vernichten.
In der KLinik hatten wir dafür extra ein BTM Buch, in welches die verabreichte Menge sowie die Menge des vernichteten Medikamentes eingetragen wurde. Und das musste immer von 2 examinierten Unterzeichnet werden.

Grüsse, Heike

Devi
18.05.07, 19:12
Wie gesagt, die Apothekerin ( die _nicht_ meine Bekannte ist) hat ja auch trotzdem bestanden.....

Laut Aussage wusste die AA definitiv _nicht_ , das die Anwärterin approbierte Apothekerin ist....*grübel*

Mir ging es eher darum, wie "normalsterbliche" so eine Frage beantworten würden......*grübel*

LG
Devi

Sarah
18.05.07, 22:36
Wie kann die AA das nicht wissen, man muss doch seinen Lebenslauf abgeben!!!

Sarah :)

mukkebine
18.05.07, 23:17
Ich glaub nicht, dass sich bei mir irgendjemand den Lebenslauf angesehen hat.
Zumindest keiner von den Prüfern.

Mukki

rabenstein
19.05.07, 00:39
Der wichtigste Punkt ist, das ein HP kein BTM haben darf, nicht in der Praxis, nicht in der Tasche, es sei denn ein Arzt hat es für seinen persönlichen Bedarf verschrieben.
Das BTM darf der HP also schon gleich gar nicht annehmen, er muß dem Patienten also seinen Wunsch abschlagen
Das war mE der Sinn der Frage. Erst das Nichtwissen diese tatsache brachte ihn wohl darauf, daß der Prüfling das BTMG nicht kennt.(= meine Interpretation)
Das Btmg gehört zu den relevanten Gesetzen und sollte wenigstens in den Grundzügen bekannt sein

Grüßle

Inge